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Beschlussvorlage (Vorgehensweise bei der Erneuerung von Straßen, die Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) auslöst)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
12.02.2014
Erstellt
31.01.14, 21:15
Aktualisiert
31.01.14, 21:15
Beschlussvorlage (Vorgehensweise bei der Erneuerung von Straßen, die Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) auslöst) Beschlussvorlage (Vorgehensweise bei der Erneuerung von Straßen, die Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) auslöst)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 1/2014 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Vorgehensweise bei der Erneuerung Kommunalabgabengesetz (KAG) auslöst Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 12.02.2014 Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Oortman Telefon: 05208/991-261 Datum: 31. Januar 2014 von Straßen, die Beiträge nach dem Bemerkungen Sachdarstellung: In der Sitzung des STVA am 20. November 2013 wurde die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss einen Vorschlag zu unterbreiten, wie zukünftig bei der Erneuerung von Straßen nach KAG vorzugehen ist. Vorschlag der Verwaltung: 1. Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr beschließt in 2014, welche Baumaßnahmen – beginnend mit dem Jahr 2016 - in den darauffolgenden fünf Jahren durchgeführt werden sollen. Die Vorschläge hierfür liefert die Verwaltung, wie bisher abgestimmt zwischen den Belangen des Straßenbaus und des Kanalbaus. Die Maßnahmenliste wird danach von Jahr zu Jahr fortgeschrieben. 2. Die Verwaltung informiert die betroffenen Grundstückseigentümer ca. 3 Jahre, bevor die Maßnahme ansteht, über Art und Umfang, soweit dies zu diesem Zeitpunkt möglich ist. 3. Im Vorjahr der Umsetzung der Baumaßnahme (bei kleineren Maßnahmen evtl. auch im Herstellungsjahr) lädt die Verwaltung die betroffenen Eigentümer zu einer ersten Versammlung ein. Hier wird gemeinsam mit den Bürgern anhand eines EDV-Programmes der Auf- und Ausbau der betreffenden Straße „simuliert“. Ziel soll dabei sein, dass der Bürger die Möglichkeit erhält, bei der Entwurfsplanung seiner Straße mitzuwirken. Zu diesem Zeitpunkt wird die Verwaltung die beitragspflichtigen Grundstücke incl. der Größe ermittelt haben, um den Betroffenen zumindest grob die anfallenden Kosten –je nach Ausbaustandard- mitzuteilen. 4. Das Ergebnis wird dem STVA vorgestellt. Der STVA entscheidet über Art und Umfang der Baumaßnahme! 5. Die Verwaltung lädt die betroffenen Eigentümer zu einer zweiten Versammlung ein. Jetzt wird den Betroffenen die ausgearbeitete und vom Ausschuss beschlossene Planung vorgestellt, evtl. -wenn möglich- mit verfeinerter Kostenschätzung. 6. Die Verwaltung bzw. das beauftragte Ing.-Büro schreibt die Baumaßnahme aus und lässt diese ausführen. -2- Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr beschließt die oben genannte Vorgehensweise bei der Erneuerung von Straßen, die Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) auslöst. Schemmel