Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
20.11.14, 14:48
Aktualisiert
20.11.14, 14:48
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU
KREISTAGSFRAKTION
EUSKIRCHEN
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Datum:
R 3/2014
20.11.2014
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
26.11.2014
Kreistag
10.12.2014
Demographische Entwicklung im ländlichen Bereich
hier: Resolution der CDU-Kreistagsfraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
wir nehmen Bezug auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreistages und
beantragen namens und im Auftrag unserer Fraktion, die nachfolgende Resolution zum Thema
"Demographische Entwicklung im ländlichen Bereich"
in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistages aufzunehmen.
Gleichzeitig beantragen wir, dass der Kreistag folgende Resolution beschließen möge:
Die Bundesregierung in Berlin und die Landesregierung in Düsseldorf werden
aufgefordert, durch Zurverfügungstellung von städtebaulichen Mitteln und steuerlichen
Vergünstigungen Anreize dafür zu schaffen, dass der Erwerb von Eigentum in mit alter
Bausubstanz versehenen dörflichen Ortskernen erleichtert wird.
Begründung:
Aufgrund der demographischen Entwicklung und des zur Zeit festzustellenden Zuzugs von Menschen
aus den ländlichen Gebieten in die Ballungsräume dünnt die Bevölkerungszahl im ländlichen Raum
-2immer mehr aus. Zwar wird verbal in Bund und Land dieser Zustand beklagt und Maßnahmen
versprochen, um diesen Trend umzukehren. Es wird jedoch viel zu wenig unternommen, um diese
Ankündigungen umzusetzen. Vielmehr wird überlegt, noch mehr Mittel in städtische Ballungsgebiete
fließen zu lassen, um die dortige Wohnungsnot zu lindern, anstatt als Gegenmaßnahme dazu
überzugehen, die Wohnverhältnisse in den ländlichen Regionen durch Zurverfügungstellung von
Städtebaumitteln und steuerlichen Anreizen zu verbessern.
Hierfür ist in den ländlichen Räumen nicht mehr vornehmlich die Ausweisung von neuen Baugebieten
erforderlich, sondern es müssen finanzielle Anreize dafür geschaffen werden, den Umbau und die
Neugestaltung der Ortskerne zu fördern. Dies kann zum einen geschehen durch Zurverfügungstellung von städtebaufördernden Mitteln durch Bund und Land und zum anderen. durch steuerliche
Anreize was die höhere Abschreibungsmöglichkeit von durchgeführten Baumaßnahmen angeht.
Durch derartige Maßnahmen wird zum einen der Kauf von Immobilien auch durch ortsansässige
Personen, die in dem ländlichen Bereich wohnen bleiben wollen, verbessert und zum anderen auch
der Erwerb für Interessenten aus den Ballungsräumen günstiger und damit überlegenswerter.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Josef Reidt
(Fraktionsvorsitzender)
gez. f.d.R.
Maren Kurth
(Fraktionsassistentin)