Daten
Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
166/2007
13.11.2007
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
4.1
Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab
01.01.2008
Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“
Beschlussvorschlag:
Gemäß einstimmiger Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2007
- TOP 5.1 beschließt der Rat, der Gebührenkalkulation 2008 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung wird nicht vorgenommen.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2008 für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ ergibt sich ein Defizit von 13.701,63 €. Dieses Defizit wird dadurch verursacht, dass
der Kreis Euskirchen die Gebühren für die Abfallbeseitigung voraussichtlich um 4 % (rd.
23.300,-- €) erhöhen wird. Diese Erhöhung kann nur zum Teil durch eine geringfügige Senkung der Abfallmengen und die nicht vorgenommene Erhöhung bei den Kosten der Müllabfuhr aufgefangen werden.
Trotz des Defizits schlägt die Verwaltung vor, keine Erhöhung der Gebühren vorzunehmen,
da die notwendige Gebührenerhöhung mit 1,5 % relativ geringfügig ist.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 30.10.2007
vorberaten und dem Rat empfohlen, der Gebührenkalkulation 2008 zuzustimmen.
Vorlagen-Nr. 166/2007
Seite 2
Vorlagen-Nr. 166/2007
Seite 3
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
166/2007
30.10.2007
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
5.1
Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab
01.01.2008
Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2008 für die
kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung
wird nicht vorgenommen.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2008 für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ ergibt sich ein Defizit von 13.701,63 €. Dieses Defizit wird dadurch verursacht, dass
der Kreis Euskirchen die Gebühren für die Abfallbeseitigung voraussichtlich um 4 % (rd.
23.300,-- €) erhöhen wird. Diese Erhöhung kann nur zum Teil durch eine geringfügige Senkung der Abfallmengen und die nicht vorgenommene Erhöhung bei den Kosten der Müllabfuhr aufgefangen werden.
Trotz des Defizits schlägt die Verwaltung vor, keine Erhöhung der Gebühren vorzunehmen,
da die notwendige Gebührenerhöhung mit 1,5 % relativ geringfügig ist.
Vorlagen-Nr. 166/2007
Seite 4