Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
104 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
12.11.14, 12:01
Aktualisiert
12.11.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 33/2014
06.11.2014
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
20.11.2014
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen
hier: Aktueller Sachstand
Mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes am 12.10.2004 hat das Land
NRW die Kommunen verpflichtet, Kommunale Kinder- und Jugendförderpläne i.d. Regel für die Dauer
einer Legislaturperiode zu erstellen.
Der aktuelle Kommunale Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Euskirchen ist gem. des
Kreistagsbeschlusses vom 12.04.2011 bis zum 31.12.2015 gültig. Hierin sind insbesondere die Ziele
und Aufgaben der Handlungsfelder
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendsozialarbeit (Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe)
Jugendverbandsarbeit
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
beschrieben.
Der Kinder- und Jugendförderplan soll die verlässliche Finanzierung bedarfsgerechter Angebote und
Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit sicherstellen (siehe Anlage).
Dabei sind die sich verändernden Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen,
welche u. a. durch den Wandel der Familienstrukturen, der Schullandschaft, der Mediennutzung und
des hierdurch geprägten Freizeitverhaltens gekennzeichnet sind.
Im Hinblick auf eine Fortschreibung im kommenden Jahr sollte der Kinder- und Jugendförderplan
neben den geläufigen Querschnittsthemen wie Gendergerechtigkeit und Beteiligung etc. die
wesentlichen gesetzlichen Entwicklungen und Anforderungen (Inklusion, verändertes
Bundeskinderschutzgesetz u.a.) aufgreifen.
Darüber hinaus sollte der künftige dritte Förderplan aus Sicht der Verwaltung eine konsequente
Weiterentwicklung der vorigen Förderpläne sein.
Das bedeutete z.B. für den Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, dass mit der
Verabschiedung des aktuellen Förderplans auch Angebote aufsuchender Arbeit vorgehalten und eine
systematische Vernetzung mit den sonstigen Akteuren der Jugendarbeit vor Ort gesucht werden
sollten.
In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Abt. Jugend und Familie, die Möglichkeiten der weiteren
Leader - Förderung in 2015 zu nutzen, um die aufsuchende Jugendarbeit künftig stärker
angebotsbezogen organisieren zu können.
Mit der Anschaffung eines Jugendmobiles könnten insbesondere thematische Schwerpunkte wie
Sport, Bewegung und Ernährung, sowie Jugendkulturarbeit und Angebote der Prävention flexibel und
bedarfsgerecht in die Angebotsstruktur der ländlichen Region des Kreises Euskirchen einbezogen
werden.
Die oben angesprochene sozialräumliche Vernetzung zu Jugendverbänden und Vereinen sollte
ebenso Teil der Konzeption für das Jugendmobil sein.
-2Hierdurch könnte perspektivisch auch adäquat auf die Veränderungen durch die demografische
Entwicklung reagiert werden, die sich in naher Zukunft auch im Kreis Euskirchen gravierend auf den
relativen Anteil der Jugendlichen auswirken wird.
Die Folgekosten werden für den Kreis Euskirchen anteilig auf ca. 5000 € jährlich beziffert.
Die Verwaltung geht davon aus, dass dieser Betrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel aufgebracht werden kann.
Zudem sollte der künftige Kinder- und Jugendförderplan die Veränderungen im Bereich der
Schulsozialarbeit/ Jugendberufshilfe (Ausbau der Schulsozialarbeit durch den Kreis,
Berufseinstiegsbegleitung, veränderte Schullandschaft, etc ) berücksichtigen.
In der Vergangenheit hat sich die Abt. Jugend und Familie dafür eingesetzt, die Schulsozialarbeit an
weiterführenden Schulen – unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft der Fachkräfte – im Sinne
einer Rahmenkonzeption aufeinander abzustimmen.
Im Herbst diesen Jahres wurde die von einer Arbeitsgruppe entwickelte Rahmenkonzeption mit der
Bezirksregierung und den Schulleitungen der Landesstellen für Schulsozialarbeit einvernehmlich
abgestimmt. Im Dezember sollen mit den betreffenden Schulträgern weitere Vorgehensweisen im
Sinne einer Abstimmung der Schulsozialarbeit vereinbart werden.
Bezogen auf die Schulsozialarbeit der Abt. Jugend und Familie hat die Verwaltung eine Konzeption
etabliert, welche die wesentlichen Aufgabenfelder der Schulsozialarbeit berücksichtigt und einen
bedarfsgerechten Einsatz schulformübergreifend ermöglicht (siehe Anlage).
Die Konzeption ermöglicht es zudem, jederzeit flexibel auf die Veränderungen in der Schullandschaft
zu reagieren.
Die insgesamt 4,0 Stellen sind bis zum 31.12.2015 befristet.
Sollte die Fortführung der erfolgreichen Arbeit über den genannten Zeitraum hinaus beschlossen
werden, so wären die erforderlichen Mittel ebenfalls in den Kommunalen Kinder- und
Jugendförderplan einzustellen, da in der Vergangenheit zahlreiche Appelle und Aufrufe an Bund und
Land bezüglich einer weiteren Finanzierung ungehört blieben.
Im Hinblick auf die weitere Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe über 2015 hinaus
müssen bis spätestens Mitte nächsten Jahres die entsprechenden Leistungs- und Zielvereinbarungen
für die Bereiche Offene Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe
abgeschlossen werden bzw. konkrete Zusagen über die weitere Personalkostenförderung erfolgen.
Im Sinne einer Planungssicherheit für die freien Träger wurde die Laufzeit der Leistungs- und
Zielvereinbarungen in der Vergangenheit an die des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes
angepasst.
Die Verwaltung beabsichtigt, dem Jugendhilfeausschuss in der ersten Sitzung des kommenden
Jahres - unter Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe - einen Entwurf zur Weiterentwicklung
des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)