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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie" hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
113 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
28.11.16, 13:01
Aktualisiert
28.11.16, 13:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie"
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 222/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 60 - - 80 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie" hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 60 - - 80 - 15.11.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 222/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Svetlana Braun 15.11.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie" hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Für das Betriebsgelände der Firma „Saint Gobain“ hat die Stadt Wesseling im Jahr 2008 einen Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“ aufgestellt. Das Ziel des Bebauungsplanes bestand darin, die historisch gewachsene Gemengelage zwischen dem Industrie- und Gewerbegebiet sowie den angrenzenden Wohngebieten zu regeln. Mit diesem Bebauungsplan wurden insbesondere für die immissionsschutzrechtlichen Konflikte Regelungen getroffen, um das verträgliche Nebeneinander der angrenzenden Nutzungen (Wohnen und Industrie/Gewerbe) zu gewährleisten. Das Gelände der Firma „Saint Gobain“ wurde seitdem weiter entwickelt. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Birkenstraße“ wurden im Jahr 2015 zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten an der Birkenstraße geschaffen. Im weiteren Schritt soll der Bereich der ehemaligen Deponie im Nordwesten des Gesamtgebietes für eine bauliche Nutzung vorbereitet werden. 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 13.09.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung sowie die Hinweise gemäß § 13a (3) BauGB (Verzicht auf die Umweltprüfung, Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung) sind im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 28.09.2016 ortsüblich bekannt gemacht worden. Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit, sich im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Zeit vom 05.10.2016 bis einschließlich 28.10.2016 konnten Anregungen und Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „ehemalige Deponie“ vorgetragen werden. Innerhalb dieser Beteiligungsfrist wurden keine Anregungen und Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zur Planung vorgebracht. Als nächster Verfahrensschritt soll eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt werden. Für diesen Verfahrensschritt ist der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz erforderlich. Parallel zur Offenlage soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt werden. 2. Lösung Nach der vollständigen Sanierung der Deponie soll das ca. 9.400 m² große Gelände zukünftig einer gewerblichen Nutzung dienen. Geplant ist, auf dem Grundstück einen abschirmenden Gebäuderiegel mit einer Höhe von maximal 12 m für Büros und sonstige gewerbliche Nutzungen zu errichten. Durch die Begrenzung der zulässigen Höhe, die geplante Fassadenbegrünung sowie den bestehenden Grünstreifen westlich des Planbereiches soll ein angemessener Übergang zum neuen „Westringquartier“ geschaffen werden. Durch die Anordnung des Gebäuderiegels sollen auch mögliche Schallemissionen aus dem Industrie- und Gewerbegebiet abgeschirmt werden. Mit der Übernahme der bestehenden Regelungen zu den zulässigen Lärmkontingenten aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1/107 wird das Emissionsverhalten auf dem Grundstück der ehemaligen Deponie beschränkt. Negative Auswirkungen auf die Umgebung sind daher aus der geplanten Erweiterung nicht zu erwarten. Die Zufahrt zum Plangebiet soll über das Privatgelände des Grundstückseigentümers verlaufen und somit unmittelbar an das öffentliche Verkehrsnetz (Kronenweg) angeschlossen werden. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“ ist der Bereich als ehemalige Deponie sowie als Fläche zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Der gesamte Bereich ist als nicht überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen. Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist eine bauliche Nutzung der Fläche nicht zulässig. Um die inzwischen fast vollständig sanierten Flächen der ehemaligen Deponie baulich nutzen zu können, ist eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes erforderlich. Das Aufstellungsverfahren wird nach §13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB liegen vor (siehe Begründung, Entwurf). In der Zwischenzeit wurden die Bebauungsplanunterlagen weiter konkretisiert und vervollständigt. Hinsichtlich der detaillierten Darstellung der Planungsziele und Planinhalte wird auf die beigefügten Entwürfe des Bebauungsplanes und der dazugehörigen Begründung verwiesen. Es wird vorgeschlagen, die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „ehemalige Deponie“ gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen und den entsprechenden Beschluss zu fassen. 3. Alternativen Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplans ist eine bauliche Entwicklung im Bereich der ehemaligen Deponie nicht realisierbar. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie für die ggf. erforderlichen Gutachten werden vom Eigentümer getragen. Anlagen: - Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ - Übersicht der bisherigen Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“ - Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“, Entwurf - Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“, Entwurf Die Fraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Planzeichnung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ im Originalmaßstab.