Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
112 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
10.11.14, 12:01
Aktualisiert
10.11.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 70/2014
24.10.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
19.11.2014
Kreisausschuss
26.11.2014
Kreistag
10.12.2014
Erlass der Sechsten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die
Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005
Sachbearbeiter/in: Frau Zimmermann
Tel.: 15 234
Abt.: 60
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
x
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
gez.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmere
r
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Sechste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die
Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung.
Begründung:
Die Änderung der Gebührensatzung (Anlage 1) ist auf der Grundlage der neuen
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) vorzunehmen.
Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührensatzung enthält die Anlage 3.
Seit Schließung der Deponie Mechernich werden die Rest- und Sperrmüllabfälle über die Fa.
Remondis zur MVA Bonn entsorgt. Der Entsorgungsvertrag wurde von der Verwaltung zum
31.12.2014 gekündigt, da die Marktsituation sinkende Entsorgungspreise erkennen ließ.
-2-
Im April 2013 wurden die Entsorgungsdienstleistungen für den Rest- und Sperrmüll aus dem Kreis
Euskirchen europaweit ausgeschrieben. Über die Ergebnisse der Ausschreibung wurden der Ausschuss
für Planung, Umwelt und Verkehr sowie der Kreisausschuss mit V 122/2014 informiert. Der
Kreisausschuss hat der Vergabe der Leistungen in seiner Sitzung am 26.03.2014 zugestimmt.
Im Wettbewerb konnten günstigere Entsorgungspreise erzielt werden, die teilweise bereits zu einer
Anpassung der Gebührensätze 2014 führten (s. V 88/2013).
Nach Erstellung der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 kann eine weitere Reduzierung der
Gebühren erfolgen.
Die Entsorgung von Rest- und Sperrmüll erfolgt bisher zu folgenden Konditionen:
Derzeitiger Entsorgungspreis
Derzeitiger Transportpreis
Gesamtentsorgungspreis
Restabfälle
t
176,44 €
10,60 €
187,04 €
Sperrmüll
t
113,05 €
11,30 €
124,35 €
97,30 €
14,08 €
111,38 €
47,23 €
11,66 €
58,89 €
Ab dem 01.01.2015 gelten folgende Konditionen:
Entsorgungspreis ab 01.01.2015
Transportpreis ab 01.01.2015
Gesamtentsorgungspreis ab 01.01.2015
Unter Berücksichtigung der zu erbringenden Eigenleistungen im Abfallwirtschaftszentrum sowie
aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen aus Vorjahren wird die Gebühr für die
Restabfälle auf 123,00 €/t und die Gebühr für Sperrmüll auf 71,00 €/t festgelegt.
Die Anlage 4 enthält eine Aufstellung, der sich hieraus ergebenden jährlichen Einsparungen bei den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
Weitere Gebührenanpassungen sind in den Anlagen 1-3 ausgewiesen.
gez.
i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)