Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
638 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
17.11.14, 12:01
Aktualisiert
17.11.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Nahverkehr Rheinland
1
RRX-Risikoanalyse
Köln, 21. Oktober 2014
RRX-Risikoanalyse
1
1
Inhalt
1. Ausgangssituation und Zielsetzung
2. Bewertung untersuchter Risikobereiche
3. Zusammenfassung
RRX-Risikoanalyse
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Zielsetzung der RRX-Risikoanalyse
RRX-LEBENSZYKLUSKONZEPT
Aufgabenträger (AT) sind Eigentümer der
Fahrzeuge (FZe)
AT beauftragen ihren Hersteller mit deren
Lieferung und Aufrechterhaltung ihrer
Verfügbarkeit
AT stellen die FZe den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für Verkehrsdienstleistungen zur Verfügung
AT überlassen die Vertragsabwicklung ihren
beiden Auftragnehmern
RRX-RISIKOANALYSE
untersucht die wesentlichen Risikobereiche,
ihre Schadenpotentiale und identifiziert den
jeweiligen Risikoträger
AT
Hersteller
EVUs
FZ Handling
legt die im RRX-Grundsatzvertrag fixierten
Zielvorgaben zur Risikotragung als Maßstab
zugrunde
RRX-Risikoanalyse
3
Ausgangssituation: Entwicklung Verhandlungen
In intensiven Verhandlungen mit den Herstellern konnte
die im RRX-Grundsatzvertrag vorgesehene Risikotragung
weitgehend durchgesetzt werden
Steigende
Risiken für AT
Hersteller:
Vorgeschlagene
Risikotragung
sehr große
Unterschiede
in Verhandlungspositionen
AT: Geplante
Risikotragung
Risikofrei
Jul 2013
RRX-Grundsatzvertrag
Jul 2014 Jul/Aug 2014 Bis Sep 2014
Entwurf
Diskussion
OptimierungsHerstellerHaftung und
vorschläge
verträge
CAPs
Hersteller zur
Haftung
RRX-Risikoanalyse
Vergleich:
Aktuell geplante Risikotragung im Vergleich
zum Grundsatzvertrag
Zeit
Sep 2014
Okt 2014
Standpunkt Akzeptanz
Lenkungs- Anforderungen
kreis
durch
Hersteller
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Ausgangssituation: Geplante Risikotragung
Vergleich:
Aktuell geplante Risikotragung im Vergleich
zum Grundsatzvertrag
AKTUELL GEPLANTE RISIKOTRAGUNG DER HERSTELLER
Risikotragung
vor Abnahme
Hersteller trägt alle mit Entwicklung und Zulassung der FZe verbundenen
Risiken verschuldensunabhängig und ohne Haftungsbegrenzung
Hauptleistungspflichten: Hersteller trägt verschuldensunabhängig und
Risikotragung
nach Abnahme
ohne Haftungsbegrenzung alle Risiken der Verfügbarkeit
Vermögensschäden: Für bestimmte BU-Schäden (Ersatzverkehre mangels
RRX-Verfügbarkeit, entgangener Gewinn und Personalkosten des EVU) gilt
eine Haftungsbegrenzung (Cap) in Höhe von 250 Mio. € pro Vertrag
RRX-Risikoanalyse
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Inhalt
1. Ausgangssituation und Zielsetzung
2. Bewertung untersuchter Risikobereiche
3. Zusammenfassung
RRX-Risikoanalyse
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Methodische Grundlagen
Untersuchte
Risikobereiche
Im Rahmen der Analyse werden
alle wesentlichen Risikobereiche
identifiziert
Je Risikobereich werden bis zu
3 Risikoszenarien spezifiziert
(konkrete Beschreibung mit
wesentlichen Annahmen)
Auswahl und Konkretisierung Risikoszenarien basiert i.w. auf
Angaben des TÜV Rheinland
(v.a. technische Beurteilung,
Kostenschätzungen, Eintrittswahrscheinlichkeiten, Reparaturdauer, Verfügbarkeitseinschränkungen etc.)
Worst CaseSzenarien in Mio. €
Je Risikobereich (z. B.
Serienfehler) Auflistung
des Risikoszenarios mit
dem möglichen Höchstschadenpotential
(Worst Case-Szenario)
Schätzungen Schadenpoten-
Vorgesehene
Risikotragung
Erläuterung der vertraglich geplanten
Risikotragung
Basis: Aktueller Verhandlungsstand
(15. Okt. 2014)
Annahme: Cap von 250 Mio. € jeweils
für FLV & IHV
tial basieren auf der
Annahme von 85 FZen
Schwarzer Balken gibt
anteiligen BU-Schaden
wieder
Zusammenfassende Bewer-
tung der Risikoszenarien auf
Basis der TÜV-Vorgaben und ATeigene Berechnung des
Betriebsunterbrechungsschadens
und des Energiemehrverbrauchs
Nur rote Risikobereiche kritisch
für AT
RRX-Risikoanalyse
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Bewertung untersuchter Risikobereiche im Überblick
Untersuchte
Risikobereiche
Vorgesehene
Risikotragung
Worst CaseSzenarien in Mio. €
95
Lieferverzug
Hersteller haftet uneingeschränkt für alle
Verzugsfolgen, d. h. BU-Schäden
95
111
Serienfehler
Normänderung
(nach Abnahme)
551
Hersteller haftet uneingeschränkt für Serienfehler, bei BU-Schäden jedoch gedeckelt
AT tragen alle Folgen der Umsetzung von
Normänderungen nach Abnahme
31
29
Untergang
Fahrzeuge
Unfall
Erhöhter
Energieverbrauch
Insolvenz
Vertragspartner
29 Anteiliger BU-Schaden
288
Hersteller trägt uneingeschränkt das Risiko des
Fahrzeuguntergangs – bei BU-Schäden jedoch
gedeckelt
92
AT haften nicht für Personen- und Sachschäden
infolge eines Unfalls
86
Hersteller trägt das Risiko eines überhöhten
Energieverbrauchs noch 3 Jahre nach Abnahme
des letzten Fahrzeugs, danach das EVU
8
343
RRX-Risikoanalyse
AT könnten sich über höhere Bürgschaften
und Risikorücklage noch besser absichern
8
Normänderungsrisiko: Szenario Einführung ETCS 2
SZENARIOBESCHREIBUNG
WIRTSCHAFTLICHE FOLGEWIRKUNGEN
EBA ordnet Nachrüstung der FZe mit Zugbeeinflussungssystem ETCS2 an
Erforderliche Nachrüstung würde sich auf v.a. auf Software und wenige Hardwarekomponenten beschränkten.
Fahrzeuge sind laut Lastenheft technisch und
baulich bereits für den nachträglichen Einbau
vorbereitet (Berücksichtigung von Einbauräumen, Verkabelung)
Nachrüstungsmaßnahmen hätten keine Auswirkungen
auf die Verfügbarkeit, da diese angesichts längerer
Übergangsfristen rollierend innerhalb der planmäßigen
Instandhaltung erfolgen kann
Einmalige Kosten für die Nachrüstung (210 T€/FZ) sowie
ein geringer, zusätzlicher jährlicher Instandhaltungsaufwand von ca. 5% der Nachrüstungskosten
Max. Schadenpotential: 31 Mio. €
GEPLANTE RISIKOTRAGUNG
Das Normänderungsrisiko nach Abnahme tragen die AT
Aufgabenträger x
EVU
Hersteller
SCHADENPOTENZIAL (VOR UND NACH RISIKOTRAGUNG)
Gesamtschadenpotential für AT
Anteil NVR am Gesamtschaden
31.000.000 €
7.750.000 €
EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT
Unwahrscheinlich (5%-20%)
Der Eintritt läge zudem, wenn überhaupt, in der weiten Zukunft.
Vergleichbares Beispiel in der Vergangenheit: Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) schreibt für alle
Hauptbahnen eine Ausrüstungspflicht mit der punktförmigen Zugbeeinflussung der Funktionalität PZB 90 vor.
RRX-Risikoanalyse
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Normänderungsrisiko: Szenario Einführung ETCS 2
Anteil der Gemeinden an einem möglichen Schaden
aus dem Szenario Einführung ETCS 2
prozentuale
Verteilung
Gesamtschadenpotential
Anteil NVR am Gesamtschaden
davon Anteil AVV
davon Anteil VRS
Aachen, krfr. Stadt
Aachen, Kreis
Düren, Kreis
Heinsberg, Kreis
Monheim am Rhein
Bonn, krfr. Stadt
Köln, krfr. Stadt
Leverkusen, krfr. Stadt
Rhein-Erft-Kreis
Euskirchen, Kreis
Oberbergischer Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
100,0%
24,0%
76,0%
5,5%
6,9%
5,9%
5,7%
0,9%
7,1%
23,6%
3,7%
10,4%
4,3%
6,2%
6,4%
13,3%
Normänderung
ETCS2
31.000.000 €
7.750.000 €
1.863.789 €
5.886.211 €
428.309 €
537.655 €
457.908 €
439.917 €
71.061 €
551.661 €
1.832.758 €
285.002 €
809.187 €
332.175 €
479.006 €
493.449 €
1.031.913 €
Zum Vergleich: Zum 1.1.2035 beträgt der Bestand der RRXRisikorücklage beim NVR voraussichtlich bereits rund 35 Mio. €
RRX-Risikoanalyse
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Zusammenschau in Risikoportfolio
In der Portfolio-Sicht werden alle untersuchten Szenarien und
zusätzlich grobe Eintrittswahrscheinlichkeiten berücksichtigt
Schaden
potential*
600
400
Insolvenz
Untergang
FZe
200
Unfall
NÄ
0
*
**
sehr 5%
unwahrscheinlich
unwahrscheinlich
in Mio €
Achse „WKT“ (Wahrscheinlichkeit) nur qualitativ skaliert
20% wahrscheinlich
RRX-Risikoanalyse
100%
WKT**
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Zusammenschau in Risikoportfolio
Die zusätzliche Berücksichtigung der Risikotragung
zeigt die komfortable Situation der Aufgabenträger
Schaden
potential*
600
Fazit:
Risiko aus Normänderungsrisiken
im Verhältnis zur Investitionssumme vertretbar
Haftung-Caps für einzelne Worst
Case-Szenarien auskömmlich
400
CAP reicht aus, außer bei Zusam-
mentreffen mehrerer Worst CaseSzenarien
Insolvenz
Untergang
FZe
Risikotragung durch Dritte
(uneingeschränkt)
Risikotragung durch Dritte
(mit teilweiser Anrechnung auf CAP)
200
Risikotragung durch AT
Anteilige Risikotragung durch AT,
sofern Bürgschaft nicht ausreichend
Unfall
NÄ
0
*
**
sehr 5%
unwahrscheinlich
in Mio €
Achse „WKT“ nur qualitativ skaliert
unwahrscheinlich
20% wahrscheinlich
RRX-Risikoanalyse
100%
WKT**
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Inhalt
1. Ausgangssituation und Zielsetzung
2. Bewertung untersuchter Risikobereiche
3. Zusammenfassung
RRX-Risikoanalyse
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Zusammenfassung
ERGEBNISSE
NÄCHSTE SCHRITTE
Sehr weitgehende Haftung der Hersteller für RRX-Risiken
Ausnahme: Normänderungsrisiko nach Abnahme, aber
mit geringen wirtschaftlichen Auswirkungen für die AT
AT haften nicht für Sach- und Personenschäden
(und daraus folgende Vermögensschäden)
Sonstige Vermögensschäden aufgrund einer Betriebsunterbrechung (BU) können gravierend sein, werden aber
vom Hersteller getragen
Deckelung der Herstellerhaftung für bestimmte BUSchäden (sog. „Cap“) ist
ausreichend für jedes einzelne untersuchte Worst CaseSzenario
begrenzt auskömmlich nur bei dem extrem
unwahrscheinlichen Eintritt mehrerer Worst CaseSzenarien
Fortsetzung Herstellergespräche Anfang November
Festlegung der Höhe einer
adäquaten jährlichen Risikorücklage nach endgültiger
Entscheidung über Höhe der
Bürgschaften
ENTSCHEIDUNGSBEDARF
Entscheidung über Satzungsänderung
Es bleiben Restrisiken bei einer sehr unwahrscheinlichen
Insolvenz des Herstellers, die über höhere Bürgschaften
und Risikorücklage noch besser abgesichert werden
könnten
RRX-Risikoanalyse
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Nahverkehr Rheinland
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herausgeber:
Nahverkehr Rheinland GmbH
Glockengasse 37 – 39
50667 Köln
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Wilhelm Schmidt-Freitag
Köln, im Oktober 2014
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