Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
89 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
12.11.14, 12:01
Aktualisiert
12.11.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 31/2014
03.11.2014
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
19.11.2014
Bördebahn
hier: Information über den Sachstand
ÖPNV-Anbindung der LaGa 2014
Über den regulären ÖPNV hinaus, wurde die LaGa 2014 an Samstagen über den Schnellbus SB 98
und an Sonn-/und Feiertagen über die Bahn (Bördeexpress) angebunden.
Eine vorläufige Auswertung der Fahrgastzahlen ergab, dass die Buslinie bei 10 Fahrtenpaaren
durchschnittlich mit 400 Personen/Tag besetzt war. Dies entspricht einer durchschnittlichen
Besetzung von 20 Personen pro Fahrt.
Der Bördeexpress hatte eine Fahrgastnachfrage von durchschnittlich 375 Personen/Tag. Hier ist zu
beachten, dass nur der Streckenabschnitt Euskirchen - Zülpich im Stundentakt (10 Fahrtenpaare)
angebunden war, während der Abschnitt Zülpich Düren mit insgesamt nur 6 Fahrten (3 Fahrtenpaare)
bedient wurde.
Reaktivierung
Ausgelöst durch die Nichtaufnahme der Reaktivierungsmaßnahme "Bördebahn" (Schienenstrecke
Euskirchen - Düren) in das Investitionsprogramm 2014 bis 2019 des NVR sahen sich die Kreise
Düren und Euskirchen veranlasst, zusammen mit dem NVR über das weitere Vorgehen zu beraten.
Ziel war, den NVR aufzufordern, eine eindeutige Position zu dem Gesamtvorhaben einzunehmen und
eine erfolgversprechende Strategie aufzuzeigen. Ein entsprechendes Gespräch auf Landrats- bzw.
Geschäftsführerebene fand am 01.09.2014 in Düren statt. Neben den beiden Kreisen und dem NVR
waren auch Vertreter des Bürgerbahnvereins und der Rurtalbahn GmbH anwesend.
Der NVR hat keine Zusage für eine Investitions- und Betriebskostenförderung gegeben und
untermauerte dies mit Hinweis auf die äußerst schwierige Finanzlage des NVR. Aus Landessicht
stehe die Sicherung der vorhandenen Infrastruktur, und nicht Reaktivierungen im Vordergrund. Der
NVR sei aber abhängig vom Land: Eine Betriebsleistungsförderung durch den NVR sei nur möglich,
wenn das Land diese Leistungen akzeptiere.
Die Kreise Euskirchen und Düren haben daher zusammen mit der Beteiligungsgesellschaft des
Kreises Düren ein Stufenkonzept entwickelt, das zunächst der Bestandssicherung der Strecke dient:
Ab Ostern 2015 soll ein "Startbetrieb" beginnen, der nach Möglichkeit sowohl einen Sonntags- als
auch einen Samstagsverkehr umfassen soll. Die Verkehrsleistungen entsprechen dem Verkehr wie er
-2bis 2013 an Sonntagen erbracht wurde (4 Fahrtenpaare im 3-Stunden-Takt). Im Jahr 2016 soll der
Startbetrieb ganzjährig erfolgen.
Der NVR wird für diesen Startbetrieb keine Infrastruktur fördern und hat klargestellt, dass der
Startbetrieb nur der Bestandssicherung diene und keine Festlegungen zu einer endgültigen
Reaktivierung treffe. Eine weitere Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
(Bürgerbahnverkehr) wurde vom NVR ausdrücklich in Aussicht gestellt, so dass der
Bürgerbahnverein sich bereit erklärt hat, einen entsprechenden Förderantrag beim NVR zu stellen.
Ob Sonntags- und Samstagsverkehre gefördert werden können, ist noch offen.
Die Verwaltung des Kreises Euskirchen kann sich eine weitere Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements vorstellen. Die Kreisverwaltung Düren sieht eine Beteiligung an den Infrastrukturkosten
als möglich an.
Es ergibt sich ein grob kalkulierter Finanzierungsbedarf von 140.000 € in 2015 und 184.000 € in 2016,
der sich auf die Kreise Düren und Euskirchen (jeweils 10.000 €) sowie den NVR und Sponsoren
verteilen soll. Im Haushalt 2015 des Kreises Euskirchen sind Mittel für die "Trassensicherung
Schienenstrecke Euskirchen - Düren" berücksichtigt, so dass hieraus eine Finanzierung erfolgen
kann.
Gemäß des vorliegenden Stufenplans müssen zur Durchführung des Startbetriebs Investitionen u. a.
für die Verbesserung der Verkehrssicherheit an den Haltepunkten (insb. Beleuchtung),
Beschleunigung des Betriebsablaufes an den Bahnübergängen und für neue Behelfsbahnsteige
getätigt werden. Diese werden von der Rurtalbahn GmbH finanziert und sollen durch
Trasseneinnahmen in den Folgejahren refinanziert werden.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)