Daten
Kommune
Wesseling
Größe
103 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
13.06.16, 17:06
Aktualisiert
13.06.16, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
116/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
65
15
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
65
15
06.06.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 116/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
06.06.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung
Beschlussentwurf:
Der Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung gemäß § 83 Absatz 1 und 2 GO NRW in
Höhe von 170.000 € zur Fortführung der Maßnahme „Herstellung einer strukturierten IT-Verkabelung“ wird
zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Noch im laufenden Haushaltsjahr wird mit der Herstellung einer strukturierten Verkabelung (IT-Infrastruktur)
im Schulzentrum begonnen. Die Maßnahme ist in der Vorlage-Nr. 92/2016 zur Sitzung des Bau und Vergabeausschusses am 22.06.2016 beschrieben. Auf die Ausführungen in der genannten Vorlage wird verwiesen.
Für die Umsetzung der Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2016 insgesamt 300.000 € zur Verfügung. Weitere Mittel sollen mit dem Haushaltsplan 2017 bereitgestellt werden. Mit den in diesem Jahr bereitstehenden
Mitteln kann der erste Bauabschnitt der Maßnahme realisiert werden.
Um noch im laufenden Haushaltsjahr mit Maßnahmen des zweiten Bauabschnitts beginnen zu können, werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 170.000 € benötigt.
2. Lösung
Der Kämmerer ist bereit, die zusätzlich benötigten Mittel gemäß § 82 Absatz 1 und 2 GO NRW überplanmäßig bereitzustellen. Zuvor bedarf es allerdings der Zustimmung des Rates.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung bieten Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen.
3. Alternativen
Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel werden mit dem Haushaltsplan 2017 bereitgestellt. Die Maßnahme
kann dann allerdings erst fortgesetzt werden, wenn der Haushalt 2017 genehmigt und in Kraft getreten ist.
Die Realisierung der Maßnahme verzögerte sich.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben.