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Beschlussvorlage (64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord" hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
114 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
23.05.16, 13:01
Aktualisiert
23.05.16, 13:01
Beschlussvorlage (64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) Beschlussvorlage (64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord"
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 79/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 32 - - 60 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord" hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 32 - - 60 - 10.05.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 79/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Svetlana Braun 10.05.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: 64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord" hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt den vorliegenden Vorentwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord" (einschließlich Begründungsentwurf) als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch. Sachdarstellung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 01.10.2014 die Aufstellung der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nordost“ beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 22.10.2014 im Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekanntgemacht. Als nächster Verfahrensschritt ist die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erforderlich. 1. Problem Der als Fußgängerzone ausgewiesene nördliche Bereich der Flach-Fengler-Straße stellt die Hauptgeschäftszone des Mittelzentrums Wesseling dar. Die Stadt Wesseling unternimmt seit einigen Jahren erhebliche Anstrengungen, um die augenscheinlichen funktionalen und gestalterischen Defizite der Innenstadt zu beheben und das Stadtzentrum (wieder) in einen attraktiven Ort des städtischen Lebens zu verwandeln. Um diese Ziele erreichen zu können, wurde das Projekt :gesamtperspektive Wesseling initiiert. Die Realisierung des Projekts erfolgt unter finanzieller Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes NRW im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Weitere Maßnahmen, wie der Umbau des Fußgängertunnels sowie die Attraktivierung des Bahnhofsumfelds, befinden sich derzeit in der Planung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ sollen die Geltungsbereiche von fünf überwiegend aus den 1970er und 1980er Jahren stammenden Bebauungsplänen überplant werden, die bisher die städtebauliche Entwicklung der Hauptgeschäftszone festlegen. Die Ziele, die mit den Altbebauungsplänen verfolgt wurden, entsprechen teilweise nicht mehr den heutigen Vorstellungen von einer mittelstädtischen Fußgängerzone. Neben einer Stärkung der zentralen Versorgungsfunktion ist beabsichtigt, Regelungen zur Sicherung der vorhandenen Wohnnutzungen vorzusehen sowie über die festgesetzte Art der baulichen Nutzung Aussagen zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten (insbes. Spielhallen und Wettbüros) zur Vermeidung von Trading-Down-Tendenzen zu treffen. Die Festsetzungen orientieren sich an den Regelungen des gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzepts, das die räumliche Steuerung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet zum Ziel hat. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Wesseling ist der Bereich östlich der Flach-Fengler-Straße als „Wohnbaufläche“ (W) und westlich davon als „Kerngebiete“ (MK) dargestellt. Da der Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann (gemäß § 8 Abs. 2 BauGB), ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. 2. Lösung Der vorliegende Vorentwurf der 64. Flächennutzungsplanänderung (Planzeichnung und Begründung) gibt den aktuellen Sachstand der planerischen Festlegungen auf Grundlage der verfügbaren Informationen wieder. Zur weiteren Konkretisierung und ggf. Modifizierung der Planung müssen die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie ggf. erforderlichen Gutachten abgewartet werden. Das Gutachtenerfordernis wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren geklärt. Es wird vorgeschlagen, mit der Vorentwurfsfassung der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „FlachFengler-Straße Nord“ die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der interessierten Öffentlichkeit wird im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung und der Auslage der Vorentwurfsunterlagen (Aushang im neuen Rathaus) die Gelegenheit gegeben, sich über die Planung zu informieren und Anregungen zu äußern. Durch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können weitere Erkenntnisse gewonnen werden, die insbesondere für die durchzuführende Umweltprüfung von Relevanz sind. Die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nord“ soll im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 1/121 erfolgen. In der FNP-Änderung soll die derzeit als „Wohnbaufläche“ (W) und Kerngebiete (MK) dargestellten Bereiche in eine „gemischte Baufläche“ (M) geändert werden. Im Rahmen der inhaltlichen Ausarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ wurde die Ausweisung der Baugebiete überarbeitet. Daraus hat sich ergeben, dass der Bebauungsplan auch im westlichen Bereich nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Daher wurde die Anpassung des Geltungsbereiches der 64. FNP-Änderung erforderlich. Der Geltungsbereich der 64. FNPÄnderung wurde daher an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ angepasst. 3. Alternativen Ohne die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes kann der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ nicht aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling entwickelt werden. Die Planung wäre daher rechtswidrig. Aus diesem Grund bestehen keine Planungsalternativen. 4. Finanzielle Auswirkungen Das Verfahren zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nord“ wird von der Stadt Wesseling, Bereich Stadtplanung erarbeitet. Der Stadt Wesseling entstehen die üblichen Personalkosten für die Verfahrensdurchführung sowie die Kosten für die ggf. erforderlichen Gutachten. Anlagen: - Geltungsbereich der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nord“ Vorentwurf der Planzeichnung der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-FenglerStraße Nord“ Vorentwurf der Begründung zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-FenglerStraße Nord“