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Verwaltungsergänzung (Anlage 2 Risiko-Analyse RRX)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
638 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
17.11.14, 12:01
Aktualisiert
17.11.14, 12:01

Inhalt der Datei

Nahverkehr Rheinland 1 RRX-Risikoanalyse Köln, 21. Oktober 2014 RRX-Risikoanalyse 1 1 Inhalt 1. Ausgangssituation und Zielsetzung 2. Bewertung untersuchter Risikobereiche 3. Zusammenfassung RRX-Risikoanalyse 2 Zielsetzung der RRX-Risikoanalyse RRX-LEBENSZYKLUSKONZEPT  Aufgabenträger (AT) sind Eigentümer der Fahrzeuge (FZe)  AT beauftragen ihren Hersteller mit deren Lieferung und Aufrechterhaltung ihrer Verfügbarkeit  AT stellen die FZe den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für Verkehrsdienstleistungen zur Verfügung  AT überlassen die Vertragsabwicklung ihren beiden Auftragnehmern RRX-RISIKOANALYSE   untersucht die wesentlichen Risikobereiche, ihre Schadenpotentiale und identifiziert den jeweiligen Risikoträger AT Hersteller EVUs FZ Handling legt die im RRX-Grundsatzvertrag fixierten Zielvorgaben zur Risikotragung als Maßstab zugrunde RRX-Risikoanalyse 3 Ausgangssituation: Entwicklung Verhandlungen In intensiven Verhandlungen mit den Herstellern konnte die im RRX-Grundsatzvertrag vorgesehene Risikotragung weitgehend durchgesetzt werden Steigende Risiken für AT Hersteller: Vorgeschlagene Risikotragung sehr große Unterschiede in Verhandlungspositionen AT: Geplante Risikotragung Risikofrei Jul 2013 RRX-Grundsatzvertrag Jul 2014 Jul/Aug 2014 Bis Sep 2014 Entwurf Diskussion OptimierungsHerstellerHaftung und vorschläge verträge CAPs Hersteller zur Haftung RRX-Risikoanalyse Vergleich: Aktuell geplante Risikotragung im Vergleich zum Grundsatzvertrag Zeit Sep 2014 Okt 2014 Standpunkt Akzeptanz Lenkungs- Anforderungen kreis durch Hersteller 4 Ausgangssituation: Geplante Risikotragung Vergleich: Aktuell geplante Risikotragung im Vergleich zum Grundsatzvertrag AKTUELL GEPLANTE RISIKOTRAGUNG DER HERSTELLER Risikotragung vor Abnahme  Hersteller trägt alle mit Entwicklung und Zulassung der FZe verbundenen Risiken verschuldensunabhängig und ohne Haftungsbegrenzung  Hauptleistungspflichten: Hersteller trägt verschuldensunabhängig und Risikotragung nach Abnahme ohne Haftungsbegrenzung alle Risiken der Verfügbarkeit  Vermögensschäden: Für bestimmte BU-Schäden (Ersatzverkehre mangels RRX-Verfügbarkeit, entgangener Gewinn und Personalkosten des EVU) gilt eine Haftungsbegrenzung (Cap) in Höhe von 250 Mio. € pro Vertrag RRX-Risikoanalyse 5 Inhalt 1. Ausgangssituation und Zielsetzung 2. Bewertung untersuchter Risikobereiche 3. Zusammenfassung RRX-Risikoanalyse 6 Methodische Grundlagen Untersuchte Risikobereiche  Im Rahmen der Analyse werden alle wesentlichen Risikobereiche identifiziert  Je Risikobereich werden bis zu 3 Risikoszenarien spezifiziert (konkrete Beschreibung mit wesentlichen Annahmen)  Auswahl und Konkretisierung Risikoszenarien basiert i.w. auf Angaben des TÜV Rheinland (v.a. technische Beurteilung, Kostenschätzungen, Eintrittswahrscheinlichkeiten, Reparaturdauer, Verfügbarkeitseinschränkungen etc.) Worst CaseSzenarien in Mio. €  Je Risikobereich (z. B. Serienfehler) Auflistung des Risikoszenarios mit dem möglichen Höchstschadenpotential (Worst Case-Szenario)  Schätzungen Schadenpoten- Vorgesehene Risikotragung  Erläuterung der vertraglich geplanten Risikotragung  Basis: Aktueller Verhandlungsstand (15. Okt. 2014)  Annahme: Cap von 250 Mio. € jeweils für FLV & IHV tial basieren auf der Annahme von 85 FZen  Schwarzer Balken gibt anteiligen BU-Schaden wieder  Zusammenfassende Bewer- tung der Risikoszenarien auf Basis der TÜV-Vorgaben und ATeigene Berechnung des Betriebsunterbrechungsschadens und des Energiemehrverbrauchs  Nur rote Risikobereiche kritisch für AT RRX-Risikoanalyse 7 Bewertung untersuchter Risikobereiche im Überblick Untersuchte Risikobereiche Vorgesehene Risikotragung Worst CaseSzenarien in Mio. € 95 Lieferverzug Hersteller haftet uneingeschränkt für alle Verzugsfolgen, d. h. BU-Schäden 95 111 Serienfehler Normänderung (nach Abnahme) 551 Hersteller haftet uneingeschränkt für Serienfehler, bei BU-Schäden jedoch gedeckelt AT tragen alle Folgen der Umsetzung von Normänderungen nach Abnahme 31 29 Untergang Fahrzeuge Unfall Erhöhter Energieverbrauch Insolvenz Vertragspartner 29 Anteiliger BU-Schaden 288 Hersteller trägt uneingeschränkt das Risiko des Fahrzeuguntergangs – bei BU-Schäden jedoch gedeckelt 92 AT haften nicht für Personen- und Sachschäden infolge eines Unfalls 86 Hersteller trägt das Risiko eines überhöhten Energieverbrauchs noch 3 Jahre nach Abnahme des letzten Fahrzeugs, danach das EVU 8 343 RRX-Risikoanalyse AT könnten sich über höhere Bürgschaften und Risikorücklage noch besser absichern 8 Normänderungsrisiko: Szenario Einführung ETCS 2 SZENARIOBESCHREIBUNG WIRTSCHAFTLICHE FOLGEWIRKUNGEN  EBA ordnet Nachrüstung der FZe mit Zugbeeinflussungssystem ETCS2 an  Erforderliche Nachrüstung würde sich auf v.a. auf Software und wenige Hardwarekomponenten beschränkten.  Fahrzeuge sind laut Lastenheft technisch und baulich bereits für den nachträglichen Einbau vorbereitet (Berücksichtigung von Einbauräumen, Verkabelung)  Nachrüstungsmaßnahmen hätten keine Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, da diese angesichts längerer Übergangsfristen rollierend innerhalb der planmäßigen Instandhaltung erfolgen kann  Einmalige Kosten für die Nachrüstung (210 T€/FZ) sowie ein geringer, zusätzlicher jährlicher Instandhaltungsaufwand von ca. 5% der Nachrüstungskosten  Max. Schadenpotential: 31 Mio. € GEPLANTE RISIKOTRAGUNG  Das Normänderungsrisiko nach Abnahme tragen die AT Aufgabenträger x EVU Hersteller SCHADENPOTENZIAL (VOR UND NACH RISIKOTRAGUNG) Gesamtschadenpotential für AT Anteil NVR am Gesamtschaden 31.000.000 € 7.750.000 € EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT  Unwahrscheinlich (5%-20%)  Der Eintritt läge zudem, wenn überhaupt, in der weiten Zukunft.  Vergleichbares Beispiel in der Vergangenheit: Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) schreibt für alle Hauptbahnen eine Ausrüstungspflicht mit der punktförmigen Zugbeeinflussung der Funktionalität PZB 90 vor. RRX-Risikoanalyse 9 Normänderungsrisiko: Szenario Einführung ETCS 2 Anteil der Gemeinden an einem möglichen Schaden aus dem Szenario Einführung ETCS 2 prozentuale Verteilung Gesamtschadenpotential Anteil NVR am Gesamtschaden davon Anteil AVV davon Anteil VRS Aachen, krfr. Stadt Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Kreis Monheim am Rhein Bonn, krfr. Stadt Köln, krfr. Stadt Leverkusen, krfr. Stadt Rhein-Erft-Kreis Euskirchen, Kreis Oberbergischer Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis Rhein-Sieg-Kreis 100,0% 24,0% 76,0% 5,5% 6,9% 5,9% 5,7% 0,9% 7,1% 23,6% 3,7% 10,4% 4,3% 6,2% 6,4% 13,3% Normänderung ETCS2 31.000.000 € 7.750.000 € 1.863.789 € 5.886.211 € 428.309 € 537.655 € 457.908 € 439.917 € 71.061 € 551.661 € 1.832.758 € 285.002 € 809.187 € 332.175 € 479.006 € 493.449 € 1.031.913 € Zum Vergleich: Zum 1.1.2035 beträgt der Bestand der RRXRisikorücklage beim NVR voraussichtlich bereits rund 35 Mio. € RRX-Risikoanalyse 10 Zusammenschau in Risikoportfolio In der Portfolio-Sicht werden alle untersuchten Szenarien und zusätzlich grobe Eintrittswahrscheinlichkeiten berücksichtigt Schaden potential* 600 400 Insolvenz Untergang FZe 200 Unfall NÄ 0 * ** sehr 5% unwahrscheinlich unwahrscheinlich in Mio € Achse „WKT“ (Wahrscheinlichkeit) nur qualitativ skaliert 20% wahrscheinlich RRX-Risikoanalyse 100% WKT** 11 Zusammenschau in Risikoportfolio Die zusätzliche Berücksichtigung der Risikotragung zeigt die komfortable Situation der Aufgabenträger Schaden potential* 600 Fazit:  Risiko aus Normänderungsrisiken im Verhältnis zur Investitionssumme vertretbar  Haftung-Caps für einzelne Worst Case-Szenarien auskömmlich 400  CAP reicht aus, außer bei Zusam- mentreffen mehrerer Worst CaseSzenarien Insolvenz Untergang FZe Risikotragung durch Dritte (uneingeschränkt) Risikotragung durch Dritte (mit teilweiser Anrechnung auf CAP) 200 Risikotragung durch AT Anteilige Risikotragung durch AT, sofern Bürgschaft nicht ausreichend Unfall NÄ 0 * ** sehr 5% unwahrscheinlich in Mio € Achse „WKT“ nur qualitativ skaliert unwahrscheinlich 20% wahrscheinlich RRX-Risikoanalyse 100% WKT** 12 Inhalt 1. Ausgangssituation und Zielsetzung 2. Bewertung untersuchter Risikobereiche 3. Zusammenfassung RRX-Risikoanalyse 13 Zusammenfassung ERGEBNISSE NÄCHSTE SCHRITTE  Sehr weitgehende Haftung der Hersteller für RRX-Risiken  Ausnahme: Normänderungsrisiko nach Abnahme, aber mit geringen wirtschaftlichen Auswirkungen für die AT  AT haften nicht für Sach- und Personenschäden (und daraus folgende Vermögensschäden)  Sonstige Vermögensschäden aufgrund einer Betriebsunterbrechung (BU) können gravierend sein, werden aber vom Hersteller getragen  Deckelung der Herstellerhaftung für bestimmte BUSchäden (sog. „Cap“) ist  ausreichend für jedes einzelne untersuchte Worst CaseSzenario  begrenzt auskömmlich nur bei dem extrem unwahrscheinlichen Eintritt mehrerer Worst CaseSzenarien  Fortsetzung Herstellergespräche Anfang November  Festlegung der Höhe einer adäquaten jährlichen Risikorücklage nach endgültiger Entscheidung über Höhe der Bürgschaften ENTSCHEIDUNGSBEDARF  Entscheidung über Satzungsänderung  Es bleiben Restrisiken bei einer sehr unwahrscheinlichen Insolvenz des Herstellers, die über höhere Bürgschaften und Risikorücklage noch besser abgesichert werden könnten RRX-Risikoanalyse 14 Nahverkehr Rheinland Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Herausgeber: Nahverkehr Rheinland GmbH Glockengasse 37 – 39 50667 Köln Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Wilhelm Schmidt-Freitag Köln, im Oktober 2014 RRX-Risikoanalyse 15