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Beschlussvorlage GB (Gebührenbedarfsberechnung 2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
446 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
10.11.14, 12:01
Aktualisiert
10.11.14, 12:01

Inhalt der Datei

Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 70/2014 GB IV/60 G E B Ü H R E N B E D A R F S B E R E C H N U N G 2015 für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen I. 1. 1.1 Grundlagen Abfallaufkommen (nicht verwertbar) Entsorgung Restabfall (Thermische Verwertung) a) Hausmüll b) Sperrmüll c) Asbestabfälle d) Mineralwolle 33.000 t 8.700 t 60 t 35 t 2. Abfallaufkommen (verwertbar) 2.1 2.2 Bodenaushub Bioabfall 2.3 2.7 2.8 Grünabfall Ast- und Strauchwerk Weichorganik Bauschutt (sortiert) Bauschutt (sulfathaltig) Altreifen Lkw 100 Stück/Jahr Pkw 1500 Stück/Jahr Altholz Kat. I - III Altholz Kat. IV Flachglas Papier 3. Schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen und Schulen 4. Abschreibung/Verzinsung 2.4 2.5 2.6 50.000 t 27.000 t 3.200 t 2.000 t 1.200 t 20 t 1.600 Stk. 1.200 t 10 t 50 t 800 t 190 t Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden daher linear auf die Haushaltsjahre entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensstandes verteilt. Die Vermögensgegenstände werden entsprechend Ihrer Nutzung den Hauptkostenträgern Restabfälle, Bio- und Grünabfälle sowie Sonderabfälle zugeordnet. Gem. Berechnung der Fachabteilung 20 betragen die Abschreibungen im Jahr 2015 404.800,00 € Der kalkulatorische Zinssatz ist auf 4 % festgelegt. Seite 1 von 14 Erstellt am: 30.10.2014 K. Zimmermann Gesamtkalkulation II Gebührenbedarfsberechnung A) Abfalle zur Beseitigung Anlage 2 zu V 70/2014 1.) Siedlungsabfälle Im Rahmen der Entsorgung von Siedlungsabfall entstehen im Jahr 2015 voraussichtlich jeweils folgende Kosten: Personalkosten Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit, Kasse, RPA, Sachkosten Arbeitsplatz usw. 663.688,00 157.871,82 Unterhaltung (Grundstücke und bauliche Anlagen) Bauteil, Maschinenteil, Elektroteil usw. 50.000,00 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Fremdkosten Wasser-,Abf. U.Gasuntersuchungen Verbrauchsmaterial 10.000,00 1.000,00 25.000,00 Reparatur und Wartung Geräte 18.000,00 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Wasser (Umlage Gebäude) Abwasser Strom (ohne Heizung) Gebäudeversicherung Unterhaltsreinigung Flüssiggas 2.500,00 5.000,00 20.000,00 10.000,00 10.000,00 0,00 Haltung von Fahrzeugen (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Betriebsstoffe Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Unterhaltung und Betrieb Geschirrmobil Schmierstoffe und Entsorgung Schmierstoffe und Entsorgung usw.) Dienst- und Schutzkleidung Aus- und Fortbildung Arbeitsschutz Dienstreisen Öffentlichkeitsarbeit 168.000,00 9.000,00 14.000,00 4.500,00 2.000,00 5.000,00 Versicherungen 8.000,00 Geschäftskosten z. B. Bürobedarf (allgemein), Zeitschriften, Fachliteratur, TelefonÖffentliche Bekanntmachungen, Dienstreisen Erwerb Vermögensgegenstände < 400 € 10.000,00 2.500,00 Konto- und Depotgebühren 700,00 Mitgliedsbeiträge 15.000,00 Kalkulatorische Abschreibungen Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals (Anteilige Kosten Wiegebereich f. Bodenaushub) 188.900,00 74.300,00 -45.000,00 Gesamte Eigenleistungen Sperr- und Hausmüll 1.429.959,82 Fremdkosten Restabfall (Entsorgung + Transport) 3.675.760,00 Seite 2 von 14 Erstellt am: 30.10.2014 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Fremdkosten Sperrmüll (Entsorgung und Transport) Anlage 2 zu V 70/2014 512.343,00 Gesamtkosten 5.618.062,82 Ermittlung Gesamtkosten Sperrmüll Die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll ergeben sich wie folgt: Eigenleistungen (1.429.959,82 € /41.700 t * 8700 t) Entsorgungskosten Transportkosten 298.336,94 € 410.901,00 € 101.442,00 € 810.679,94 € Für die Entsorgung des Sperrmülls ist daher eine kostendeckende Gebühr in Höhe von (810.679,94 €/8.700 t/Jahr) 93,18 € Ermittlung Gesamtkosten Hausmüll Die Kosten für die Entsorgung von Hausmüll ergeben sich wie folgt: Eigenleistungen (1.429.959,82 € /41.700 t * 33.000 t) Entsorgungskosten Transportkosten 1.131.622,88 € 3.207.960,00 € 467.800,00 € 4.807.382,88 € Für die Entsorgung des Hausmülls ist daher eine kostendeckende Gebühr in Höhe von (4.807.382,88 €/33000 t/Jahr) zu erheben. Folgende Verkaufserlöse sind dem Restabfall gebührensenkend zuzuordnen: Elektronikschrott (gem. Ausschreibungsergebnis 2014) Papier Schrott Pro t ergibt sich daher eine Gebührensenkung von 145,68 €/t 83.500,00 € 8.500,00 € 4.000,00 € 96.000,00 € 2,30 € Hieraus ergeben sich Gebühren in Höhe von: 143 € 91 € Hausmüll Sperrmüll Aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen der Vorjahre wird die Gebühr um weitere 20 €/t gesenkt. Die Finanzierung des Defizits erfolgt über die Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallentsorgung. Die Gebühren werden daher wie folgt festgesetzt: 123 € 71 € Hausmüll Sperrmüll Gesamtentsorgungskosten Sperr- und Hausmüll 5.618.062,82 € Einnahmen: 4.784.106,00 € 833.956,82 € Sonderpostenentnahme Seite 3 von 14 Erstellt am: 30.10.2014 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 70/2014 2.) Asbestabfälle Asbestabfälle sind auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen. Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert. Die befüllten Container werden danach zur Entsorgungsanlage befördert. Dem Entsorgungspreis sind daher die Kosten für Zwischenlagerung und Transport hinzuzurechnen. Im Rahmen der Entsorgung von Asbestabfällen fallen pro Jahr folgende Kosten an: Personalkosten Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit, (z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement, Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Verbrauchsmaterial (Big Bags) Haltung von Fahrzeugen (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Betriebsstoffe usw. Fremdkosten Entsorgung 4.500,00 1.070,42 1.500,00 500,00 5.000,00 Gesamtkosten Jahr 12.570,42 Kostendeckende Gebühr 2015 209,51 €\t Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt: 209,51 €\t Einnahmen: 60 t x 209,51 €/t 12.570,60 € -0,18 € Sonderpostenentnahme Seite 4 von 14 Erstellt am: 30.10.2014 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 70/2014 3.) Mineralwolle Mineralwolle ist ebenfalls auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen. Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert. Die befüllten Container werden danach zur Entsorgungsanlage befördert. Dem Entsorgungspreis sind daher die Kosten für Zwischenlagerung und Transport hinzuzurechnen. Im Rahmen der Entsorgung von Mineralwolle fallen im Jahr folgende Kosten an: Personalkosten Kosten für Verwaltungstätigkeit, (AWZ und sonstige z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Verbrauchsmaterial (Big Bags) Haltung von Fahrzeugen (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, etc. Betriebsstoffe 840,00 199,81 1.500,00 1.000,00 Fremdkosten Entsorgung 11.500,00 Gesamtkosten Jahr 15.039,81 Für das Jahr 2015 ergibt sich danach eine Gebühr für Mineralwolle von 429,71 €\t Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt: 429,71 €/t Einnahmen: 35 t x 429,71 €/t 15.039,85 € -0,04 € Sonderpostenentnahme Seite 5 von 14 Erstellt am: 30.10.2014 K. Zimmermann Gesamtkalkulation B) Anlage 2 zu V 70/2014 Abfälle zur Verwertung 4a) Bauschutt Ab dem 01.01.2007 muss der Bauschutt über Dritte entsorgt werden, da er im AWZ nicht mehr verwertet werden kann. Durch die Verwertung des Bauschutts entstehen pro Tonne folgende Kosten: Fremdleistungen (Entsorgung) Eigenleistungen 14,52 €/t 7,50€/t Für die Jahre 2015 wird die Gebühr für Bauschutt daher auf festgelegt. 22,00 €/t 4b) Sulfathaltige Baustoffe (Gasbetonsteine, Gipsputz etc.) Nicht als Bauschutt entsorgt werden, können sulfathaltigen Baustoffe wie Gasbetonsteine, Gipsputz etc. Dieser muss daher über eine entsprechende Deponie entsorgt werden. Durch die Verwertung des sulfathaltigen Bauschutts entstehen pro Tonne folgende Kosten: Fremdleistung (Entsorgung) Eigenleistungen 101,15 €/t 7,50 €/t Für die Jahre 2015 wird die Gebühr für sulfathaltigen Bauschutt daher auf festgelegt. 108,50 €/t Seite 6 von 14 Erstellt am: 30.10.2014 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 70/2014 5. Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen Im Rahmen der Verwertung von Bioabfall entstehen im Jahr 2015 folgende Kosten: Personalkosten einschließl. Arbeitsschutz, Schutzkleidung usw. Overhead und Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit, (z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement, Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz usw.) Unterhaltung (Grundstücke und bauliche Anlagen) (z. B. Bauteil, Maschinenteil, Elektroteil usw.) 850.000,00 100.000,00 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Fremdkosten Wasser-Kompostuntersuchungen Sonderuntersuchungen Verbrauchsmaterial Grünflächenpflege Schmutzwasserentsorgung Ausbringung in der Landwirtschaft Umsetzarbeiten Reparatur und Wartung Geräte 5.000,00 7.000,00 12.000,00 17.000,00 0,00 25.000,00 15.000,00 46.800,00 7.000,00 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Strom (ohne Heizung) 130.200,00 Haltung von Fahrzeugen (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Betriebsstoffe usw.) 135.100,00 Fremdkosten Entsorgung (Transport-Verbrennungskosten Störstoffe) Fremdkosten Entsorgung Bioabfälle 86.100,00 240.000,00 Öffentlichkeitsarbeit 5.000,00 Fortbildung, Dienstreisen 6.500,00 Dienst- und Schutzkleidung 14.000,00 Geschäftskosten 5.000,00 Erwerb Vermögensgegenstände < 410 € 2.500,00 Mitgliedsbeiträge 7.000,00 Kalkulatorische Abschreibungen Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals abzüglich Verzinsung Maschinen (Ast-Strauchwerk, Weichorganik) Gesamtkosten 2015 Gesamtentsorgungskosten 2015 214.300,00 48.100,00 -12.350,00 1.966.250,00 1.966.250,00 € Kalkulierte Gebühr 2015 72,82 €/t Die Gebühr pro Tonne Bioabfall bleibt daher unverändert auf 71,30 €/t Einnahmen: 27.000 t x 71,30 €/t 1.925.100,00 €\t 41.150,00 € Sonderpostenentnahme Seite 7 von 14 Erstellt am: 30.10.2014 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 70/2014 5. Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen Im Rahmen der Verwertung von Grünabfall (Ast-Strauchwerk) entstehen im Jahr 2015 folgende Kosten (61,5 % der Gesamtkosten Grünabfall): Niederschlagswasser (75.000 € *61,5%) 46.125,00 Zerkleinerung Gabco 0 - 160 mm (100 % Grünabfälle) Konditionen: 1,95 € je m³ gehäckseltem Material + 19 % MWST und Maschinengestellungskosten 1000 €/Jahr(150 € * 6,3 Einsatztage 15.000 m³ * 1,95 € *1,19+1000 € 22.027,00 Umsetzen Gabco (10 % Grün-/90 % Bioabfälle) Konditionen: 10 % der tatsächlichen Umsetzkosten GABCO 52000 € * 0,1 Radladereinsatz (1/2) Terex 6 Jahre Abschreibung/mittlere Verzinsung Abschreibung/Verzinsung (24.700,00 €/2) Wartungskosten (10.000,00 €/2) Betriebsstoffe (gemittelt aus tatsächlichen Kosten) (19.200,00 €/2) Versicherung (600) 7.595,25 3.075,00 5.904,00 184,50 Stromverbrauch 1 Box wird ganzjährig zur Erzeugung von Mulchkompost genutzt. 900.000 KW *15.5 Cent/KW/15 Boxen 0,00 Unterhaltung Bauteil Abschreibung Tunnel 30.000 €/Jahr/15 Boxen 0,00 0,00 0,5 Mitarbeiter nur Grünabfall Overhead 18.450,00 9.225,00 Störstoffe (5% f. Grünabfall/95% f. Bioabfall) nach Preisanfrage Verwertung bleibelasteter Kompost 2.399,00 0,00 Erlöse für Mulch und Brennstoff 17.000,00 97.984,75 € Gesamtkosten Jahr 30,62 € Preis pro t Aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen der Vorjahre sowie aufgrund höherer Erlöse für Mulch und Brennstoffe im Vorjahr werden die Kosten für die Verwertung aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallentsorgung finanziert. 0,00 € Die Gebühr für Ast- und Strauchwerk wird auf festgesetzt. 97.984,75 € Sonderpostenentnahme Seite 8 von 14 Erstellt am: 30.10.2014 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 70/2014 5. Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen Im Rahmen der Verwertung von Grünabfall (Weichorganik) entstehen im Jahr 2015 folgende Kosten (38,5 % der Gesamtkosten Grünabfall): Niederschlagswasser (75000*38,5%) 28.875,00 Zerkleinerung Gabco 0 - 160 mm (100 % Grünabfälle) Konditionen: 1,95 € je m³ gehäckseltem Material + 19 % MWST und Maschinengestellungskosten 1000 €/Jahr(150 € * 6,3 Einsatztage 15.000 m³ * 1,95 € *1,19+1000 € 13.871,00 Umsetzen Gabco (10 % Grün-/90 % Bioabfälle) Konditionen: 10 % der tatsächlichen Umsetzkosten GABCO 52000 € * 0,1 5.200,00 Radladereinsatz (1/2) Terex 6 Jahre Abschreibung/mittlere Verzinsung Abschreibung/Verzinsung (24.700,00 €/2) Wartungskosten (10.000,00 €/2) Betriebsstoffe (gemittelt aus tatsächlichen Kosten) (19.200,00 €/2) Versicherung (600) 4.754,75 1.925,00 3.696,00 115,50 Stromverbrauch 1 Box wird ganzjährig zur Erzeugung von Mulchkompost genutzt. 900.000 KW *15.5 Cent/KW/15 Boxen 9.300,00 Unterhaltung Bauteil Abschreibung Tunnel 30.000 €/Jahr/15 Boxen 0,00 2000,00 0,5 Mitarbeiter nur Grünabfall Overhead 11.550,00 5.775,00 Störstoffe (5% f. Grünabfall/95% f. Bioabfall) nach Preisanfrage 1.501,00 Verwertung bleibelasteter Kompost 3.000,00 Erlöse für Mulch und Brennstoff 1.500,00 90.063,25 € Gesamtkosten Jahr 45,03 € Preis pro t Die Gebühr für Grünabfälle (Weichorganik) wird auf festgesetzt. Einnahmen: 2000 t x 45,03 €/t 45,03 €/t 90.060,00 € 3,25 € Sonderpostenentnahme Seite 9 von 14 Erstellt am: 30.10.2014 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 70/2014 6. Altglas, Altmetall und Altpapier aus privaten Haushalten Bei den vorhandenen Entsorgungssystemen (auf kommunaler und privater Ebene) ist mit größeren Zuliefermengen im AWZ nicht mehr zu rechnen, so dass nur Kleinmengen im Rahmen der Anlieferung anderer Abfallstoffe anfallen werden. Da der entstehende Verwaltungsaufwand zu den ggf. zu erhebenden Gebühren außer Verhältnis steht, wird auf die Ausweisung einer separaten Gebühr verzichtet. 7. Altreifen Die Altreifen werden im AWZ zwischengelagert und der Verwertung zugeführt. Die Selbstkosten (Sondermüllzwischenlager) werden im Verhältnis zu den Entsorgungskosten umgelegt. An Entsorgungskosten fallen an: 0,82 €/Stk. 0,95 €/Stk. 9,52 €/Stk. 10,47 €/Stk. 18,09 €/Stk. 19,28 €/Stk. PKW-Reifen o. F. PKW-Reifen m. F. LKW-Reifen o. F. unter 1,80 m LKW-Reifen o. F. größer 1,80 m LKW-Reifen m. F. unter 1,80 m LKW-Reifen m. F. größer 1,80 m An Selbstkosten fallen an: 1,60 €/Stk. 3,20 €/Stk. 10,00 €/Stk. 15,00 €/Stk. 35,00 €/Stk. 35,00 €/Stk. PKW-Reifen o.F. PKW-Reifen m.F. LKW-Reifen o.F. bis 1,80 m Standhöhe LKW-Reifen o.F. größer als 1,80 Standhöhe LKW-Reifen m.F. bis 1,80 m Standhöhe LKW-Reifen m.F. größer als 1,80 Standhöhe Für Reifen werden daher folgende Preise festgelegt: 2,50 €/Stk. 4,20 €/Stk. PKW/Krad ohne Felge PKW/Krad mit Felge LKW/Landmaschinen etc. ohne Felgen bis 1,80 m Standhöhe LKW/Landmaschinen etc. mit Felgen bis 1,80 m Größe Standhöhe LKW/Landmaschinen etc. ohne Felgen größer als 1,80 m Standhöhe LKW/Landmaschinen etc. mit Felgen größer als 1,80 m Standhöhe Seite 10 von 14 20,00 €/Stck. 25,00 €/Stck. 50,00 €/Stck. 60,00 €/Stck. Erstellt am: 30.10.2014 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 70/2014 8a) Altholz Kat. I-III Entsprechend der Altholzverordnung wird Altholz der Kat. I-III separat gesammelt und der ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Die Entsorgung erfolgt im Rahmen einer Drittbeauftragung. Personalkosten Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit, (z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement, Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz 4.460,00 1.060,90 Haltung von Fahrzeugen (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, etc. Betriebsstoffe 1.600,00 Dienst- und Schutzkleidung Fortbildung (einschließl. Ausbildungskosten) Arbeitsschutz (betriebsmedizinischer Dienst, Sicherheitsfachkraft) Fremdkosten Entsorgung 14.208,00 Gesamtkosten 2015 21.328,90 Für die Entsorgung des Altholz ergibt sich daher eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 17,77 €/t 17,77 €/t Die Gebühr für Altholz Kat I-III wird daher auf festgelegt Einnahmen: 1200 t x 17,77 €/t 21.324,00 € 4,90 € Sonderpostenentnahme 8b) Altholz Kat. IV Ebenfalls separat gesammelt und der ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt wird Altholz der Kat. IV. Die Entsorgung erfolgt im Rahmen einer Drittbeauftragung. Fremdleistungen (Entsorgung/Transport) Eigenleistungen 41,00 €/t 12,00 €/t Für das Jahr 2015 wird die Gebühr für Altholz Kat. IV daher auf festgelegt. 53,00 €\t Seite 11 von 14 Erstellt am: 30.10.2014 K. Zimmermann Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 70/2014 9. Flachglas Entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung. Daher wird Flachglas (Fensterglas ohne Rahmen) separat gesammelt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Fremdleistungen (Verwertung) Eigenleistungen 20,00 €/t 20,00 €/t Für die Jahre 2015 wird die Gebühr für Flachglas daher auf festgelegt. 40,00 €/t 10. Bodenaushub Bodenaushub soll grundsätzlich in Zukunft nicht mehr auf Deponien abgelagert, sondern für Rekultivierungs- und Gestaltungsmaßnahmen eingesetzt werden. Sofern dies geschieht, ist der Boden Wirtschaftsgut. Für die Deponie Mechernich besteht mittel- und langfristig ein erheblicher Mengenbedarf, um den Rekultivierungspflichten nachkommen zu können, wobei der anfallende Bodenaushub im Hinblick auf die Rekultivierungsvorgaben differenziert zu betrachten ist. Soweit nach Deponieverwertungsverordnung geeignete unbelastete Böden anstehen, sollten diese an der Deponie als Wirtschaftsgut angenommen werden. Bei dem großen Bedarf fehlt aber z.Zt. ein entsprechendes Zwischenlager, um Bodenvorratshaltung im notwendigen Umfang betreiben zu können. Dieser Weg ist aber für die Zukunft unabdingbar. Boden der zum AWZ angeliefert wird, der den o.a. Qualitätskriterien nicht entspricht, ist abzuweisen und einer dafür zugelassenen Deponie zuzuführen. Hierfür ist ebenfalls - auch in der Zukunft - eine Bodenaushubdeponie einzurichten und zu betreiben. Die Gebühr für Bodenaushub wurde im September 2012 neu kalkuliert. Die Abfallmenge wurde auf die durchschnittliche Menge der letzten 2 Jahre angepasst. Danach ergibt sich eine kostendeckende Gebühr in Höhe von Seite 12 von 14 2,60 €/t Erstellt am: 30.10.2014 K. Zimmermann Gesamtkalkulation C) Anlage 2 zu V 70/2014 Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen 11. Elektro- und Elektronikschrott Für den gesamten Bereich Elektro-/Elektronikschrott gilt ab März 2006 Rücknahmepflicht der Hersteller. Danach entfallen die Entsorgungskosten. Der Eigenanteil AWZ ist über die Restmüllgebühr abzuwickeln. 12. Diverse Sonderabfälle Personalkosten Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit, (z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement, Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz usw.) 78.250,00 18.613,00 Unterhaltung (Grundstücke und bauliche Anlagen z. B. Bauteil, Maschinenteil, Elektroteil usw.) 12.000,00 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Wasser-,Abf.U. Gasuntersuchungen Verbrauchsmaterial 0,00 9.037,00 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Wasser (Umlage Gebäude) Abwasser Strom (ohne Heizung) Gebäudeversicherung Unterhaltsreinigung 500,00 500,00 1.000,00 2.000,00 100,00 Haltung von Fahrzeugen (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Betriebsstoffe usw.) 8.000,00 Dienst- und Schutzkleidung Fortbildung (einschließl. Ausbildungskosten) Arbeitsschutz (betriebsmedizinischer Dienst, Sicherheitsfachkraft) Dienstreisen 2.000,00 1.500,00 1.000,00 1.000,00 Fremdkosten Entsorgung 70.000,00 Kalkulatorische Abschreibungen Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals 1.600,00 400,00 Gesamtkosten 2015 Aus der Anlage 2 ist die Art und Menge der jährlich anfallenden Sonderabfälle ersichtlich. 207.500,00 Ebenfalls ersichtlich sind die sonstigen Sach- und Personalkosten Für das Jahre 2015 werden die Gebühren für Sonderabfälle daher auf festgelegt: 1,00 €\kg 3,50 €/kg 1,30 €\kg 2,50 €\kg 1,80 €\kg 3,70 €/kg 1,10 €/kg 4,90 €\kg 2,40 €\kg 0,90 €\kg 14,40 €/Stk. - ölverunreinigte Betriebsmittel - Laborchemikalien - Farben/Lacke - Säuren/Laugen - Lösemittel - Pflanzenschutz-/Schädlingsbek. Mittel - Altmedikamente aus Gewerbebetrieben - Quecksilber - Spraydosen - Dispersionsfarben - Feuerlöscher Seite 13 von 14 Erstellt am: 30.10.2014 K. Zimmermann Anlage 1 zu Gebuehrenbedarfsberechnung 2015.xls Lfd-Nr. Menge Einheit Abfallart DrittentEinzel- sorgungspreis preis Personal-, Umlagen- u. sonstige % Anteil an Materialkoste Gesamtmenge n Personal-, Umlagenu. sonstige GesamtMaterialkos kosten Gebühr Einnahmen aus ten pro 2015 Gebühr Durchschnitt 2007-2009 (*) pro kg/Stk. Abfallart brutto kg ölhaltige Betriebsmittel, PCB-frei 0,29 812,00 1,70 2.386,59 0,85 1,14 1,00 2.800,00 € kg Chemikalien 2,14 1.712,00 0,49 681,88 0,85 2,99 3,50 2.800,00 € kg Farben und Lacke 0,35 13.300,00 23,04 32.389,48 0,85 1,20 1,30 49.400,00 € 1030 kg Säuren 1,84 1.895,20 0,62 877,93 0,85 2,69 2,50 2.575,00 € 5. 1420 kg Laugen 1,84 2.612,80 0,86 1.210,34 0,85 2,69 2,50 3.550,00 € 7. 26000 kg Lösemittelgemische 0,42 10.920,00 15,76 22.161,22 0,85 1,27 1,80 46.800,00 € 8. 1760 Pflanzenschutzmittel 2,56 4.505,60 1,07 1.500,14 0,85 3,41 3,70 6.512,00 € 9. 3020 Spraydosen 1,79 5.405,80 1,83 2.574,11 0,85 2,64 2,40 7.248,00 € 11. 10 9,22 92,20 0,01 8,52 0,85 10,07 4,90 49,00 € 12. 100 13,57 1.357,00 0,06 85,24 0,85 14,42 14,40 1.440,00 € 13. 90000 0,27 24.300,00 54,57 76.711,93 0,85 1,12 0,90 81.000,00 € 66.912,60 100,00 140.587,40 1. 2800 2. 800 3. 38000 4. kg quecksilberhaltige Rückstände Stück Feuerlöscher kg Dispersionsfarben 164940 Gesamtkosten Verkaufserlöse Batterien 204.174,00 € 207.500,00 2.000,00 1.326,00 (*) Die weiteren Jahresrechnungen ab 2011 lagen bei Erstellung noch nicht vor (Dispersionsfarben müssen ab Sept. 2014 bei Remondis, Köln, abgeladen, eingedickt und wieder aufgeladen und entsorgt werden.) 30.10.2014 K. Zimmermann