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Beschlussvorlage GB (Z1 / V 70 / 2014 (PlanA 19.11.2014))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
21.11.14, 12:06
Aktualisiert
21.11.14, 12:06
Beschlussvorlage GB (Z1 / V 70 / 2014 (PlanA 19.11.2014))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/V 70/2014 Datum: 21.11.2014 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 19.11.2014 A) TOP 14 Öffentliche Sitzung Erlass der Sechsten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 Die Verwaltung erläutert dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr, dass im Abfallwirtschaftszentrum ein Labor, die Waage, eine Kleinanliefererstation, ein Sondermüllabfallzwischenlager u.a. Einrichtungen betrieben werden. Die in diesen Einrichtungen entstehenden Eigenkosten seien bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Im Ausschuss wird positive erwähnt, dass zum zweiten Mal in Folge die Abfallgebühren gesenkt würden und dass die Kommunen dies an die Bürger weitergeben müssten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Verkehr empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Sechste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 70/2014