Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
17.11.14, 12:01
Aktualisiert
27.11.14, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1 / A 32/2014
Datum: 14.11.2014
RRX-Risikoanalyse
hier: Antrag der UWV-Fraktion
Die Beschlussfassung des Kreistages vom 01.10.2014 beinhaltete neben der Zustimmung zu den
Satzungsänderungen die Forderung an den ZV NVR und den ZV VRS, Verfahren zu entwickeln, die
im Falle der drohenden Erhebung von Verbandsumlagen greifen. Diese Verfahren sollen unter
Einbeziehung der Verbandsmitglieder des NVR und des VRS Möglichkeiten zur Umsetzung von
Einsparungen vorsehen, um ggf. die Erhebung von Umlagen abzuwenden.
Der ZV NVR hat diese Forderung aufgegriffen.
In der nunmehr zur Beschlussfassung anstehenden Satzungsänderung wurde folgende Formulierung
gewählt: - § 12 Finanzierung - "Reichen die Mittel des Zweckverbandes nach Absatz 2 nicht zur
Deckung seines Finanzbedarfs aus, ergreift der Zweckverband unter Wahrung seiner gesetzlichen
Aufgaben geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Finanzbedarfs. Dazu gehören insbesondere
Anpassungen im Leistungsangebot durch die Abbestellung von Verkehrsleistungen. Reichen auch
diese Maßnahme nicht aus, um mit den sonstigen Einnahmen die entstehenden Aufwendungen zu
decken, erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine Umlage gem. § 19 GkG NRW. "
Darüber hinaus wurde der Zuständigkeitskatalog der Verbandsversammlung um folgende nicht
übertragbare Entscheidung ergänzt: "Beschluss über die Abbestellung von Verkehrsleistungen zur
Vermeidung einer Umlageerhebung".
Für den ZV VRS ist eine analoge Regelung nicht notwendig, da der Haushalt durch
Transferleistungen des Landes zum Ausgleich entstehender Mindererlöse im Zusammenhang mit der
Einführung des SozialTicket geprägt ist, die nicht angetastet werden können, und nur ein geringer
Ansatz für "sonstige ordentliche Aufwendungen" vorhanden ist.
In der als Anlage 1 beigefügten Präsentation des NVR wird die Notwendigkeit der
Satzungsänderungen erläutert. Die RRX-Risiko-Analyse liegt zwischenzeitlich vor und ist als
Anlage 2 beigefügt. Eine detaillierte Erläuterung soll durch den NVR in einer gesonderten
Informationsveranstaltung erfolgen, da eine kurzfristige Teilnahme der Geschäftsführung des NVR an
der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 19.11.2014 aus terminlichen
Gründen nicht möglich war.
gez. i.V. Poth