Daten
Kommune
Wesseling
Größe
114 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
23.05.16, 13:01
Aktualisiert
23.05.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
79/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 32 -
- 60 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 32 -
- 60 -
10.05.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 79/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Svetlana Braun
10.05.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt den vorliegenden Vorentwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord" (einschließlich Begründungsentwurf) als
Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3
Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 01.10.2014 die Aufstellung
der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nordost“ beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 22.10.2014 im Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekanntgemacht. Als
nächster Verfahrensschritt ist die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erforderlich.
1. Problem
Der als Fußgängerzone ausgewiesene nördliche Bereich der Flach-Fengler-Straße stellt die Hauptgeschäftszone des Mittelzentrums Wesseling dar. Die Stadt Wesseling unternimmt seit einigen Jahren erhebliche Anstrengungen, um die augenscheinlichen funktionalen und gestalterischen Defizite der Innenstadt zu
beheben und das Stadtzentrum (wieder) in einen attraktiven Ort des städtischen Lebens zu verwandeln. Um
diese Ziele erreichen zu können, wurde das Projekt :gesamtperspektive Wesseling initiiert. Die Realisierung
des Projekts erfolgt unter finanzieller Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes NRW im
Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Weitere Maßnahmen, wie
der Umbau des Fußgängertunnels sowie die Attraktivierung des Bahnhofsumfelds, befinden sich derzeit in
der Planung.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ sollen die Geltungsbereiche
von fünf überwiegend aus den 1970er und 1980er Jahren stammenden Bebauungsplänen überplant werden,
die bisher die städtebauliche Entwicklung der Hauptgeschäftszone festlegen. Die Ziele, die mit den Altbebauungsplänen verfolgt wurden, entsprechen teilweise nicht mehr den heutigen Vorstellungen von einer
mittelstädtischen Fußgängerzone. Neben einer Stärkung der zentralen Versorgungsfunktion ist beabsichtigt,
Regelungen zur Sicherung der vorhandenen Wohnnutzungen vorzusehen sowie über die festgesetzte Art
der baulichen Nutzung Aussagen zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten (insbes. Spielhallen und Wettbüros) zur Vermeidung von Trading-Down-Tendenzen zu treffen. Die Festsetzungen orientieren sich an den
Regelungen des gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzepts, das die räumliche Steuerung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet zum Ziel hat.
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Wesseling ist der Bereich östlich der Flach-Fengler-Straße als
„Wohnbaufläche“ (W) und westlich davon als „Kerngebiete“ (MK) dargestellt. Da der Bebauungsplan Nr.
1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann (gemäß § 8
Abs. 2 BauGB), ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
2. Lösung
Der vorliegende Vorentwurf der 64. Flächennutzungsplanänderung (Planzeichnung und Begründung) gibt
den aktuellen Sachstand der planerischen Festlegungen auf Grundlage der verfügbaren Informationen wieder. Zur weiteren Konkretisierung und ggf. Modifizierung der Planung müssen die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie ggf. erforderlichen Gutachten abgewartet werden. Das
Gutachtenerfordernis wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren geklärt.
Es wird vorgeschlagen, mit der Vorentwurfsfassung der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „FlachFengler-Straße Nord“ die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der interessierten Öffentlichkeit wird im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung und der Auslage der
Vorentwurfsunterlagen (Aushang im neuen Rathaus) die Gelegenheit gegeben, sich über die Planung zu
informieren und Anregungen zu äußern.
Durch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können weitere
Erkenntnisse gewonnen werden, die insbesondere für die durchzuführende Umweltprüfung von Relevanz
sind.
Die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nord“ soll im Parallelverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 1/121 erfolgen. In der FNP-Änderung soll die derzeit als „Wohnbaufläche“ (W) und Kerngebiete (MK) dargestellten Bereiche in eine „gemischte Baufläche“ (M) geändert werden.
Im Rahmen der inhaltlichen Ausarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“
wurde die Ausweisung der Baugebiete überarbeitet. Daraus hat sich ergeben, dass der Bebauungsplan
auch im westlichen Bereich nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Daher wurde die
Anpassung des Geltungsbereiches der 64. FNP-Änderung erforderlich. Der Geltungsbereich der 64. FNPÄnderung wurde daher an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße
Nord“ angepasst.
3. Alternativen
Ohne die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes kann der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 1/121
„Flach-Fengler-Straße Nord“ nicht aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling entwickelt werden.
Die Planung wäre daher rechtswidrig. Aus diesem Grund bestehen keine Planungsalternativen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Das Verfahren zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nord“ wird von der
Stadt Wesseling, Bereich Stadtplanung erarbeitet. Der Stadt Wesseling entstehen die üblichen Personalkosten für die Verfahrensdurchführung sowie die Kosten für die ggf. erforderlichen Gutachten.
Anlagen:
-
Geltungsbereich der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nord“
Vorentwurf der Planzeichnung der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-FenglerStraße Nord“
Vorentwurf der Begründung zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-FenglerStraße Nord“