Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
12.02.2014
Erstellt
31.01.14, 21:15
Aktualisiert
31.01.14, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
1/2014
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Vorgehensweise bei der Erneuerung
Kommunalabgabengesetz (KAG) auslöst
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
12.02.2014
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-261
Datum:
31. Januar 2014
von
Straßen,
die
Beiträge
nach
dem
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Sitzung des STVA am 20. November 2013 wurde die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss einen
Vorschlag zu unterbreiten, wie zukünftig bei der Erneuerung von Straßen nach KAG vorzugehen ist.
Vorschlag der Verwaltung:
1. Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr beschließt in 2014, welche Baumaßnahmen –
beginnend mit dem Jahr 2016 - in den darauffolgenden fünf Jahren durchgeführt werden sollen. Die
Vorschläge hierfür liefert die Verwaltung, wie bisher abgestimmt zwischen den Belangen des
Straßenbaus und des Kanalbaus. Die Maßnahmenliste wird danach von Jahr zu Jahr
fortgeschrieben.
2. Die Verwaltung informiert die betroffenen Grundstückseigentümer ca. 3 Jahre, bevor die Maßnahme
ansteht, über Art und Umfang, soweit dies zu diesem Zeitpunkt möglich ist.
3. Im Vorjahr der Umsetzung der Baumaßnahme (bei kleineren Maßnahmen evtl. auch im
Herstellungsjahr) lädt die Verwaltung die betroffenen Eigentümer zu einer ersten Versammlung ein.
Hier wird gemeinsam mit den Bürgern anhand eines EDV-Programmes der Auf- und Ausbau der
betreffenden Straße „simuliert“. Ziel soll dabei sein, dass der Bürger die Möglichkeit erhält, bei der
Entwurfsplanung seiner Straße mitzuwirken. Zu diesem Zeitpunkt wird die Verwaltung die
beitragspflichtigen Grundstücke incl. der Größe ermittelt haben, um den Betroffenen zumindest grob
die anfallenden Kosten –je nach Ausbaustandard- mitzuteilen.
4. Das Ergebnis wird dem STVA vorgestellt. Der STVA entscheidet über Art und Umfang der
Baumaßnahme!
5. Die Verwaltung lädt die betroffenen Eigentümer zu einer zweiten Versammlung ein. Jetzt wird den
Betroffenen die ausgearbeitete und vom Ausschuss beschlossene Planung vorgestellt, evtl. -wenn
möglich- mit verfeinerter Kostenschätzung.
6. Die Verwaltung bzw. das beauftragte Ing.-Büro schreibt die Baumaßnahme aus und lässt diese
ausführen.
-2-
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr beschließt die oben genannte Vorgehensweise bei der
Erneuerung von Straßen, die Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) auslöst.
Schemmel