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Info GB (Investitionen U3 /Sachstand)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
140 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
19.11.14, 14:50
Aktualisiert
19.11.14, 14:50
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 34/2014 18.11.2014 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 20.11.2014 Investitionen U3 /Sachstand Der Landschaftsverband Rheinland hat die Jugendämter mit Schreiben vom 11.11.2014 über einen Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom 05.11.2014 bezüglich eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zum quantitativen und qualitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung – Investitionsprogramm „Kindertagesbetreuung“ 2015 – 2018 – informiert. Im Rahmen des Gesetzesentwurfs sind für Nordrhein-Westfalen weitere Bundesmittel zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen in Höhe von 118.631.959 € vorgesehen. Unter Bezugnahme auf die guten Erfahrungen mit den vorangegangenen Verfahren beabsichtigt das Land allen Jugendämter ein Budget zu reservieren, für das bis zum 15.03.2015 entscheidungsreife Anträge eingereicht werden können. Dafür wird – wie auch schon in der Vergangenheit praktiziert – die Anzahl der 1- und 2-jährigen Kinder an der Bevölkerung sowie die Betreuungsquote der 3-jährigen Kinder berücksichtigt. Dem Kreis Euskirchen soll entsprechend des Erlasses ein Betrag in Höhe von insgesamt 1.241.391 € zugewiesen werden. Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf sieht vor, dass Investitionsvorhaben gefördert werden können, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher U3-Betreuungsplätze dienen und dies ab dem 01.04.2014 begonnen wurden. Zugewiesene Mittel des o.g. Kontingents, für die nicht spätestens zum 15. März 2015 entscheidungsreife Anträge vorliegen, werden neu vergeben. Seitens des Landes wird zunächst von einem Durchführungs- und Bewilligungszeitrahmen bis zum 30.07.2017 ausgegangen. Bezüglich der Fördervoraussetzungen sind keine Änderungen vorgesehen. -2- Aufgrund der noch offenstehenden Investitionsmaßnahmen geht die Verwaltung zur Zeit davon aus, dass über das o.g. Kontingent ca. 887.000 € abgewickelt werden können (s. Anlage). Darüber hinausgehende notwendige Investitionen sind momentan nicht ersichtlich. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)