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Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016; Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
25.04.16, 17:06
Aktualisiert
25.04.16, 17:06
Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016;
Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016;
Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016;
Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 71/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II 37 Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016; Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 37 20.04.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 71/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 20.04.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016; Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung Beschlussentwurf: Der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Absatz 1 und 2 GO NRW in Höhe von 46.000 € zur Beschaffung eines Kommandowagens (KdoW) wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Um einen dauerhaften Einsatz des Einsatzführungsdienstes der Feuerwehr Wesseling zu gewährleisten, ist die Vorhaltung von 2 taktisch und technisch gleichwertigen Kommandowagen „KdoW“ erforderlich. Bedingt durch den technischen Ausfall des 18 Jahre alten „KdoW 2“ (Leistung: 248.000 km), dessen Reparatur technisch und wirtschaftlich nicht mehr möglich ist, ist eine Ersatzbeschaffung eines dem in 2014 beschafften gleichwertigen KdoW notwendig. Ursprünglich war die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs nach der mittelfristiger Finanzplanung erst im Jahr 2018 vorgesehen. Diese Beschaffung muss nun wegen des Ausfalls des KdoW 2 vorgezogen werden. Für den Kauf des Fahrzeugs einschließlich des Einbaus der Funkausrüstung und die Beklebung sind Haushaltsmittel in Höhe von 46.000 € erforderlich. 2. Lösung Der Kämmerer ist bereit, die für die Beschaffung des Kommandowagens benötigten Haushaltsmittel außerpanmäßig bereitzustellen. Zuvor bedarf es allerdings der Zustimmung des Rates. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung bieten Einsparungen im Feuerwehretat. Auf die Beschaffung eines Flutlichtaggregatanhängers (Haushaltsansatz: 18.000 €) kann verzichtet werden, weil im Jahr 2015 im Zuge der Einrichtung der Notunterkunft für Flüchtlinge mobile Beleuchtungsgeräte, die eine große Fläche ausleuchten können, beschafft wurden. Weitere 28.000 € können aus Einsparungen bei der Inventarbeschaffung und der Beschaffung der Drehleiter finanziert werden. Die im Investitionsprogramm für 2018 bereitstehenden Mittel von 50.000 € für die Beschaffung eines Kommandofahrzeugs werden im Zuge der Fortschreibung des Investitionsprogramms abgesetzt. 3. Alternativen werden nicht dargestellt 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben.