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Beschlussvorlage (7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren ge-mäß § 13a BauGB hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange -Satzungsempfehlung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
17.01.14, 21:18
Aktualisiert
17.01.14, 21:18
Beschlussvorlage (7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren ge-mäß § 13a BauGB
hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße,
im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten

- Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange 
-Satzungsempfehlung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 106/2013 1. Ergänzung zur Sitzung des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 17. Januar 2014 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung Beratungsfolge Rat Termin 19.12.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Version der Planzeichnung, die dem Hochbau- und Planungsausschuss zur ) der geplanten Straße Satzungsempfehlung an den Rat vorlag, waren die NHN Höhenpunkte ( nicht enthalten. Die Verwaltung empfiehlt, diese zum Satzungsbeschluss in die Planzeichnung aufzunehmen. Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt. Die Höhenfestsetzung wird lediglich konkretisiert. Der Umgang mit dem Bebauungsplan für Bauinteressierte wird dadurch vereinfacht. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die NHN Höhenpunkte ( ) der geplanten Straße in die Planzeichnung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 “Ortskern“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufzunehmen. Schemmel Anlage