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Resolution CDU (Demographische Entwicklung im ländlichen Bereich hier: Resolution der CDU-Kreistagsfraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
20.11.14, 14:48
Aktualisiert
20.11.14, 14:48
Resolution CDU (Demographische Entwicklung im ländlichen Bereich
hier: Resolution der CDU-Kreistagsfraktion) Resolution CDU (Demographische Entwicklung im ländlichen Bereich
hier: Resolution der CDU-Kreistagsfraktion)

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CDU KREISTAGSFRAKTION EUSKIRCHEN Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen Datum: R 3/2014 20.11.2014 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 26.11.2014 Kreistag 10.12.2014 Demographische Entwicklung im ländlichen Bereich hier: Resolution der CDU-Kreistagsfraktion Sehr geehrter Herr Landrat, wir nehmen Bezug auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreistages und beantragen namens und im Auftrag unserer Fraktion, die nachfolgende Resolution zum Thema "Demographische Entwicklung im ländlichen Bereich" in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistages aufzunehmen. Gleichzeitig beantragen wir, dass der Kreistag folgende Resolution beschließen möge: Die Bundesregierung in Berlin und die Landesregierung in Düsseldorf werden aufgefordert, durch Zurverfügungstellung von städtebaulichen Mitteln und steuerlichen Vergünstigungen Anreize dafür zu schaffen, dass der Erwerb von Eigentum in mit alter Bausubstanz versehenen dörflichen Ortskernen erleichtert wird. Begründung: Aufgrund der demographischen Entwicklung und des zur Zeit festzustellenden Zuzugs von Menschen aus den ländlichen Gebieten in die Ballungsräume dünnt die Bevölkerungszahl im ländlichen Raum -2immer mehr aus. Zwar wird verbal in Bund und Land dieser Zustand beklagt und Maßnahmen versprochen, um diesen Trend umzukehren. Es wird jedoch viel zu wenig unternommen, um diese Ankündigungen umzusetzen. Vielmehr wird überlegt, noch mehr Mittel in städtische Ballungsgebiete fließen zu lassen, um die dortige Wohnungsnot zu lindern, anstatt als Gegenmaßnahme dazu überzugehen, die Wohnverhältnisse in den ländlichen Regionen durch Zurverfügungstellung von Städtebaumitteln und steuerlichen Anreizen zu verbessern. Hierfür ist in den ländlichen Räumen nicht mehr vornehmlich die Ausweisung von neuen Baugebieten erforderlich, sondern es müssen finanzielle Anreize dafür geschaffen werden, den Umbau und die Neugestaltung der Ortskerne zu fördern. Dies kann zum einen geschehen durch Zurverfügungstellung von städtebaufördernden Mitteln durch Bund und Land und zum anderen. durch steuerliche Anreize was die höhere Abschreibungsmöglichkeit von durchgeführten Baumaßnahmen angeht. Durch derartige Maßnahmen wird zum einen der Kauf von Immobilien auch durch ortsansässige Personen, die in dem ländlichen Bereich wohnen bleiben wollen, verbessert und zum anderen auch der Erwerb für Interessenten aus den Ballungsräumen günstiger und damit überlegenswerter. Mit freundlichen Grüßen gez. Josef Reidt (Fraktionsvorsitzender) gez. f.d.R. Maren Kurth (Fraktionsassistentin)