Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
210 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
03.12.14, 12:01
Aktualisiert
03.12.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 9 /
Datum:
V 67/2014
28.11.2014
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015;
Veränderungsliste
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015
in der Fassung der Anlage 1 zur Z 9 / V 67/2014.
2. Die Zeitplanung für die Jahresabschlüsse 2011 bis 2013 wird beschlossen.
Begründung:
Zu 1.
Nach Abschluss der Vorberatungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss wird anliegend
die Veränderungsliste zum Haushalt 2015 vorgelegt.
Zu den wesentlichen Änderungen (in gerundeter Form) gegenüber dem Haushaltsentwurf (HHE)
zählen im Ergebnishaushalt
(- = Verschlechterung ggü. HHE, + = Verbesserung):
Ertrag aus der Wohngeldersparnis des Landes
Eingliederungshilfen: Einzelfallhilfen Kindergartenkinder
Verwaltungsgebühren Bauordnung
Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen
Eingliederungshilfen Hilfen zur Erziehung
Personalaufwendungen
Tierkörperbeseitigung
Schlüsselzuweisungen
Landschaftsumlage
- 380 T€
- 250 T€
+ 135 T€
+ 420 T€
- 350 T€
+ 160 T€
+ 145 T€
- 160 T€
- 110 T€
Die von der Landesregierung am 26.11.2014 veröffentlichte Förderung zur Fortführung der
Schulsozialarbeit in Höhe von 171 T€ reduziert die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von 205
T€ auf nunmehr 34 T€. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, insgesamt eine Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage in Höhe von 2.500.000 € vorzusehen.
-2-
Das Umlagevolumen ändert sich dadurch insgesamt gegenüber dem Vorjahr wie folgt:
Jugendamtsumlage
Allgemeine Umlage
Summe Kreisumlage
2014
41.290.100
76.049.800
117.339.900
2015
Differenz
44.097.800 + 2.807.700
78.014.600 + 1.964.800
122.112.400 + 4.772.500
Die Umlagegrundlagen betragen nach der 2. Modellrechnung des Landes zum GFG 212,6 Mio. €.
Es ergeben sich folgende Hebesätze:
Jugendamtsumlage
Allgemeine Umlage
Summe Kreisumlage
2014
19,80%
36,47%
56,27%
2015
20,75%
36,70%
57,45%
Differenz
+ 0,95 %-Pkt.
+ 0,23 %-Pkt.
+ 1,18 %-Pkt.
Zu 2.
Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2015 darf unter Hinweis auf die
noch ausstehenden Jahresabschlüsse nicht verkannt werden, dass es möglich ist, dass die
Kommunalaufsicht eine Bearbeitung des Haushaltes 2015 verweigern wird, sofern nicht die
Jahresabschlüsse bis einschließlich 2012 in festgestellter Form vorliegen (siehe dazu u.a. die
Ausführungen in der Haushaltsgenehmigung 2014). Auch wenn eine etwaige Nichtbearbeitung (bzw.
Zurückstellung) durch die Bezirksregierung Köln rechtswidrig erscheinen mag, so ist nach den
landesseitigen Ankündigungen davon auszugehen, dass diese Verfahrensweise umgesetzt werden
wird. Vor dem Hintergrund der Verfügungen der Bezirksregierung Köln wird es als zielführend
angesehen, einen Zeitplan durch den Kreistag zu beschließen.
Die Situation der ausstehenden Jahresabschlüsse ist mehrfach thematisiert worden. Die Hauptursachen für die erhebliche Verzögerung sind vor allem in den Arbeiten an der Eröffnungsbilanz und
in der personellen Situation zu sehen. Die Reform von der Kameralistik in das NKF in den Jahren
2005 bis zur Feststellung der Eröffnungsbilanz durch den Kreistag am 19.12.2012 ist ohne
quantitative Verstärkung des Personals der Kämmerei erfolgt, was zu zeitlichen Verzögerungen bei
der Erstellung der Eröffnungsbilanz sowie daraus folgend bei den Abschlüssen geführt hat. Als
Gegenmaßnahme wurde neben interner Maßnahmen zwischenzeitlich eine befristete Stellenerhöhung beschlossen. Diese Maßnahme zeigt Wirkung, insbesondere bei den Arbeiten zur Aufstellung
des ersten Gesamtabschlusses, gleichwohl ist nicht zu übersehen, dass auch außerhalb der Jahresund Gesamtabschlussarbeiten seit geraumer Zeit ein erhöhtes Arbeitsaufkommen zu verzeichnen ist,
das eine fristgerechte Zielerreichung erheblich beeinträchtigt.
Verwaltungsseitig soll nach wie vor alle mögliche Energie in die Fertigstellung der fehlenden
Abschlüsse gesetzt werden. Der Jahresabschluss 2011 befindet sich in der abschließenden Phase.
Der Jahresabschluss 2011 wird nach heutiger Planung dem Kreistag bis Mitte Februar 2015 zugeleitet (§ 95 Abs. 3 GO NRW). Gleichzeitig soll dem Kreistag auch der erste Gesamtabschluss zum
31.12.2010 nach §§ 116, 95 Abs. 3 GO NRW zugeleitet werden.
Die Rechnungsprüfung hat eine bevorzugte Bearbeitung des Jahresabschlusses 2011 zugesagt, so
dass eine formelle Feststellung des Abschlusses 2011 im Sommer/Herbst 2015 realistisch erscheint.
-3-
Die weiteren Zielsetzungen der Verwaltung für die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 sowie die
Gesamtabschlüsse 2011 bis 2013 sehen folgende Termine vor:
Haushaltsjahr
2011
2012
2013
Zuleitung Jahresabschluss
bis 15.12.2015
bis 30.09.2016
Zuleitung Gesamtabschluss
bis 31.08.2015
bis 30.04.2016
bis 31.10.2016
Wie zu ersehen ist, erscheint eine Zuleitung des Jahresabschlusses 2012 im Dezember 2015
realistisch. Dies bedeutet allerdings auch, dass die bisher geforderte „Feststellung“ in 2015 kaum zu
erreichen sein wird, da diese erst nach Abschluss der Rechnungsprüfungsarbeiten beschlossen
werden kann.
Der o.g. Zeitplan bedingt, dass der Haushaltsentwurf 2016 – ggf. auch im Rahmen eines
Doppelhaushaltes 2016/2017 – erst zu Beginn des Jahres 2016 dem Kreistag zugeleitet werden
kann. Der Zeitplan unterstellt ferner, dass es zu keinen gravierenden Personalausfällen kommen wird.
Anzumerken ist, dass mit dem Jahresabschluss 2011 die Software KIRP ausläuft. Erst nach
Fertigstellung des Jahresabschluss 2011 können sämtliche Abschlussdaten zum Stichtag 01.01.2012
in die neue Software INFOMA übernommen werden. Zusätzlich ist im 1. Quartal 2015 die
Implementierung eines grundlegenden Softwareupdates von INFOMA durchzuführen.
Es wird vorgeschlagen, die Zeitplanung für die Aufstellung der Jahresabschlüsse wie dargestellt zu
beschließen.
gez. Rosenke
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(Landrat)