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Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016; Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
103 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
13.06.16, 17:06
Aktualisiert
13.06.16, 17:06
Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 116/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II 65 15 Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016; Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 65 15 06.06.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 116/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 06.06.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016; Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung Beschlussentwurf: Der Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung gemäß § 83 Absatz 1 und 2 GO NRW in Höhe von 170.000 € zur Fortführung der Maßnahme „Herstellung einer strukturierten IT-Verkabelung“ wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Noch im laufenden Haushaltsjahr wird mit der Herstellung einer strukturierten Verkabelung (IT-Infrastruktur) im Schulzentrum begonnen. Die Maßnahme ist in der Vorlage-Nr. 92/2016 zur Sitzung des Bau und Vergabeausschusses am 22.06.2016 beschrieben. Auf die Ausführungen in der genannten Vorlage wird verwiesen. Für die Umsetzung der Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2016 insgesamt 300.000 € zur Verfügung. Weitere Mittel sollen mit dem Haushaltsplan 2017 bereitgestellt werden. Mit den in diesem Jahr bereitstehenden Mitteln kann der erste Bauabschnitt der Maßnahme realisiert werden. Um noch im laufenden Haushaltsjahr mit Maßnahmen des zweiten Bauabschnitts beginnen zu können, werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 170.000 € benötigt. 2. Lösung Der Kämmerer ist bereit, die zusätzlich benötigten Mittel gemäß § 82 Absatz 1 und 2 GO NRW überplanmäßig bereitzustellen. Zuvor bedarf es allerdings der Zustimmung des Rates. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung bieten Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen. 3. Alternativen Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel werden mit dem Haushaltsplan 2017 bereitgestellt. Die Maßnahme kann dann allerdings erst fortgesetzt werden, wenn der Haushalt 2017 genehmigt und in Kraft getreten ist. Die Realisierung der Maßnahme verzögerte sich. 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben.