Daten
Kommune
Wesseling
Größe
119 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
04.04.16, 16:39
Aktualisiert
04.04.16, 16:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
19/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
60
66
80
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 2/93.2 "Wohngebiet Eichholz - 2. Bauabschnitt"
Hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3
Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
60
66
80
21.03.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 19/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
21.03.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2/93.2 "Wohngebiet Eichholz - 2. Bauabschnitt"
Hier:
- Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4
Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussentwurf:
1.
Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs.1, 4
Abs. 1 BauGB (Liste A/B, Abwägungsvorschläge) wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 2/93.2
„Wohngebiet Eichholz - 2. Bauabschnitt“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der gemäß §§ 2a, 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung (einschließlich
Umweltbericht) wird zur Kenntnis genommen.
3.
Es ist beabsichtigt, das Wohngebiet mit Nahwärme (Semizentrales Wärmepumpensystem und Blockheizkraftwerk) zu versorgen. Die Abnahme der Energie soll durch entsprechende Regelungen in den
Grundstückskaufverträgen oder durch die Verabschiedung einer Satzung über den Anschluss- und
Benutzungszwang sichergestellt werden.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 17.06.2015 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des Bebauungsplans Nr. 2/93.2. „Wohngebiet
Eichholz - 2. Bauabschnitt“ beschlossen. Der zugehörige Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling
vom 24.06.2015 öffentlich bekannt gemacht worden.
Die Bürgerinnen und Bürger hatten Gelegenheit, sich in der Zeit vom 06.07.2015 bis zum 21.08.2015 im
Neuen Rathaus der Stadt Wesseling über das Bebauungsplanverfahren zu informieren und Stellungnahmen
vorzubringen. Am 19.08.2015 hat eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Aula der Schillerschule/Albert
Schweitzer-Schule stattgefunden, in der die Ziele, Inhalte und Auswirkungen der Planung ausführlich erläutert worden sind.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte parallel zur Beteiligung der
Öffentlichkeit.
In der Zwischenzeit ist das städtebauliche Konzept (s. Anlage) zum 2. Bauabschnitt des Wohngebiets Eichholz in Abstimmung mit den beteiligten Fachplanern und der PARETO GmbH Köln weiter konkretisiert worden. Auf Grundlage dieses Konzeptes und unter Berücksichtigung der Ergebnisse eines Verkehrs- und
Lärmgutachtens sowie der Artenschutzprüfung wurde ein Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und
Umweltbericht erarbeitet, der dem Ausschuss nun vorgelegt wird. Weitere Details zur Planung sind diesen,
der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügten Planungsunterlagen zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes entlang der Urfelder Straße im Vergleich zum Vorentwurf von Juni 2015 geringfügig modifiziert worden ist. Grund hierfür ist
die erforderliche Einbeziehung des für die Baugebietserschließung relevanten Straßenabschnitts der L 190/
Urfelder Straße.
2. Lösung
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ist keine schriftliche Stellungnahme aus der Bürgerschaft eingegangen. An der Bürgerveranstaltung vom 19.08.2015 hingegen haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger teilgenommen und Anregungen und Hinweise zu der Bebauungsplanaufstellung vorgebracht. Die Niederschrift
über die Veranstaltung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB
Im Rahmen der Beteiligung haben 28 Behörden/Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zur BPlanaufstellung „Eichholz - 2. Bauabschnitt“ abgegeben. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste (Teil B) zu entnehmen. Die
planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden entsprechend dieser Abwägungsvorschläge in den
Bebauungsplanentwurf bzw. die Entwürfe von Begründung und Umweltbericht aufgenommen. Es liegen
umweltrelevante Stellungnahmen vor, die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.
Verfahrensbeschlüsse
Es wird vorgeschlagen,
die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1,
4 Abs. 1 BauGB (Liste A/B, Abwägungsvorschläge) zur Kenntnis zu nehmen.
Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Bebauungsplanentwurfs Nr. 2/93.2
„Wohngebiet Eichholz - 2. Bauabschnitt“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen und den in der
Sitzung vorliegenden Entwurf der gemäß §§ 2a, 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) zur Kenntnis zu nehmen.
Die begleitend zum Bebauungsplanverfahren Nr. 2/93.2 erstellten Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH (SEG) und die PARETO GmbH sind mit jeweils 50 % der
Anteile Gesellschafter der PG Eichholz. Die aus der Projektentwicklung des 2. Bauabschnittes des Wohngebietes Eichholz resultierenden Kosten (Kosten für Planung, Gutachten, Baureifmachung, Erschließung, Vermarktung etc.) werden anteilig zu jeweils 50 % von den Gesellschaftern der PG Eichholz getragen. Dementsprechend werden die Erlöse aus der Vermarktung der Wohnbaugrundstücke des 2. Bauabschnittes anteilig
zu 50 % den beiden Gesellschaftern der PG Eichholz zufließen.
Die Kostenkalkulation für die Projektentwicklung des Wohngebietes Eichholz- 2. Bauabschnitt“ obliegt der
PG Eichholz. Im Rahmen des Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.2 fallen Honorarkosten für die Fortschreibung des städtebaulichen Planungskonzeptes und die Erarbeitung des Bebauungsplanes einschließlich Umweltbericht (Büros Post + Welters/Brosk) sowie für die notwendigen Gutachten
(u.a. Lärm-/Verkehrsgutachten) an. Diese Aufwendungen werden aus dem Projektbudget der PG Eichholz
beauftragt und finanziert.
Anlagen
Geltungsbereich
Liste A/B mit Abwägungsvorschlägen
Niederschrift der frühzeitigen Bürgerinformationsveranstaltung
Städtebauliches Konzept (verkleinert)
Entwurf Planzeichnung Bebauungsplan (verkleinert)
Planzeichenlegende
Entwurf textliche Festsetzungen
Entwurf Begründung mit Umweltbericht und Anlagen (letztere z.T. verkleinert)
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar der Planzeichnung des Bebauungsplans im Originalmaßstab
1:1000.