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Verwaltungsergänzung (RRX-Risikoanalyse hier: Antrag der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
17.11.14, 12:01
Aktualisiert
27.11.14, 12:03
Verwaltungsergänzung (RRX-Risikoanalyse
hier: Antrag der UWV-Fraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / A 32/2014 Datum: 14.11.2014 RRX-Risikoanalyse hier: Antrag der UWV-Fraktion Die Beschlussfassung des Kreistages vom 01.10.2014 beinhaltete neben der Zustimmung zu den Satzungsänderungen die Forderung an den ZV NVR und den ZV VRS, Verfahren zu entwickeln, die im Falle der drohenden Erhebung von Verbandsumlagen greifen. Diese Verfahren sollen unter Einbeziehung der Verbandsmitglieder des NVR und des VRS Möglichkeiten zur Umsetzung von Einsparungen vorsehen, um ggf. die Erhebung von Umlagen abzuwenden. Der ZV NVR hat diese Forderung aufgegriffen. In der nunmehr zur Beschlussfassung anstehenden Satzungsänderung wurde folgende Formulierung gewählt: - § 12 Finanzierung - "Reichen die Mittel des Zweckverbandes nach Absatz 2 nicht zur Deckung seines Finanzbedarfs aus, ergreift der Zweckverband unter Wahrung seiner gesetzlichen Aufgaben geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Finanzbedarfs. Dazu gehören insbesondere Anpassungen im Leistungsangebot durch die Abbestellung von Verkehrsleistungen. Reichen auch diese Maßnahme nicht aus, um mit den sonstigen Einnahmen die entstehenden Aufwendungen zu decken, erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine Umlage gem. § 19 GkG NRW. " Darüber hinaus wurde der Zuständigkeitskatalog der Verbandsversammlung um folgende nicht übertragbare Entscheidung ergänzt: "Beschluss über die Abbestellung von Verkehrsleistungen zur Vermeidung einer Umlageerhebung". Für den ZV VRS ist eine analoge Regelung nicht notwendig, da der Haushalt durch Transferleistungen des Landes zum Ausgleich entstehender Mindererlöse im Zusammenhang mit der Einführung des SozialTicket geprägt ist, die nicht angetastet werden können, und nur ein geringer Ansatz für "sonstige ordentliche Aufwendungen" vorhanden ist. In der als Anlage 1 beigefügten Präsentation des NVR wird die Notwendigkeit der Satzungsänderungen erläutert. Die RRX-Risiko-Analyse liegt zwischenzeitlich vor und ist als Anlage 2 beigefügt. Eine detaillierte Erläuterung soll durch den NVR in einer gesonderten Informationsveranstaltung erfolgen, da eine kurzfristige Teilnahme der Geschäftsführung des NVR an der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 19.11.2014 aus terminlichen Gründen nicht möglich war. gez. i.V. Poth