Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
25.11.14, 12:04
Aktualisiert
25.11.14, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1 / V 82 / 2014
Datum:
25.11.2014
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und
Inklusion vom 18.11.2014
Öffentliche Sitzung
TOP 10
Auslaufende Auflösung der Don-Bosco-Schule,
Förderschule des Kreises Euskirchen mit dem
Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung,
Sekundarstufe I, ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015)
Vor dem Hintergrund der auslaufenden Auflösung der DonBosco-Schule beschreibt Herr AV Poth kurz die Geschichte der
Don-Bosco-Schule, die sich seit dem 01.08.1995 in Trägerschaft
des Kreises Euskirchen befindet und seit 1996 den Namen "DonBosco-Schule" trägt. Er lobt die Arbeit der Schule unter der
Leitung von Herrn Diefenthal.
Gleichzeitig zeigt er sich erleichtert, dass man sich in
Gesprächen mit der oberen Schulaufsicht auf eine auslaufende
Auflösung über einen Zeitraum von 2-3 Jahren verständigen
konnte. So bleibt den übrigen Regel- und Förderschulen, die sich
zukünftig dieser Schülerschaft annehmen müssen, genügend
Zeit, sich konzeptionell darauf einzustellen. Dennoch wird es
zukünftig Schülerinnen und Schüler geben, die aufgrund von
Eigen- oder Fremdgefährdung weder in Regelschulen noch in
den entsprechenden Förderschulen beschult werden können. Als
Alternative steht auch zukünftig die Schule im Hermann-JosefHaus in Kall-Urft zur Verfügung, die als Private Schule nicht der
Mindestgrößenverordnung unterliegt. Nach neuesten
Informationen wird der Personalschlüssel der Schule im
Hermann-Josef-Haus unverändert Bestand haben und damit
ausreichen, um sich diesen Schüler/-innen anzunehmen.
Herr Ramers und Herr Kunz, SPD-Fraktion, bedanken sich dafür,
dass sie die Möglichkeit hatten, bei einem persönlichen Besuch
der Don-Bosco-Schule die tägliche Arbeit des dortigen
Kollegiums kennenzulernen.
Herr Diefenthal, Schulleiter Don-Bosco-Schule, bedankt sich bei
der Verwaltung für das stets offene und transparente Verfahren.
Gleichzeitig drückt er im Namen seines Kollegiums und der
Schulkonferenz sein Bedauern aus, dass die Don-Bosco-Schule
aufgrund der Vorgaben der MindestgrößenVO aufgelöst werden
muss.
V 82/2014
Laut § 76 ist die Schulkonferenz in dieser Angelegenheit zu
beteiligen. Laut Protokoll der Schulkonferenz, die in dieser Sache
am 14.11.2014 getagt hat, begrüßen die Mitglieder, dass der
Schulträger sich für die auslaufende Alternative entschieden hat
und sich somit im Konsens mit der Schulkonferenz befindet.
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
1. Die Don-Bosco-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen
mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
in Euskirchen, Sekundarstufe I, wird zum Schuljahr 2015/2016
(01.08.2015), auslaufend aufgelöst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren
nach § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG), einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen