Daten
Kommune
Wesseling
Größe
113 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
28.11.16, 13:01
Aktualisiert
28.11.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
222/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 60 -
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
- 80 -
15.11.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 222/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Svetlana Braun
15.11.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die öffentliche Auslegung des in der
Sitzung vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ gemäß
§ 3 (2) Baugesetzbuch. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung wird zur Kenntnis
genommen.
Sachdarstellung:
Für das Betriebsgelände der Firma „Saint Gobain“ hat die Stadt Wesseling im Jahr 2008 einen
Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“ aufgestellt. Das Ziel des Bebauungsplanes bestand darin, die
historisch gewachsene Gemengelage zwischen dem Industrie- und Gewerbegebiet sowie den
angrenzenden Wohngebieten zu regeln. Mit diesem Bebauungsplan wurden insbesondere für die
immissionsschutzrechtlichen Konflikte Regelungen getroffen, um das verträgliche Nebeneinander der
angrenzenden Nutzungen (Wohnen und Industrie/Gewerbe) zu gewährleisten. Das Gelände der Firma „Saint
Gobain“ wurde seitdem weiter entwickelt. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107
„Birkenstraße“ wurden im Jahr 2015 zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten an der Birkenstraße geschaffen.
Im weiteren Schritt soll der Bereich der ehemaligen Deponie im Nordwesten des Gesamtgebietes für eine
bauliche Nutzung vorbereitet werden.
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 13.09.2016 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a
(BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung sowie die Hinweise
gemäß § 13a (3) BauGB (Verzicht auf die Umweltprüfung, Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung) sind
im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 28.09.2016 ortsüblich bekannt gemacht worden.
Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit, sich im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Zeit vom
05.10.2016 bis einschließlich 28.10.2016 konnten Anregungen und Stellungnahmen zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1/107 „ehemalige Deponie“ vorgetragen werden. Innerhalb dieser Beteiligungsfrist
wurden keine Anregungen und Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zur Planung vorgebracht.
Als nächster Verfahrensschritt soll eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt werden.
Für diesen Verfahrensschritt ist der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
erforderlich. Parallel zur Offenlage soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen
Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
2. Lösung
Nach der vollständigen Sanierung der Deponie soll das ca. 9.400 m² große Gelände zukünftig einer
gewerblichen Nutzung dienen. Geplant ist, auf dem Grundstück einen abschirmenden Gebäuderiegel mit
einer Höhe von maximal 12 m für Büros und sonstige gewerbliche Nutzungen zu errichten. Durch die
Begrenzung der zulässigen Höhe, die geplante Fassadenbegrünung sowie den bestehenden Grünstreifen
westlich des Planbereiches soll ein angemessener Übergang zum neuen „Westringquartier“ geschaffen
werden. Durch die Anordnung des Gebäuderiegels sollen auch mögliche Schallemissionen aus dem
Industrie- und Gewerbegebiet abgeschirmt werden. Mit der Übernahme der bestehenden Regelungen zu
den zulässigen Lärmkontingenten aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1/107 wird das
Emissionsverhalten auf dem Grundstück der ehemaligen Deponie beschränkt. Negative Auswirkungen auf
die Umgebung sind daher aus der geplanten Erweiterung nicht zu erwarten. Die Zufahrt zum Plangebiet soll
über das Privatgelände des Grundstückseigentümers verlaufen und somit unmittelbar an das öffentliche
Verkehrsnetz (Kronenweg) angeschlossen werden.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“ ist der Bereich als ehemalige Deponie sowie als
Fläche zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Der gesamte Bereich
ist als nicht überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen. Auf der Grundlage des rechtskräftigen
Bebauungsplanes ist eine bauliche Nutzung der Fläche nicht zulässig. Um die inzwischen fast vollständig
sanierten Flächen der ehemaligen Deponie baulich nutzen zu können, ist eine Änderung des rechtskräftigen
Bebauungsplanes erforderlich.
Das Aufstellungsverfahren wird nach §13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß
§ 13a BauGB liegen vor (siehe Begründung, Entwurf).
In der Zwischenzeit wurden die Bebauungsplanunterlagen weiter konkretisiert und vervollständigt.
Hinsichtlich der detaillierten Darstellung der Planungsziele und Planinhalte wird auf die beigefügten Entwürfe
des Bebauungsplanes und der dazugehörigen Begründung verwiesen.
Es wird vorgeschlagen, die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
1/107 „ehemalige Deponie“ gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen und den entsprechenden Beschluss zu
fassen.
3. Alternativen
Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplans ist eine bauliche Entwicklung im Bereich der ehemaligen
Deponie nicht realisierbar.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie für die ggf. erforderlichen Gutachten werden
vom Eigentümer getragen.
Anlagen:
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“
- Übersicht der bisherigen Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“
- Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“, Entwurf
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“, Entwurf
Die Fraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Planzeichnung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr.
1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ im Originalmaßstab.