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Antrag CDU (Einsatz von Integrationshilfen insbesondere an Förderschulen hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
47 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
11.11.14, 14:25
Aktualisiert
11.11.14, 14:25
Antrag CDU (Einsatz von Integrationshilfen insbesondere an Förderschulen
hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen) Antrag CDU (Einsatz von Integrationshilfen insbesondere an Förderschulen
hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen)

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CDU Kreistagsfraktion Euskirchen SPD - Fraktion im Kreistag Euskirchen Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen Datum: A 29/2014 05.11.2014 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 13.11.2014 Jugendhilfeausschuss 20.11.2014 Kreisausschuss 26.11.2014 Kreistag 10.12.2014 Einsatz von Integrationshilfen insbesondere an Förderschulen hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen Sehr geehrter Herr Landrat, unter Bezugnahme auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreistages stellen wir folgenden Antrag: Der Kreistag beschließt, 1. die Kreisverwaltung wird aufgefordert, angesichts der steigenden Anzahl von Integrationshelfern/Schulbegleitungen ein Konzept zu entwickeln, wie dieses Förderinstrument weiterentwickelt werden kann. Dies gilt in gleicher Weise für die (Förder)Schulen im Kreis wie auch für die Kindertagesstätten. 2. die bestehende Integrationsstelle aus Mitteln der Inklusionspauschale weiterzuführen. Begründung: An den deutlich steigenden Zahlen von Integrationshilfen/Schulbegleitungen sowohl im Bereich des SGB XII als Eingliederungshilfe wie auch im Bereich SGB VIII zeigt sich, dass die fortschreitenden Inklusionsbemühungen vor allem auch einen personellen Mehrbedarf mit sich bringen, der über die Zuweisungen des Landes an die Schulen nicht abgedeckt werden kann. Bislang wird dieser vor allem dadurch ausgeglichen, dass Schulbegleitungen in einer 1:1 Betreuung bereitgestellt und finanziert werden. -2- Dieses Verfahren bringt mehrere Schwierigkeiten mit sich. So sind die Klassen nicht darauf ausgerichtet, zusätzliche Personen in einem größeren Maße aufzunehmen, die Anzahl der Bezugspersonen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung steigt und auch die finanziellen Auswirkungen werden immer deutlicher im Kreishaushalt zu spüren sein. Durch gemeinsame Überlegungen von Sozialamt und Schulen (mit Schulamt und ggf. Schulrätin) soll ein Konzept erstellt werden, wie mit diesen Anforderungen in den kommenden Jahren umgegangen werden kann. Dabei sind in erster Linie die beiden kreiseigenen Förderschulen für junge Menschen mit geistigem und körperlichem Entwicklungsbedarf anzusprechen, da diese die meisten Schulbegleitungen aufnehmen. In einem zweiten Schritt sollten aber auch alle weiteren betroffenen Schulen sowie die Kindertagesstätten in den Diskussionsprozess einbezogen werden. Aus unserer Sicht hat sich der bisherige Einsatz der Integrationsfachkraft bei der Suche nach geeigneten Schulen und Möglichkeiten der Inklusion für Kinder und Jugendliche mit einem Förderbedarf bewährt. Daher sollte das zu entwickelnde Konzept auch die Weiterführung dieser Stelle mit berücksichtigen. Die Finanzierung könnte über die vom Land zur Verfügung gestellte Inklusionspauschale sichergestellt werden. gez. Ute Stolz Stellvertretende Fraktionsvorsitzende CDU gez. Andreas Schulte Fraktionsvorsitzender SPD