Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
10.11.14, 14:01
Aktualisiert
10.11.14, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 82/2014
06.11.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
18.11.2014
Kreisausschuss
26.11.2014
Kreistag
10.12.2014
Auslaufende Auflösung der Don-Bosco-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit
dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sekundarstufe I, ab dem
Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015)
Sachbearbeiter/in: Herr Recher
Tel.: 15 191
Abt.: 40 - Schulen
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
1. Die Don-Bosco-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit dem Förderschwerpunkt
Emotionale und soziale Entwicklung in Euskirchen, Sekundarstufe I, wird zum Schuljahr 2015/2016
(01.08.2015), auslaufend aufgelöst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren nach § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW
(SchulG), einzuleiten.
-2Begründung:
1. Rechtliche Situation:
Am 16.10 2013 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Erste Gesetz zur Umsetzung der VNBehindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) und die Verordnung
über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO)
verabschiedet.
Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 sind für die Errichtung und Fortführung einer öffentlichen Förderschule der
Sekundarstufe I mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung 55 Schülerinnen
und Schüler notwendig. Die Ausnahmeregelungen der früheren Vorschrift wurden in die nunmehr
geltende Verordnung nicht übernommen; demnach können diese Mindestschülerzahlen nicht mehr
ausnahmsweise mit Zustimmung der oberen Schulaufsicht unterschritten werden.
Die Don-Bosco-Schule unterschreitet schon seit Jahren die Zahl von 55 Schülerinnen und Schülern:
Schuljahr
Schülerzahl
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
2013/2014
50
45
36
36
39
Im aktuellen Schuljahr 2014/2015 liegt die Schülerzahl der Don-Bosco-Schule mit 42 Schüler/-innen
ebenfalls unter der von der MindestgrößenVO gefordert Zahl von 55 Schüler/-innen.
Gemäß § 2 MindestgrößenVO sind aufgrund der oben geschilderten Situation seitens des
Schulträgers die erforderlichen Beschlüsse mit Wirkung spätestens zum Schuljahresbeginn
2015/2016 zu fassen.
2. Beschulung der bestehenden Jahrgänge
In einem Beratungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln am 14.10.2014 wurde vereinbart, dass
die Don-Bosco-Schule "auslaufend" aufgelöst wird.
Ab dem 01.08.2015 werden keine neuen Schüler mehr aufgenommen.
Die vorhandenen Schülerinnen und Schüler werden ab dem 01.08.2015 jahrgangsweise auslaufend
am bisherigen Schulstandort solange beschult, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb
aufrechterhalten werden kann.
3. Künftige Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und
soziale Entwicklung:
Nach Auflösung der Don-Bosco-Schule stehen für Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf Emotionale und Soziale Entwicklung (ES) die folgenden
Förderorte zur Verfügung:
a)
die für den Wohnort nächstgelegene Verbundförderschule (Lernen, Sprache, Emotionale und
soziale Entwicklung)
b)
Angebote des gemeinsamen Lernens in einer Regelschule
-3Folgende Förderschulstandorte stehen nach den Planungen des Förderschulentwicklungskonzeptes
ab dem 01.08.2015 im Kreis Euskirchen zur Verfügung:
Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden mit Teilstandort in Dahlem-Schmidtheim
Förderschulzentrum Nord in Euskirchen-Kuchenheim
Stephanusschule in Zülpich mit Teilstandort in Mechernich-Satzvey.
Diese Förderschulen im Verbund decken künftig den Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale
Entwicklung ab und müssen sich konzeptionell auf die durch die Änderung des Schulgesetzes
geschaffene Situation einstellen, die Beschulung von Schülern mit intensivem Förderbedarf ES
sicherzustellen. Bei diesem wichtigen Veränderungsprozess ist es daher für die betroffenen
Förderschulen im Kreisgebiet von Vorteil, wenn die Don-Bosco-Schule - so wie jetzt konzipiert schrittweise ausläuft und die Möglichkeit besteht, sich konzeptionell auf Schüler/-innen mit erhöhtem
sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung einzustellen.
Darüber hinaus müssen Überlegungen angestellt werden, welche Art von Förderung Schülerinnen
und Schüler erhalten, deren Förderbedarf so erheblich ist, dass sie auch im Rahmen der
Förderschule nicht hinreichend gefördert werden können. Hierzu finden bereits Überlegungen zum
Thema "Förderung in multiprofessionellen Settings" zwischen Schulaufsicht und anderen Institutionen
statt.
4. Beteiligungsverfahren gemäß § 76 Schulgesetz NRW
Die Schulkonferenz der Don-Bosco-Schule ist gemäß § 76 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 Nr. 22
SchulG im Rahmen des Mitwirkungsrechtes zu beteiligen.
Aus diesem Grund wurde der Schule Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 14.11.2014 gegeben.
Über das Ergebnis der Schulkonferenz wird in der Sitzung berichtet.
gez.
i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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