Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
29.11.13, 21:16
Aktualisiert
29.11.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
120/2013
zur Sitzung
des Betriebsausschusses Ver- und
Entsorgung
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Auskunft erteilt:
Herr Lange
Telefon:
05208 / 991-100
Datum:
29. November 2013
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und
Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. Juli 2013
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Ver- und
Entsorgung
Termin
11.12.2013
Rat
19.12.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Seitens der Betriebsleitung wurde in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des
Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses am 14.11.2013 vorgeschlagen, das Abwasserwerk in die
nachhaltige Konsolidierung des Kernhaushalts durch Änderung des Abschreibungsmodusses
einzubeziehen. Konkret würden die der Gebührenkalkulation des Abwasserwerkes zugrunde gelegten
Abschreibungen nicht mehr wie bisher anhand der Anschaffungskosten ermittelt, sondern nach dem
Wiederbeschaffungszeitwert gem. § 6 KAG in Verbindung mit der ständigen Rechtsprechung des OVG
NRW. Die Folge ist, dass die Gebührenzahlungen der Anschlussnehmer nicht nur dazu dienen, die bereits
getätigten Investitionen zu refinanzieren, sondern auch dazu, für die Wiederbeschaffung der einmal
abgeschriebenen und abhängigen Anlage zu sorgen (OVG NRW, Urteil vom 05.08.1994 – 9A1248/92; OVG
NRW, Urteil vom 23.11.2006 – 9A1029/04). Insofern lässt das Gebührenrecht in Nordrhein-Westfalen eine
Abschreibung aufgrund des Widerbeschaffungszeitwertes sowie kalkulatorische Zinsen zu.
Einer langjährigen Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) entsprechend, zuletzt im Zuge der
Prüfung 2012, schlägt die Verwaltung diesen Umstellungsprozess vor, durch den sich in der
Gebührenkalkulation die Abschreibungen um 1,2 Mio. € auf 2,81 Mio. € erhöhen werden. Gleichzeitig wird
sich in der Gewinn- und Verlustrechnung des Abwasserwerkes ein Jahresüberschuss von 1,2 Mio. €
ergeben, der gemäß § 109 GO.NW dem Kernhaushalt zu Konsolidierungszwecken zugeführt wird. Auf diese
Weise ist das ansonsten unumgängliche HSK nicht erforderlich. Der Eigenkapitalverzehr 2014 würde nach
dem Voranschlag deutlich unter 5 % bei 4,46 % liegen mit rückläufiger Tendenz in den Folgejahren bis auf 2
% am Ende der Finanzplanungsperiode am 31.12.2017. Unter strikter Anwendung des im KAG verankerten
Kostendeckungsprinzips wäre der Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert ohnehin der
Vorrang vor dem Anschaffungswert einzuräumen, um von vornherein spätere Fehlbeträge auszuschließen.
Die dadurch erzielten Gewinne sollen dem Kernhaushalt zugeführt werden, um so ein
Haushaltssicherungskonzept zu vermeiden. Eine mögliche Alternative, nämlich die von Erhöhungen der
Hebesätze bei den Grund- und/oder Gewerbesteuern, wird für 2014 nicht vorgeschlagen, da
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Steuermehreinnahmen im Gegensatz zu den Abwassergebühren nicht ausschließlich in der Gemeinde
verbleiben, sondern in den Folgejahren anteilmäßig dem Land NRW und dem Kreis Lippe über das
Gemeindefinanzierungsgesetz (Anrechnung auf die Schlüsselzuweisungen) und die Kreisumlage zugeführt
werden.
Auswirkungen auf die Kanalgebühren:
Die Kanalgebühren berechnen sich nach einer einfachen Formel:
Kosten : Menge (m² und m³) = Gebührensatz
Als 1997 das Gebührensplitting, also die Aufteilung der Kanalgebühr in eine Schmutzwasser- und eine
Regenwassergebühr, eingeführt wurde, mussten alle Kosten daraufhin untersucht werden, ob sie durch
Regenwasser oder durch Schmutzwasser verursacht werden. Aus der Summe der Einzelbeträge ergab sich,
dass die Gesamtkosten zu 39,8 % durch Regenwasser und zu 60,2 % durch Schmutzwasser verursacht
werden. Die Aufteilung wird jährlich fortgeschrieben.
Bei umlagefähigen Kosten von ca. 5,2 Mio. € fallen also ca. 2,1 Mio. € durch Regenwasser und ca. 3,1 Mio.
€ durch Schmutzwasser an.
Daraus ergeben sich die vorgesehenen Gebührensätze:
Schmutzwasser:
ca. 3,1 Mio.€ Kosten / 577.000 m³
= 5,41 €/m³ (2013: 4,15 €/m³)
Regenwasser:
ca. 2,1 Mio.€ Kosten / 1.553.000 m³
= 1,33 €/m² (2013:1,02 €/m³)
Die anzurechnenden Kosten ergeben sich fast 1:1 aus dem Wirtschaftsplan. Einen großen Anteil an den
Gesamtkosten haben die Abschreibungen, also der „buchmäßige Werteverzehr“. Hierzu kennt der
Kaufmann verschiedene Berechnungsmethoden, nämlich vom Anschaffungswert und vom
Wiederbeschaffungszeitwert.
Hierzu ein Beispiel anhand eines Pumpen-Kaufs:
1. Abschreibung vom Anschaffungswert:
Pumpen-Preis: 20.000 €, Nutzungsdauer 10 Jahre, somit 2.000 € jährlich.
2. Abschreibung vom Wiederbeschaffungszeitwert:
Nach der Nutzungsdauer (10 Jahre) wird die gleiche Pumpe ca. 25.000 € kosten. Also muss man
jährlich für den Neukauf 2.500 € ansparen.
Eine große Schwierigkeit bei der Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert ist die Schätzung, wie
teuer die Wiederbeschaffung sein wird. Lt. Statistischem Landesamt betrug die Preissteigerung im
Baubereich in den letzten 10 Jahren ca. 2 % jährlich. Ein Gutteil der Anlagen (Gebäude und Kanäle) wird
aber über 50 Jahre abgeschrieben. Angesichts der sich wohl abflachenden Konjunkturdaten einschl.
Zinsentwicklung sowie rationellerer Fertigungsmethoden und dem Ziel, den Gebührenzahler nicht unnötig
hoch zu belasten, geht die Betriebsleitung sicherheitshalber von knapp 1,5 % Baupreissteigerungsrate aus.
Anhand einer Computerberechnung von den insgesamt über 500 relevanten Einzelpositionen ergeben sich
die 2.810.000 € an Abschreibungen, die in der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung gelistet sind. Dies
sind 1.200.000 € mehr als die bisherigen rd. 1.610.000 € an Abschreibungen und führt zu der o.g.
Kanalgebühren-Erhöhung.
Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss
Verund
Entsorgung
empfiehlt
dem
Rat,
der
vorgelegten
Gebührenkalkulation/Wirtschaftlichkeitsberechnung zuzustimmen und die als Anlage beigefügte 1.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der
Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. Juli 2013 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Lange