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Info GB (Bördebahn hier: Information über den Sachstand)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
89 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
12.11.14, 12:01
Aktualisiert
12.11.14, 12:01
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 31/2014 03.11.2014 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 19.11.2014 Bördebahn hier: Information über den Sachstand ÖPNV-Anbindung der LaGa 2014 Über den regulären ÖPNV hinaus, wurde die LaGa 2014 an Samstagen über den Schnellbus SB 98 und an Sonn-/und Feiertagen über die Bahn (Bördeexpress) angebunden. Eine vorläufige Auswertung der Fahrgastzahlen ergab, dass die Buslinie bei 10 Fahrtenpaaren durchschnittlich mit 400 Personen/Tag besetzt war. Dies entspricht einer durchschnittlichen Besetzung von 20 Personen pro Fahrt. Der Bördeexpress hatte eine Fahrgastnachfrage von durchschnittlich 375 Personen/Tag. Hier ist zu beachten, dass nur der Streckenabschnitt Euskirchen - Zülpich im Stundentakt (10 Fahrtenpaare) angebunden war, während der Abschnitt Zülpich Düren mit insgesamt nur 6 Fahrten (3 Fahrtenpaare) bedient wurde. Reaktivierung Ausgelöst durch die Nichtaufnahme der Reaktivierungsmaßnahme "Bördebahn" (Schienenstrecke Euskirchen - Düren) in das Investitionsprogramm 2014 bis 2019 des NVR sahen sich die Kreise Düren und Euskirchen veranlasst, zusammen mit dem NVR über das weitere Vorgehen zu beraten. Ziel war, den NVR aufzufordern, eine eindeutige Position zu dem Gesamtvorhaben einzunehmen und eine erfolgversprechende Strategie aufzuzeigen. Ein entsprechendes Gespräch auf Landrats- bzw. Geschäftsführerebene fand am 01.09.2014 in Düren statt. Neben den beiden Kreisen und dem NVR waren auch Vertreter des Bürgerbahnvereins und der Rurtalbahn GmbH anwesend. Der NVR hat keine Zusage für eine Investitions- und Betriebskostenförderung gegeben und untermauerte dies mit Hinweis auf die äußerst schwierige Finanzlage des NVR. Aus Landessicht stehe die Sicherung der vorhandenen Infrastruktur, und nicht Reaktivierungen im Vordergrund. Der NVR sei aber abhängig vom Land: Eine Betriebsleistungsförderung durch den NVR sei nur möglich, wenn das Land diese Leistungen akzeptiere. Die Kreise Euskirchen und Düren haben daher zusammen mit der Beteiligungsgesellschaft des Kreises Düren ein Stufenkonzept entwickelt, das zunächst der Bestandssicherung der Strecke dient: Ab Ostern 2015 soll ein "Startbetrieb" beginnen, der nach Möglichkeit sowohl einen Sonntags- als auch einen Samstagsverkehr umfassen soll. Die Verkehrsleistungen entsprechen dem Verkehr wie er -2bis 2013 an Sonntagen erbracht wurde (4 Fahrtenpaare im 3-Stunden-Takt). Im Jahr 2016 soll der Startbetrieb ganzjährig erfolgen. Der NVR wird für diesen Startbetrieb keine Infrastruktur fördern und hat klargestellt, dass der Startbetrieb nur der Bestandssicherung diene und keine Festlegungen zu einer endgültigen Reaktivierung treffe. Eine weitere Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (Bürgerbahnverkehr) wurde vom NVR ausdrücklich in Aussicht gestellt, so dass der Bürgerbahnverein sich bereit erklärt hat, einen entsprechenden Förderantrag beim NVR zu stellen. Ob Sonntags- und Samstagsverkehre gefördert werden können, ist noch offen. Die Verwaltung des Kreises Euskirchen kann sich eine weitere Förderung des bürgerschaftlichen Engagements vorstellen. Die Kreisverwaltung Düren sieht eine Beteiligung an den Infrastrukturkosten als möglich an. Es ergibt sich ein grob kalkulierter Finanzierungsbedarf von 140.000 € in 2015 und 184.000 € in 2016, der sich auf die Kreise Düren und Euskirchen (jeweils 10.000 €) sowie den NVR und Sponsoren verteilen soll. Im Haushalt 2015 des Kreises Euskirchen sind Mittel für die "Trassensicherung Schienenstrecke Euskirchen - Düren" berücksichtigt, so dass hieraus eine Finanzierung erfolgen kann. Gemäß des vorliegenden Stufenplans müssen zur Durchführung des Startbetriebs Investitionen u. a. für die Verbesserung der Verkehrssicherheit an den Haltepunkten (insb. Beleuchtung), Beschleunigung des Betriebsablaufes an den Bahnübergängen und für neue Behelfsbahnsteige getätigt werden. Diese werden von der Rurtalbahn GmbH finanziert und sollen durch Trasseneinnahmen in den Folgejahren refinanziert werden. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)