Daten
Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
25.04.16, 17:06
Aktualisiert
25.04.16, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
70/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
II/B
50
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Konzept zur Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen in der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
II/B
50
19.04.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 70/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
19.04.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Konzept zur Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen in der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
1. Das von der Verwaltung erstellte Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, das der
Vorlage-Nr. 70/2016 als Anlage beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 82 Abs. 1 und 2 GO NRW in Höhe von
15.000 € zur Erstellung eines Integrationskonzepts wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
1. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2016 die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf für ein Konzept
zur Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen für die Stadt Wesseling zu erarbeiten.
Dabei soll vorrangig die Betreuung von Flüchtlingen bearbeitet werden. Im Konzept sollen unter anderem die in der Ratssitzung aufgeworfenen Prüffragen berücksichtigt werden.
2. Der Rat hat zudem beschlossen, die Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die
Erstellung eines Integrationskonzeptes in die nächste Ratssitzung zu vertagen.
2. Lösung
1. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen ist der
Vorlage als Anlage beigefügt.
Das Konzept enthält Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, zum Zuweisungsverfahren in
Nordrhein-Westfalen und zur Unterbringung der Flüchtlinge in Wesseling. Es beschreibt zudem die Leistungen, die die Flüchtlinge erhalten, die medizinische Versorgung und die Rahmenbedingungen für den
Zugang zum Arbeitsmarkt. Dargestellt sind auch die Kosten der Stadt und deren Finanzierung.
Das Konzept wird fortgeschrieben, insbesondere hinsichtlich der Betreuung der Flüchtlinge und der Einbindung von ehrenamtlich tätigen Menschen. Die enthaltenen statistischen Daten werden regelmäßig
aktualisiert. Das Konzept wird auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.
2. Um die Integration der Flüchtlinge, die ein Bleiberecht in Wesseling erhalten werden, und der übrigen
Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern, ist die Erstellung eines Integrationskonzepts geboten. Das Konzept sollte von der Politik und der Verwaltung unter Beteiligung aller relevanten Organisationen, Verbände, Ehrenamtler, des Integrationsrates, des kommunalen Integrationszentrum des RheinErft-Kreises etc. erarbeitet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, mit der Moderation des Prozesses und der Fachberatung ein Beratungsunternehmen zu beauftragen. Konkrete Angebote zum Umfang der Beratung und zu den entstehenden
Kosten hat die Verwaltung bisher auf Ihre Anfrage nicht erhalten.
Die Verwaltung schätzt den Finanzmittelbedarf für die externe Fachberatung auf 15.000 €. Diese Haushaltsmittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen bieten Mehrerträge bei der Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben.