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Beschlussvorlage GB (Z1 / V 82 /2014 (BildungsA 18.11.2014))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
25.11.14, 12:04
Aktualisiert
25.11.14, 12:04
Beschlussvorlage GB (Z1 / V 82 /2014 (BildungsA 18.11.2014)) Beschlussvorlage GB (Z1 / V 82 /2014 (BildungsA 18.11.2014))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / V 82 / 2014 Datum: 25.11.2014 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion vom 18.11.2014 Öffentliche Sitzung TOP 10 Auslaufende Auflösung der Don-Bosco-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sekundarstufe I, ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015) Vor dem Hintergrund der auslaufenden Auflösung der DonBosco-Schule beschreibt Herr AV Poth kurz die Geschichte der Don-Bosco-Schule, die sich seit dem 01.08.1995 in Trägerschaft des Kreises Euskirchen befindet und seit 1996 den Namen "DonBosco-Schule" trägt. Er lobt die Arbeit der Schule unter der Leitung von Herrn Diefenthal. Gleichzeitig zeigt er sich erleichtert, dass man sich in Gesprächen mit der oberen Schulaufsicht auf eine auslaufende Auflösung über einen Zeitraum von 2-3 Jahren verständigen konnte. So bleibt den übrigen Regel- und Förderschulen, die sich zukünftig dieser Schülerschaft annehmen müssen, genügend Zeit, sich konzeptionell darauf einzustellen. Dennoch wird es zukünftig Schülerinnen und Schüler geben, die aufgrund von Eigen- oder Fremdgefährdung weder in Regelschulen noch in den entsprechenden Förderschulen beschult werden können. Als Alternative steht auch zukünftig die Schule im Hermann-JosefHaus in Kall-Urft zur Verfügung, die als Private Schule nicht der Mindestgrößenverordnung unterliegt. Nach neuesten Informationen wird der Personalschlüssel der Schule im Hermann-Josef-Haus unverändert Bestand haben und damit ausreichen, um sich diesen Schüler/-innen anzunehmen. Herr Ramers und Herr Kunz, SPD-Fraktion, bedanken sich dafür, dass sie die Möglichkeit hatten, bei einem persönlichen Besuch der Don-Bosco-Schule die tägliche Arbeit des dortigen Kollegiums kennenzulernen. Herr Diefenthal, Schulleiter Don-Bosco-Schule, bedankt sich bei der Verwaltung für das stets offene und transparente Verfahren. Gleichzeitig drückt er im Namen seines Kollegiums und der Schulkonferenz sein Bedauern aus, dass die Don-Bosco-Schule aufgrund der Vorgaben der MindestgrößenVO aufgelöst werden muss. V 82/2014 Laut § 76 ist die Schulkonferenz in dieser Angelegenheit zu beteiligen. Laut Protokoll der Schulkonferenz, die in dieser Sache am 14.11.2014 getagt hat, begrüßen die Mitglieder, dass der Schulträger sich für die auslaufende Alternative entschieden hat und sich somit im Konsens mit der Schulkonferenz befindet. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: 1. Die Don-Bosco-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in Euskirchen, Sekundarstufe I, wird zum Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015), auslaufend aufgelöst. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren nach § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG), einzuleiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen