Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
26.08.14, 12:02
Aktualisiert
26.08.14, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 3/2014
24.03.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
04.09.2014
Antrag der Gemeinde Kall auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus
und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der
Kindertageseinrichtung in 53925 Kall-Scheven, Zum Beestental 8
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Kall zu den Kosten des Umbaus und der
Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der
Kindertageseinrichtung in 53925 Kall-Scheven, Zum Beestental 8, einen Zuschuss in Höhe von
62.254,00 € zu gewähren.
Begründung:
-2Die Gemeinde Kall bittet mit Antrag vom 28.11.2013 um Gewährung eines Zuschusses zu den
Kosten Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder
in der Kindertageseinrichtung in 53925 Kall-Scheven, Beestental 8.
Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den
vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Gemeinde Kall auf 62.254,00 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei
Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 62.254,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
62.254,00 €
62.254,00 €
0,00 €
1. Gesamtkosten
2. Kreiszuschuss
3. Trägeranteil
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)