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Info GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen hier: Aktueller Sachstand)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
104 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
12.11.14, 12:01
Aktualisiert
12.11.14, 12:01
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hier: Aktueller Sachstand) Info GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 33/2014 06.11.2014 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 20.11.2014 Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen hier: Aktueller Sachstand Mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes am 12.10.2004 hat das Land NRW die Kommunen verpflichtet, Kommunale Kinder- und Jugendförderpläne i.d. Regel für die Dauer einer Legislaturperiode zu erstellen. Der aktuelle Kommunale Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Euskirchen ist gem. des Kreistagsbeschlusses vom 12.04.2011 bis zum 31.12.2015 gültig. Hierin sind insbesondere die Ziele und Aufgaben der Handlungsfelder     Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendsozialarbeit (Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe) Jugendverbandsarbeit Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz beschrieben. Der Kinder- und Jugendförderplan soll die verlässliche Finanzierung bedarfsgerechter Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit sicherstellen (siehe Anlage). Dabei sind die sich verändernden Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen, welche u. a. durch den Wandel der Familienstrukturen, der Schullandschaft, der Mediennutzung und des hierdurch geprägten Freizeitverhaltens gekennzeichnet sind. Im Hinblick auf eine Fortschreibung im kommenden Jahr sollte der Kinder- und Jugendförderplan neben den geläufigen Querschnittsthemen wie Gendergerechtigkeit und Beteiligung etc. die wesentlichen gesetzlichen Entwicklungen und Anforderungen (Inklusion, verändertes Bundeskinderschutzgesetz u.a.) aufgreifen. Darüber hinaus sollte der künftige dritte Förderplan aus Sicht der Verwaltung eine konsequente Weiterentwicklung der vorigen Förderpläne sein. Das bedeutete z.B. für den Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, dass mit der Verabschiedung des aktuellen Förderplans auch Angebote aufsuchender Arbeit vorgehalten und eine systematische Vernetzung mit den sonstigen Akteuren der Jugendarbeit vor Ort gesucht werden sollten. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Abt. Jugend und Familie, die Möglichkeiten der weiteren Leader - Förderung in 2015 zu nutzen, um die aufsuchende Jugendarbeit künftig stärker angebotsbezogen organisieren zu können. Mit der Anschaffung eines Jugendmobiles könnten insbesondere thematische Schwerpunkte wie Sport, Bewegung und Ernährung, sowie Jugendkulturarbeit und Angebote der Prävention flexibel und bedarfsgerecht in die Angebotsstruktur der ländlichen Region des Kreises Euskirchen einbezogen werden. Die oben angesprochene sozialräumliche Vernetzung zu Jugendverbänden und Vereinen sollte ebenso Teil der Konzeption für das Jugendmobil sein. -2Hierdurch könnte perspektivisch auch adäquat auf die Veränderungen durch die demografische Entwicklung reagiert werden, die sich in naher Zukunft auch im Kreis Euskirchen gravierend auf den relativen Anteil der Jugendlichen auswirken wird. Die Folgekosten werden für den Kreis Euskirchen anteilig auf ca. 5000 € jährlich beziffert. Die Verwaltung geht davon aus, dass dieser Betrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufgebracht werden kann. Zudem sollte der künftige Kinder- und Jugendförderplan die Veränderungen im Bereich der Schulsozialarbeit/ Jugendberufshilfe (Ausbau der Schulsozialarbeit durch den Kreis, Berufseinstiegsbegleitung, veränderte Schullandschaft, etc ) berücksichtigen. In der Vergangenheit hat sich die Abt. Jugend und Familie dafür eingesetzt, die Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen – unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft der Fachkräfte – im Sinne einer Rahmenkonzeption aufeinander abzustimmen. Im Herbst diesen Jahres wurde die von einer Arbeitsgruppe entwickelte Rahmenkonzeption mit der Bezirksregierung und den Schulleitungen der Landesstellen für Schulsozialarbeit einvernehmlich abgestimmt. Im Dezember sollen mit den betreffenden Schulträgern weitere Vorgehensweisen im Sinne einer Abstimmung der Schulsozialarbeit vereinbart werden. Bezogen auf die Schulsozialarbeit der Abt. Jugend und Familie hat die Verwaltung eine Konzeption etabliert, welche die wesentlichen Aufgabenfelder der Schulsozialarbeit berücksichtigt und einen bedarfsgerechten Einsatz schulformübergreifend ermöglicht (siehe Anlage). Die Konzeption ermöglicht es zudem, jederzeit flexibel auf die Veränderungen in der Schullandschaft zu reagieren. Die insgesamt 4,0 Stellen sind bis zum 31.12.2015 befristet. Sollte die Fortführung der erfolgreichen Arbeit über den genannten Zeitraum hinaus beschlossen werden, so wären die erforderlichen Mittel ebenfalls in den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan einzustellen, da in der Vergangenheit zahlreiche Appelle und Aufrufe an Bund und Land bezüglich einer weiteren Finanzierung ungehört blieben. Im Hinblick auf die weitere Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe über 2015 hinaus müssen bis spätestens Mitte nächsten Jahres die entsprechenden Leistungs- und Zielvereinbarungen für die Bereiche Offene Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe abgeschlossen werden bzw. konkrete Zusagen über die weitere Personalkostenförderung erfolgen. Im Sinne einer Planungssicherheit für die freien Träger wurde die Laufzeit der Leistungs- und Zielvereinbarungen in der Vergangenheit an die des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes angepasst. Die Verwaltung beabsichtigt, dem Jugendhilfeausschuss in der ersten Sitzung des kommenden Jahres - unter Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe - einen Entwurf zur Weiterentwicklung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)