Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Auslaufende Auflösung der Don-Bosco-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
10.11.14, 14:01
Aktualisiert
10.11.14, 14:01
Beschlussvorlage GB (Auslaufende Auflösung der Don-Bosco-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015)) Beschlussvorlage GB (Auslaufende Auflösung der Don-Bosco-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015)) Beschlussvorlage GB (Auslaufende Auflösung der Don-Bosco-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015))

öffnen download melden Dateigröße: 60 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 82/2014 06.11.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 18.11.2014 Kreisausschuss 26.11.2014 Kreistag 10.12.2014 Auslaufende Auflösung der Don-Bosco-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sekundarstufe I, ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015) Sachbearbeiter/in: Herr Recher Tel.: 15 191 Abt.: 40 - Schulen X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: 1. Die Don-Bosco-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in Euskirchen, Sekundarstufe I, wird zum Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015), auslaufend aufgelöst. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren nach § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG), einzuleiten. -2Begründung: 1. Rechtliche Situation: Am 16.10 2013 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Erste Gesetz zur Umsetzung der VNBehindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) und die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) verabschiedet. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 sind für die Errichtung und Fortführung einer öffentlichen Förderschule der Sekundarstufe I mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung 55 Schülerinnen und Schüler notwendig. Die Ausnahmeregelungen der früheren Vorschrift wurden in die nunmehr geltende Verordnung nicht übernommen; demnach können diese Mindestschülerzahlen nicht mehr ausnahmsweise mit Zustimmung der oberen Schulaufsicht unterschritten werden. Die Don-Bosco-Schule unterschreitet schon seit Jahren die Zahl von 55 Schülerinnen und Schülern: Schuljahr Schülerzahl 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 50 45 36 36 39 Im aktuellen Schuljahr 2014/2015 liegt die Schülerzahl der Don-Bosco-Schule mit 42 Schüler/-innen ebenfalls unter der von der MindestgrößenVO gefordert Zahl von 55 Schüler/-innen. Gemäß § 2 MindestgrößenVO sind aufgrund der oben geschilderten Situation seitens des Schulträgers die erforderlichen Beschlüsse mit Wirkung spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/2016 zu fassen. 2. Beschulung der bestehenden Jahrgänge In einem Beratungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln am 14.10.2014 wurde vereinbart, dass die Don-Bosco-Schule "auslaufend" aufgelöst wird. Ab dem 01.08.2015 werden keine neuen Schüler mehr aufgenommen. Die vorhandenen Schülerinnen und Schüler werden ab dem 01.08.2015 jahrgangsweise auslaufend am bisherigen Schulstandort solange beschult, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann. 3. Künftige Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung: Nach Auflösung der Don-Bosco-Schule stehen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Emotionale und Soziale Entwicklung (ES) die folgenden Förderorte zur Verfügung: a) die für den Wohnort nächstgelegene Verbundförderschule (Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung) b) Angebote des gemeinsamen Lernens in einer Regelschule -3Folgende Förderschulstandorte stehen nach den Planungen des Förderschulentwicklungskonzeptes ab dem 01.08.2015 im Kreis Euskirchen zur Verfügung:    Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden mit Teilstandort in Dahlem-Schmidtheim Förderschulzentrum Nord in Euskirchen-Kuchenheim Stephanusschule in Zülpich mit Teilstandort in Mechernich-Satzvey. Diese Förderschulen im Verbund decken künftig den Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung ab und müssen sich konzeptionell auf die durch die Änderung des Schulgesetzes geschaffene Situation einstellen, die Beschulung von Schülern mit intensivem Förderbedarf ES sicherzustellen. Bei diesem wichtigen Veränderungsprozess ist es daher für die betroffenen Förderschulen im Kreisgebiet von Vorteil, wenn die Don-Bosco-Schule - so wie jetzt konzipiert schrittweise ausläuft und die Möglichkeit besteht, sich konzeptionell auf Schüler/-innen mit erhöhtem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung einzustellen. Darüber hinaus müssen Überlegungen angestellt werden, welche Art von Förderung Schülerinnen und Schüler erhalten, deren Förderbedarf so erheblich ist, dass sie auch im Rahmen der Förderschule nicht hinreichend gefördert werden können. Hierzu finden bereits Überlegungen zum Thema "Förderung in multiprofessionellen Settings" zwischen Schulaufsicht und anderen Institutionen statt. 4. Beteiligungsverfahren gemäß § 76 Schulgesetz NRW Die Schulkonferenz der Don-Bosco-Schule ist gemäß § 76 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 Nr. 22 SchulG im Rahmen des Mitwirkungsrechtes zu beteiligen. Aus diesem Grund wurde der Schule Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 14.11.2014 gegeben. Über das Ergebnis der Schulkonferenz wird in der Sitzung berichtet. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)