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Beschlussvorlage (Konzept zur Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen in der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
25.04.16, 17:06
Aktualisiert
25.04.16, 17:06
Beschlussvorlage (Konzept zur Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen in der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Konzept zur Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen in der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Konzept zur Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen in der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 70/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II II/B 50 Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Konzept zur Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen in der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche II/B 50 19.04.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 70/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 19.04.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Konzept zur Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen in der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: 1. Das von der Verwaltung erstellte Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, das der Vorlage-Nr. 70/2016 als Anlage beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 82 Abs. 1 und 2 GO NRW in Höhe von 15.000 € zur Erstellung eines Integrationskonzepts wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem 1. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2016 die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf für ein Konzept zur Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen für die Stadt Wesseling zu erarbeiten. Dabei soll vorrangig die Betreuung von Flüchtlingen bearbeitet werden. Im Konzept sollen unter anderem die in der Ratssitzung aufgeworfenen Prüffragen berücksichtigt werden. 2. Der Rat hat zudem beschlossen, die Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Erstellung eines Integrationskonzeptes in die nächste Ratssitzung zu vertagen. 2. Lösung 1. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Das Konzept enthält Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, zum Zuweisungsverfahren in Nordrhein-Westfalen und zur Unterbringung der Flüchtlinge in Wesseling. Es beschreibt zudem die Leistungen, die die Flüchtlinge erhalten, die medizinische Versorgung und die Rahmenbedingungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt. Dargestellt sind auch die Kosten der Stadt und deren Finanzierung. Das Konzept wird fortgeschrieben, insbesondere hinsichtlich der Betreuung der Flüchtlinge und der Einbindung von ehrenamtlich tätigen Menschen. Die enthaltenen statistischen Daten werden regelmäßig aktualisiert. Das Konzept wird auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. 2. Um die Integration der Flüchtlinge, die ein Bleiberecht in Wesseling erhalten werden, und der übrigen Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern, ist die Erstellung eines Integrationskonzepts geboten. Das Konzept sollte von der Politik und der Verwaltung unter Beteiligung aller relevanten Organisationen, Verbände, Ehrenamtler, des Integrationsrates, des kommunalen Integrationszentrum des RheinErft-Kreises etc. erarbeitet werden. Die Verwaltung schlägt vor, mit der Moderation des Prozesses und der Fachberatung ein Beratungsunternehmen zu beauftragen. Konkrete Angebote zum Umfang der Beratung und zu den entstehenden Kosten hat die Verwaltung bisher auf Ihre Anfrage nicht erhalten. Die Verwaltung schätzt den Finanzmittelbedarf für die externe Fachberatung auf 15.000 €. Diese Haushaltsmittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen bieten Mehrerträge bei der Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben.