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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung")

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 166/2007 13.11.2007 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 4.1 Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab 01.01.2008 Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ Beschlussvorschlag: Gemäß einstimmiger Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2007 - TOP 5.1 beschließt der Rat, der Gebührenkalkulation 2008 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung wird nicht vorgenommen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2008 für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ ergibt sich ein Defizit von 13.701,63 €. Dieses Defizit wird dadurch verursacht, dass der Kreis Euskirchen die Gebühren für die Abfallbeseitigung voraussichtlich um 4 % (rd. 23.300,-- €) erhöhen wird. Diese Erhöhung kann nur zum Teil durch eine geringfügige Senkung der Abfallmengen und die nicht vorgenommene Erhöhung bei den Kosten der Müllabfuhr aufgefangen werden. Trotz des Defizits schlägt die Verwaltung vor, keine Erhöhung der Gebühren vorzunehmen, da die notwendige Gebührenerhöhung mit 1,5 % relativ geringfügig ist. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 30.10.2007 vorberaten und dem Rat empfohlen, der Gebührenkalkulation 2008 zuzustimmen. Vorlagen-Nr. 166/2007 Seite 2 Vorlagen-Nr. 166/2007 Seite 3 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 166/2007 30.10.2007 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 5.1 Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab 01.01.2008 Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2008 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung wird nicht vorgenommen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2008 für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ ergibt sich ein Defizit von 13.701,63 €. Dieses Defizit wird dadurch verursacht, dass der Kreis Euskirchen die Gebühren für die Abfallbeseitigung voraussichtlich um 4 % (rd. 23.300,-- €) erhöhen wird. Diese Erhöhung kann nur zum Teil durch eine geringfügige Senkung der Abfallmengen und die nicht vorgenommene Erhöhung bei den Kosten der Müllabfuhr aufgefangen werden. Trotz des Defizits schlägt die Verwaltung vor, keine Erhöhung der Gebühren vorzunehmen, da die notwendige Gebührenerhöhung mit 1,5 % relativ geringfügig ist. Vorlagen-Nr. 166/2007 Seite 4