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Beschlussvorlage (Planzeichnung B-Plan Nr. 1/107, 2. Änderung, Entwurf)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
369 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
28.11.16, 13:01
Aktualisiert
28.11.16, 13:01
Beschlussvorlage (Planzeichnung B-Plan Nr. 1/107, 2. Änderung, Entwurf)

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Inhalt der Datei

Zeichnerische Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Hinweise Kampfmittelbeseitigung Gewerbegebiet GE 1 GE 1 Zahl der Vollgeschosse (max. 3) III GRZ Denkmalschutz Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425/9039-0, Fax. 02425/9039-199, anzuzeigen und die Versiegelung und Bodenaushub GFZ FH Abfallwirtschaft, Bodenschutz Baugenehmigungen zu beteiligen. TF 20 30 40 50 60 70 80 90 100 m Sektor A Baugrenze nach Stammplan Erdbebenzone Sektor A : 4 dB tags / 7 dB nachts Erdbebenzone und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006), Karte zu DIN 4149 (Fassung April 2005), in der genannten Bauweise, Baugrenzen Baugrenze 3 Sonstige Planzeichen Technische Regelwerke, Fachgutachten Die verwendeten DIN-Normen sowie Fachgutachten sind im Fachbereich Stadtplanung der Stadt Telekommunikationsanlagen Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen Tel. 0221/3398-18271, Mail Bbb-Koeln@telekom.de und Verkehrswesen, Ausgabe 1989 beachten. Textliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet GE 1 GE 1 III GRZ 0,8 GFZ 2,4 3 - Tankstellen mit Ausnahme von Betriebstankstellen TF6 40/35 erforderlich ist, einzuholen. Betriebsleiter - Anlagen und Betriebe, die gewerblich betriebenen sexuellen Dienstleistungen und Darbietungen dienen Stadt Wesseling Zentrenrelevanter Einzelhandel Entwurf - Stand 14.11.2016 Sektor A: +4/+7 Entwurfsverfasser Nach der "Wesselinger Sortimentsliste sind zentrenrelevante Sortimente: Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung Nutzungsgrenze nach Stammplan Wesseling, den __.__._____ Neustadt, den ........................... Planunterlage Rechtsgrundlagen Die Planunterlage entspricht der digitalen Liegenschaftskarte Stand .............. 1. Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) in der z.Zt. geltenden Fassung 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) Wesseling, den __.__.____ Haushaltswaren / Bestecke 19 10 22 0 Emissionskontingent in dB tags/nachts (BGBI. I S.132) in der z. Zt. geltenden Fassung 3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6) Geschenkartikel, Kunstgewerbe / Bilder und Rahmen) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), in der z. Zt. geltenden Fassung (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256 / SGV. NRW 232), zuletzt in der z. Zt. geltenden Fassung Baugrenze nach Stammplan 6. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Neufassung vom 21.07.2000 Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 158) in der z. Zt. geltenden Fassung Emissionskontingente TF 6 - Emissionskontingent LEK in dB: tags 40, nachts 35 Emissionskontigente LEK um die nachfolgenden Zusatzkontigente: Sektor A - Zusatzkontingent in dB: tags 4, nachts 7 Aufstellung Der Ausschuss Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 13.09.2016 und 4 BauGB beschlossen, diesen Bebauungsplan aufzustellen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 28.09.2016 worden. Offenlagebeschluss Satzungsbeschluss Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am ....................... Rat der Stadt Wesseling am ....................... Wesseling, den ______________________ In Vertretung BauGB beschlossen worden. beschlossen. Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Der Entwurf dieses Bebauungsplanes hat auf Erwin Esser Bekanntmachung/Inkrafttreten Der Satzungsbeschluss sowie Ort und Zeit 05.10.2016 bis zum 28.10.2016 gem. 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich Stadtentwicklung und Umweltschutz mit sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt die wesentlichen Auswirkungen der Planung worden. Der Bebauungsplan tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft Kaminen bzw. Kaminanlagen. Wesseling vom 28.09.2016 gemeinsam mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Zeit vom ....................... bis ....................... ....................... im Wesseling, den _______________________ Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ In Vertretung In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Erwin Esser