Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
101 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
10.11.14, 12:01
Aktualisiert
10.11.14, 12:01
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Anlage 3 zu V 70/2014
Gegenüberstellung Gebührensatzung
Alte Fassung
Neue Fassung
§ 4 Abs. 1 Buchstabe a)
§ 4 Abs. 1 Buchstabe a)
Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a)
beträgt derzeit
Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a)-Siedlungsabfall153,00 €/t beträgt ab dem 01.01.2015
123,00 €/t
Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a1)
beträgt derzeit
Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a1) -Sperrmüll107,00 €/t beträgt ab dem 01.01.2015
71,00 €/t
§ 4 Abs. 1 Buchstabe b)
Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe b)
beträgt derzeit
§ 5 Abs. 1
Die Gebühr für Feuerlöscher (anorganische Chemikalien) nach
§ 5 Abs. 1 beträgt derzeit
§ 5 Abs. 1
Die Gebühr für asbesthaltige Baustoffe (ASN 17 06 05)
sowie Abfälle aus der Asbestverarbeitung (ASN 06 13 04)
nach § 5 Abs. 1 beträgt derzeit
§ 5 Abs. 1
Die Gebühr für Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen
besteht oder solche enthält (ASN 17 06 03)
nach § 5 Abs. 1 beträgt derzeit
§ 4 Abs. 1 Buchstabe b)
Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe b)gewerb. Siedl-Abf.
222,34 € beträgt ab dem 01.01.2015
143,00 €/t
§ 5 Abs. 1
Die Gebühr für Feuerlöscher nach § 5 Abs. 1
3,50 €/kg beträgt ab dem 01.01.2015
14,40 €/Stk.
§ 5 Abs. 1
Die Gebühr für asbesthaltige Baustoffe (ASN 17 06 05)
sowie Abfälle aus der Asbestverarbeitung (ASN 06 13 04)
213,30 €/t nach § 5 Abs. 1 beträgt ab dem 01.01.2015
209,51 €/t
§ 5 Abs. 1
Die Gebühr für Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen
besteht oder solche enthält (ASN 17 06 03)
350,00 €/t nach § 5 Abs. 1 beträgt ab dem 01.01.2015
429,71 €/t
29.10.2014
i.A. Zimmermann
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Anlage 3 zu V 70/2014
Gegenüberstellung Gebührensatzung
Alte Fassung
Neue Fassung
§ 6 Abs. 1 Buchstabe b)
§ 6 Abs. 1 Buchstabe b)
Die Gebühr von kompostierbaren Bioabfällen beträgt derzeit
71,30 €/t Die Gebühr von kompostierbaren Bioabfällen beträgt ab 01.01.2015
71,30 €/t
Die Gebühr für kompostierbare Grünabfälle beträgt derzeit
54,30 €/t Die Gebühr für kompostierbare Grünabfälle < 10 cm Durchmesser
und/oder < 2,50 Länge beträgt ab 01.01.2015
45,03 €/t
Die Gebühr für kompostierbare Grünabfälle, die einen erheblichen
Mehraufwand verursachen; insbesondere Anlieferungen, in denen
ein nicht unerheblicher Anteil Gras- und Strohabfälle einschl.
gepresster Ballen sowie Wurzelstöcke enthalten ist sowie
Grünabfälle mit einem Durchmesser > 10 cm oder einer
Länge > 2,50 m beträgt derzeit
Die Gebühr für kompostierbare Grünabfälle, die einen erheblichen
Mehraufwand verursachen; insbesondere Anlieferungen, in denen
ein nicht unerheblicher Anteil Gras- und Strohabfälle einschl.
gepresster Ballen sowie Wurzelstöcke enthalten ist sowie
Grünabfälle mit einem Durchmesser > 10 cm oder einer
71,30 €/t Länge > 2,50 m beträgt ab 01.01.2015
Die Gebühr für kompostierbare Grünabfälle
beträgt derzeit
Die Gebühr für kompostierbare Bio- und Grünabfälle mit einem
Störstoffanteil von mehr als 3 Gewichtsprozent; insbesondere
Anlieferungen, die Friedhofskränze und Gestecke enthalten
beträgt derzeit
§ 6 Abs. 1 Buchstabe d)
Die Gebühr von Altholz, Kat. I-III beträgt derzeit
Die Gebühr für Strauch- und Astwerk sortenrein, ohne Erdanhaftungen und/oder Beimengungen von Weichorganik, z. B. Laub,
Grasschnitt, krautiges Material.
0,00 beträgt ab 01.01.2015
Der jährliche unverholzte Rückschnitt von Bäumen, Hecken und
Sträuchern (z. B. Thuja, Buche, Kirschlorbeer usw.) fällt ausdrücklich
nicht unter diesen kostenlosen Gebührentarif
Die Gebühr für kompostierbare Bio- und Grünabfälle mit einem
Störstoffanteil von mehr als 3 Gewichtsprozent; insbesondere
Anlieferungen, die Friedhofskränze und Gestecke enthalten
153,00 €/t beträgt ab 01.01.2015
71,30 €/t
0,00 €/t
143,00 €/t
§ 6 Abs. 1 Buchstabe d)
24,00 €/t Die Gebühr von Altholz, Kat. I-III beträgt ab 01.01.2015
17,77 €/t
29.10.2014
i.A. Zimmermann