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Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015; Veränderungsliste)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
210 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
03.12.14, 12:01
Aktualisiert
03.12.14, 12:01
Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015;
Veränderungsliste) Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015;
Veränderungsliste) Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015;
Veränderungsliste)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 9 / Datum: V 67/2014 28.11.2014 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015; Veränderungsliste Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015 in der Fassung der Anlage 1 zur Z 9 / V 67/2014. 2. Die Zeitplanung für die Jahresabschlüsse 2011 bis 2013 wird beschlossen. Begründung: Zu 1. Nach Abschluss der Vorberatungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss wird anliegend die Veränderungsliste zum Haushalt 2015 vorgelegt. Zu den wesentlichen Änderungen (in gerundeter Form) gegenüber dem Haushaltsentwurf (HHE) zählen im Ergebnishaushalt (- = Verschlechterung ggü. HHE, + = Verbesserung): Ertrag aus der Wohngeldersparnis des Landes Eingliederungshilfen: Einzelfallhilfen Kindergartenkinder Verwaltungsgebühren Bauordnung Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen Eingliederungshilfen Hilfen zur Erziehung Personalaufwendungen Tierkörperbeseitigung Schlüsselzuweisungen Landschaftsumlage - 380 T€ - 250 T€ + 135 T€ + 420 T€ - 350 T€ + 160 T€ + 145 T€ - 160 T€ - 110 T€ Die von der Landesregierung am 26.11.2014 veröffentlichte Förderung zur Fortführung der Schulsozialarbeit in Höhe von 171 T€ reduziert die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von 205 T€ auf nunmehr 34 T€. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, insgesamt eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 2.500.000 € vorzusehen. -2- Das Umlagevolumen ändert sich dadurch insgesamt gegenüber dem Vorjahr wie folgt: Jugendamtsumlage Allgemeine Umlage Summe Kreisumlage 2014 41.290.100 76.049.800 117.339.900 2015 Differenz 44.097.800 + 2.807.700 78.014.600 + 1.964.800 122.112.400 + 4.772.500 Die Umlagegrundlagen betragen nach der 2. Modellrechnung des Landes zum GFG 212,6 Mio. €. Es ergeben sich folgende Hebesätze: Jugendamtsumlage Allgemeine Umlage Summe Kreisumlage 2014 19,80% 36,47% 56,27% 2015 20,75% 36,70% 57,45% Differenz + 0,95 %-Pkt. + 0,23 %-Pkt. + 1,18 %-Pkt. Zu 2. Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2015 darf unter Hinweis auf die noch ausstehenden Jahresabschlüsse nicht verkannt werden, dass es möglich ist, dass die Kommunalaufsicht eine Bearbeitung des Haushaltes 2015 verweigern wird, sofern nicht die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2012 in festgestellter Form vorliegen (siehe dazu u.a. die Ausführungen in der Haushaltsgenehmigung 2014). Auch wenn eine etwaige Nichtbearbeitung (bzw. Zurückstellung) durch die Bezirksregierung Köln rechtswidrig erscheinen mag, so ist nach den landesseitigen Ankündigungen davon auszugehen, dass diese Verfahrensweise umgesetzt werden wird. Vor dem Hintergrund der Verfügungen der Bezirksregierung Köln wird es als zielführend angesehen, einen Zeitplan durch den Kreistag zu beschließen. Die Situation der ausstehenden Jahresabschlüsse ist mehrfach thematisiert worden. Die Hauptursachen für die erhebliche Verzögerung sind vor allem in den Arbeiten an der Eröffnungsbilanz und in der personellen Situation zu sehen. Die Reform von der Kameralistik in das NKF in den Jahren 2005 bis zur Feststellung der Eröffnungsbilanz durch den Kreistag am 19.12.2012 ist ohne quantitative Verstärkung des Personals der Kämmerei erfolgt, was zu zeitlichen Verzögerungen bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz sowie daraus folgend bei den Abschlüssen geführt hat. Als Gegenmaßnahme wurde neben interner Maßnahmen zwischenzeitlich eine befristete Stellenerhöhung beschlossen. Diese Maßnahme zeigt Wirkung, insbesondere bei den Arbeiten zur Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses, gleichwohl ist nicht zu übersehen, dass auch außerhalb der Jahresund Gesamtabschlussarbeiten seit geraumer Zeit ein erhöhtes Arbeitsaufkommen zu verzeichnen ist, das eine fristgerechte Zielerreichung erheblich beeinträchtigt. Verwaltungsseitig soll nach wie vor alle mögliche Energie in die Fertigstellung der fehlenden Abschlüsse gesetzt werden. Der Jahresabschluss 2011 befindet sich in der abschließenden Phase. Der Jahresabschluss 2011 wird nach heutiger Planung dem Kreistag bis Mitte Februar 2015 zugeleitet (§ 95 Abs. 3 GO NRW). Gleichzeitig soll dem Kreistag auch der erste Gesamtabschluss zum 31.12.2010 nach §§ 116, 95 Abs. 3 GO NRW zugeleitet werden. Die Rechnungsprüfung hat eine bevorzugte Bearbeitung des Jahresabschlusses 2011 zugesagt, so dass eine formelle Feststellung des Abschlusses 2011 im Sommer/Herbst 2015 realistisch erscheint. -3- Die weiteren Zielsetzungen der Verwaltung für die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 sowie die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2013 sehen folgende Termine vor: Haushaltsjahr 2011 2012 2013 Zuleitung Jahresabschluss bis 15.12.2015 bis 30.09.2016 Zuleitung Gesamtabschluss bis 31.08.2015 bis 30.04.2016 bis 31.10.2016 Wie zu ersehen ist, erscheint eine Zuleitung des Jahresabschlusses 2012 im Dezember 2015 realistisch. Dies bedeutet allerdings auch, dass die bisher geforderte „Feststellung“ in 2015 kaum zu erreichen sein wird, da diese erst nach Abschluss der Rechnungsprüfungsarbeiten beschlossen werden kann. Der o.g. Zeitplan bedingt, dass der Haushaltsentwurf 2016 – ggf. auch im Rahmen eines Doppelhaushaltes 2016/2017 – erst zu Beginn des Jahres 2016 dem Kreistag zugeleitet werden kann. Der Zeitplan unterstellt ferner, dass es zu keinen gravierenden Personalausfällen kommen wird. Anzumerken ist, dass mit dem Jahresabschluss 2011 die Software KIRP ausläuft. Erst nach Fertigstellung des Jahresabschluss 2011 können sämtliche Abschlussdaten zum Stichtag 01.01.2012 in die neue Software INFOMA übernommen werden. Zusätzlich ist im 1. Quartal 2015 die Implementierung eines grundlegenden Softwareupdates von INFOMA durchzuführen. Es wird vorgeschlagen, die Zeitplanung für die Aufstellung der Jahresabschlüsse wie dargestellt zu beschließen. gez. Rosenke _________________________________ (Landrat)