Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2015/2016)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
190 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
12.11.14, 12:01
Aktualisiert
12.11.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das 
Kindergartenjahr 2015/2016) Beschlussvorlage GB (Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das 
Kindergartenjahr 2015/2016) Beschlussvorlage GB (Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das 
Kindergartenjahr 2015/2016)

öffnen download melden Dateigröße: 190 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 75/2014 30.10.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 20.11.2014 Kreisausschuss 26.11.2014 Kreistag 10.12.2014 Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2015/2016 Sachbearbeiter: Herr Firmenich Tel.: 15-624 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2015 – Produkt 365 01, Zeile 15 – eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die Kindergärten der kommunalen Träger für das Kindergartenjahr 2015/16 in Abweichung von § 20 KiBiz wie folgt zu bezuschussen: Statt eines Zuschusses von 79 % der Kindpauschalen wird ein Zuschuss von 85 % der Kindpauschalen gewährt. -2- Begründung: Die Kreistagsfraktionen der CDU und SPD hatten mit Antrag vom 28.01.2010 (A 12/2010) beantragt, den kommunalen Trägern im Kindergartenjahr 2010/2011 in Abweichung von § 20 KiBiz einen Zuschuss von 85 % der Kindpauschalen zu bewilligen. Diesem Antrag ist der Kreistag in seiner Sitzung am 15.04.2010 mit großer Mehrheit nachgekommen. Die freiwillige Bezuschussung wurde vom Kreistag letztmalig in seiner Sitzung am 18.12.2013 für das Kindergartenjahr 2014/15 mit Mehrheit verlängert (V 95/2013). Ziel des Antrags war, vorhandene Ungerechtigkeiten im Finanzierungssystem auf Dauer ausschließen zu können sowie die Kindergartenlandschaft des Kreises in ihrer Trägervielfalt zu erhalten. Damit sollte nach Auffassung der Verwaltung auch befördert werden, dass die vorhandenen kommunalen Träger ihre Kindertageseinrichtungen weiter betreiben. Da sich an den Rahmenbedingungen des KiBiz sowie den finanziellen Möglichkeiten der Städte und Gemeinden nichts geändert hat, schlägt die Verwaltung vor, die freiwillige Bezuschussung der kommunalen Träger zumindest für das Kindergartenjahr 2015/2016 fortzuführen. Folgekostenberechnung: Bezüglich der finanziellen Auswirkungen kann lediglich auf die entsprechenden Kindpauschalen des Kindergartenjahres 2014/2015 zurückgegriffen werden (Datengrundlage: Kibiz.web). Für das Kindergartenjahr 2015/2016 wird die gesetzliche Erhöhung der Kindpauschalen von 1,5 % berücksichtigt. Im Kindergartenjahr 2014/2015 werden die kommunalen Träger wie folgt bezuschusst: 12.380.284 € 79 % = 9.780.424 € Bei einer Bezuschussung von 85 % ergibt sich somit: 12.380.284 € 85 % = 10.523.241 € Differenz: 742.817 € (Kindergartenjahr 2014/2015) Damit ergäben sich folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Haushalt 2015: 7/12 von 742.817 € 5/12 von 753.959 € = = 433.310 € 314.150 € 747.460 € = 439.809 €. Haushalt 2016: 7/12 von 753.959 € -3Die o.g. Haushaltsbelastung ist auf der Basis der Anmeldung der Kindpauschalen zum 15.03.2015 sowie der Abrechnung für das Kindergartenjahr 2014/15 ggf. anzupassen. gez. i. v. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)