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Beschlussvorlage GB (Erlass der Sechsten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
112 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
10.11.14, 12:01
Aktualisiert
10.11.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (Erlass der Sechsten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005) Beschlussvorlage GB (Erlass der Sechsten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 70/2014 24.10.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 19.11.2014 Kreisausschuss 26.11.2014 Kreistag 10.12.2014 Erlass der Sechsten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 Sachbearbeiter/in: Frau Zimmermann Tel.: 15 234 Abt.: 60 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. x Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. gez. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmere r Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Sechste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung. Begründung: Die Änderung der Gebührensatzung (Anlage 1) ist auf der Grundlage der neuen Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) vorzunehmen. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührensatzung enthält die Anlage 3. Seit Schließung der Deponie Mechernich werden die Rest- und Sperrmüllabfälle über die Fa. Remondis zur MVA Bonn entsorgt. Der Entsorgungsvertrag wurde von der Verwaltung zum 31.12.2014 gekündigt, da die Marktsituation sinkende Entsorgungspreise erkennen ließ. -2- Im April 2013 wurden die Entsorgungsdienstleistungen für den Rest- und Sperrmüll aus dem Kreis Euskirchen europaweit ausgeschrieben. Über die Ergebnisse der Ausschreibung wurden der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr sowie der Kreisausschuss mit V 122/2014 informiert. Der Kreisausschuss hat der Vergabe der Leistungen in seiner Sitzung am 26.03.2014 zugestimmt. Im Wettbewerb konnten günstigere Entsorgungspreise erzielt werden, die teilweise bereits zu einer Anpassung der Gebührensätze 2014 führten (s. V 88/2013). Nach Erstellung der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 kann eine weitere Reduzierung der Gebühren erfolgen. Die Entsorgung von Rest- und Sperrmüll erfolgt bisher zu folgenden Konditionen: Derzeitiger Entsorgungspreis Derzeitiger Transportpreis Gesamtentsorgungspreis Restabfälle t 176,44 € 10,60 € 187,04 € Sperrmüll t 113,05 € 11,30 € 124,35 € 97,30 € 14,08 € 111,38 € 47,23 € 11,66 € 58,89 € Ab dem 01.01.2015 gelten folgende Konditionen: Entsorgungspreis ab 01.01.2015 Transportpreis ab 01.01.2015 Gesamtentsorgungspreis ab 01.01.2015 Unter Berücksichtigung der zu erbringenden Eigenleistungen im Abfallwirtschaftszentrum sowie aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen aus Vorjahren wird die Gebühr für die Restabfälle auf 123,00 €/t und die Gebühr für Sperrmüll auf 71,00 €/t festgelegt. Die Anlage 4 enthält eine Aufstellung, der sich hieraus ergebenden jährlichen Einsparungen bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Weitere Gebührenanpassungen sind in den Anlagen 1-3 ausgewiesen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)