Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
140 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
19.11.14, 14:50
Aktualisiert
19.11.14, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 34/2014
18.11.2014
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
20.11.2014
Investitionen U3 /Sachstand
Der Landschaftsverband Rheinland hat die Jugendämter mit Schreiben vom 11.11.2014 über einen
Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom
05.11.2014 bezüglich eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zum quantitativen und
qualitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung – Investitionsprogramm „Kindertagesbetreuung“
2015 – 2018 – informiert.
Im Rahmen des Gesetzesentwurfs sind für Nordrhein-Westfalen weitere Bundesmittel zur Schaffung
von Kinderbetreuungsplätzen in Höhe von 118.631.959 € vorgesehen.
Unter Bezugnahme auf die guten Erfahrungen mit den vorangegangenen Verfahren beabsichtigt das
Land allen Jugendämter ein Budget zu reservieren, für das bis zum 15.03.2015 entscheidungsreife
Anträge eingereicht werden können.
Dafür wird – wie auch schon in der Vergangenheit praktiziert – die Anzahl der 1- und 2-jährigen
Kinder an der Bevölkerung sowie die Betreuungsquote der 3-jährigen Kinder berücksichtigt.
Dem Kreis Euskirchen soll entsprechend des Erlasses ein Betrag in Höhe von insgesamt 1.241.391 €
zugewiesen werden.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf sieht vor, dass Investitionsvorhaben
gefördert werden können, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher U3-Betreuungsplätze
dienen und dies ab dem 01.04.2014 begonnen wurden.
Zugewiesene Mittel des o.g. Kontingents, für die nicht spätestens zum 15. März 2015 entscheidungsreife
Anträge vorliegen, werden neu vergeben.
Seitens des Landes wird zunächst von einem Durchführungs- und Bewilligungszeitrahmen bis zum
30.07.2017 ausgegangen.
Bezüglich der Fördervoraussetzungen sind keine Änderungen vorgesehen.
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Aufgrund der noch offenstehenden Investitionsmaßnahmen geht die Verwaltung zur Zeit davon aus,
dass über das o.g. Kontingent ca. 887.000 € abgewickelt werden können (s. Anlage).
Darüber hinausgehende notwendige Investitionen sind momentan nicht ersichtlich.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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