Daten
Kommune
Wesseling
Größe
68 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
23.05.16, 13:01
Aktualisiert
23.05.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
221/2015 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat III
- 61 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Verkehrs- und Parkraumkonzept
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 61 -
17.05.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 221/2015 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Schneider
17.05.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Verkehrs- und Parkraumkonzept
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung,
die Erstellung eines Verkehrs-und Parkraumkonzept für den Stadtteil Wesseling - Mitte.
Sachdarstellung:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das Jahr 2016 gab es Einigkeit darüber, dass zur Vorbereitung
weiterer Beratungen zur Verkehrsführung und Parkraumbewirtschaftung, eine belastbare Grundlage geschaffen werden muss.
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 08.12.2015 eine ausführliche Mitteilungsvorlage über die notwendigen Eckpunkte und Maßnahmenpakete, sowie die Höhe der finanziellen Auswirkungen vorgelegt (siehe auch Vorlage 221/2015).
Ein Beschluss hierzu wurde nicht gefasst.
Nachdem der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 10. Mai 2015 den Satzungsbeschluss für die
Entwicklung der für die Innenstadtentwicklung bedeutsamen Fläche “Westringquartier“ beschlossen hat
und die Realisierung nunmehr bevorsteht, kommt dem Verkehrs- und Parkraumkonzept eine große Bedeutung zu.
Die Verwaltung schlägt daher vor, eine solche Konzeption im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zeitnah zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen
Für den in der Vorlage Nummer 221/2015 beschriebenen Leistungsumfang ist mit Kosten in Höhe von
180.000 € brutto auszugehen. Ein Kostenansatz für die Erstellung dieses Verkehrsgutachtens ist nicht im
Haushalt 2016 enthalten und musste demnach zur Verfügung gestellt werden.