Daten
Kommune
Wesseling
Größe
29 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
20.06.16, 17:06
Aktualisiert
20.06.16, 17:06
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Inhalt der Datei
STADT
WESSELING
Bebauungsplan Nr. 2/93.2
»Wohngebiet Eichholz – 2. Bauabschnitt«
in Wesseling-Keldenich
Zusammenfassende Erklärung
Stand: 13. Juni 2016
__. Ausfertigung
1
Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan Nr. 2/93.2 „Wohngebiet
Eichholz – 2. Bauabschnitt“
Gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist dem Bebauungsplan zum Satzungsbeschluss eine zusammenfassende
Erklärung beizufügen. Gegenstand dieser Erklärung ist zum einen die Darlegung, in welcher Art und
Weise Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bebauungsplan Berücksichtigung gefunden haben. Zum anderen gibt die zusammenfassende Erklärung
Auskunft darüber, aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht
kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten in der vorliegenden Form beschlossen wurde.
Historie der Baugebietsentwicklung
Im Jahr 2008 ist für ehemals landwirtschaftlich genutzte Flächen an der Eichholzer Straße in Keldenich eine städtebauliche Rahmenplanung (Post • Welters, Architekten & Stadtplaner GmbH, mit Brosk,
Landschaftsarchitektur) erarbeitet worden, welche die Grundlage für die Entwicklung des „Wohngebiets Eichholz“ mit südlich anschließendem Landschaftsraum bildet. Die Entwicklung des Wohngebiets erfolgt in zwei Bauabschnitten. Aufbauend auf der Rahmenplanung ist zunächst das Bebauungsplanverfahren für den 1. der beiden Bauabschnitte durchgeführt worden. Der zugehörige Bebauungsplan Nr. 2/93.1 ist seit 2009 rechtskräftig. Die Grundstücke des 1. Bauabschnitts sind inzwischen
allesamt verkauft und zum Großteil bebaut. Aufgrund der weiterhin ungebrochen hohen Nachfrage
nach Grundstücken in Wesseling ist im Jahre 2014 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/93.2 eingeleitet worden. Dieser schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Entwicklung des 2. Bauabschnitts des Wohngebiets „Eichholz“.
Bereits im Zuge der Entwicklung der städtebaulichen Rahmenplanung für das Gesamtgebiet „Eichholz“ ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Erörterung und Information in Form einer Bürgerveranstaltung gegeben worden (13.03.2008). In seiner Sitzung am 17.04.2008 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz die abgestimmte städtebauliche Rahmenplanung schließlich als
Grundlage für die nachfolgende Bauleitplanung und die weitere Projektentwicklung beschlossen.
Verfahrensablauf und Stellungnahmen
Am 01.10.2014 ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2/93.2 gefasst worden. Über
das Amtsblatt der Stadt Wesseling ist der Beschluss am 22.10.2014 ortsüblich bekanntgemacht worden. Am 17.06.2015 folgte der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/
sonstigen Träger öffentlicher Belange, der am 24.06.2016 bekannt gemacht worden ist. In der Zeit
vom 06.07.2015 bis 21.08.2015 konnten die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Wesseling eingesehen und Anregungen vorgebracht werden. Zur ausführlichen Erörterung der Planung wurde am
19.08.2015 eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, an der ca. 50 Personen teilgenommen
haben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte schriftlich
parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Öffentlichkeit nutzte lediglich die Bürgerinformationsveranstaltung, um sich frühzeitig zu der Planung zu äußern. Themen, die im Rahmen der Veranstaltung näher betrachtet wurden, waren insbesondere die Frage nach einem eigenen Kindergarten im Wohngebiet, nach der Zulässigkeit von kleineren gewerblichen Nutzungen wie etwa eines Kiosks sowie die fußläufige Anknüpfung des Wohngebiets an den zentralen Grünzug. Darüber hinaus wurde die Berücksichtigung eines gebietsinternen
Bushaltepunkts angeregt.
Während die Planung zum Stadium der frühzeitigen Beteiligung noch keine konkreten Überlegungen
für die Realisierung eines Kindergartens im Plangebiet enthielt, wurde dieser Gedanke im weiteren
Planverfahren aufgegriffen und einer genaueren Betrachtung unterzogen. Bedarfsanalysen kamen zu
dem Ergebnis, dass aufgrund der in jüngster Zeit positiven Bevölkerungsentwicklung eine Überauslas2
tung der im Umfeld des Plangebiets befindlichen Betreuungsinfrastruktur für Kinder zu erwarten sei.
Da die Nachfrage insbesondere aus dem Neubaugebiet selbst zu erwarten war, wurde schließlich eine
Gemeinbedarfsfläche mit entsprechender Zweckbestimmung („soziale Zwecke“) in den Bebauungsplan aufgenommen. Hiermit ist ein konkreter Standort für einen gebietseigenen Kindergarten baurechtlich gesichert.
Die Frage zur Zulässigkeit kleinerer gewerblicher Nutzungen zielte insbesondere auf die Schaffung
einer gebietsinternen, kleinteiligen Versorgungsstruktur ab. Durch die Festsetzung von allgemeinen
Wohngebieten („WA“), in denen „die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und
Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke“ allgemein zulässig sind, kommt der Bebauungsplan diesem Bedürfnis nach und trägt zur Entwicklung eines nachhaltigen, belebten Wohngebiets bei.
Auch die Anregung für einen Bushaltepunkt ist im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt worden. So
sind die Straßenbreiten und -radien der Haupterschließungsstraße ausreichend dimensioniert worden,
um künftig eine Buslinie durch das Baugebiet führen zu können. Konkret angedacht ist die Neutrassierung der Stadtbuslinie Nr. 721, die bisher über die Eichholzer Straße am Plangebiet vorbei verläuft.
Selbstverständlich sind auch bei der Planung des zweiten Bauabschnitts zahlreiche fußläufige Verbindungen zum zentralen Grün- und Freiraum vorgesehen, so dass die Planung auch dieser Bürgeranregung nachgekommen ist.
In der frühzeitigen Behördenbeteiligung stellten verkehrstechnische Aspekte sowie die Verortung der
zur Urfelder Straße geplanten Lärmschutzeinrichtung die wesentlichen Diskussionspunkte dar.
Durch intensive Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als Baulastträger der L 190
Urfelder Straße und dem Rhein-Erft-Kreis, in dessen Zuständigkeit die Eichholzer Straße liegt, wurden
schließlich geeignete Lösungen zur Anbindung des Neubaugebiets an den örtlichen und überörtlichen
Verkehr gefunden. Weitere Verkehrsuntersuchungen nahmen insbesondere den Doppelknotenpunkt
Urfelder Straße (L190)/ Eichholzer Straße bzw. Urfelder Straße (L190)/ Siebengebirgsstraße (L192) in
den Fokus und zeigten auf, dass durch Maßnahmen an der Signalisierung der Ampelanlage eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes sichergestellt werden kann.
Hinsichtlich der zunächst in zwei Varianten dargestellten Verortung der Lärmschutzeinrichtung an der
Urfelder Straße sprachen sich die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange für jene Alternative aus, die einen größeren Abstand zu der Landesstraße vorsah. Diese, letztendlich in den Bebauungsplan übernommene Lösung, ermöglicht eine uneingeschränkte Zugänglichkeit der Fernleitungen, die das neue Wohngebiet parallel zur Urfelder Straße in einem Schutzstreifen flankieren. Darüber
hinaus bietet die von der L 190 abgesetzt Lärmschutzanlage ausreichend Platz für einen künftigen
Ausbau der Landesstraße (Radwegbau).
Die oben beschriebenen, seitens der Öffentlichkeit und der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher
Belange angeregten Aspekte, sind in der Erarbeitung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 2/93.2
eingeflossen. Der Entwurf ist vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz in seiner Sitzung am 19.04.2016 als Grundlage für die Durchführung der Offenlage beschlossen worden. Die Öffentlichkeit wurde hierüber im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 27.04.2016 informiert. In der Zeit
vom 06.05.2016 bis zum 08.06.2016 bestand für die Bürgerinnen und Bürger und für die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern.
Aufgrund der umfänglichen behördlichen Vorabstimmung und der weitestgehenden Berücksichtigung
der von den Behörden- und sonstigen Trägern öffentlicher Belange frühzeitig geäußerten Anregungen, brachte die Offenlage keine Erkenntnisse zu Tage, die eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich gemacht hätten. Zur Gewährleistung eines sicheren, ablenkungsfreien Verkehrsflus-
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ses auf der Urfelder Straße wurde lediglich ein Hinweis des Straßenbaulastträgers zur Zulässigkeit
von Werbeanlagen in den Bebauungsplan übernommen.
Die zwei von der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen hatten keinen Einfluss auf den Inhalt
des Bebauungsplans.
Beurteilung der Umweltbelange
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erarbeitet. Der
Bericht enthält u.a. eine Bestandsaufnahme und -bewertung des derzeitigen Umweltzustands, eine
Prognose zur Entwicklung der Umwelt im Plangebiet sowie eine Beschreibung der Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen der Baugebietsentwicklung.
Weiterer wichtiger Bestandteil ist die Gegenüberstellung des vorhandenen Umweltzustands im Plangebiet mit dem Umweltzustand unter Berücksichtigung der Eingriffssituation und der vorgesehenen
Kompensationsmaßnahmen (Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung).
Nachfolgend werden die für die Wohngebietsentwicklung wesentlichen, untersuchten Umweltbelange
und ihre Berücksichtigung im Bebauungsplan dargestellt.
Das Plangebiet wird mit der L 190/ Urfelder Straße und der K 31/ Eichholzer Straße von zwei stark
frequentierten Verkehrstrassen flankiert. Ferner befindet es sich im Einwirkungsbereich der Autobahn
A 555. Um die hieraus resultierenden Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet ermitteln und durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen reduzieren zu können, ist eine schalltechnische Untersuchung
erarbeitet worden. Das Gutachten schlägt die Errichtung einer Schallschutzanlage (Wall/Wand) vor,
die entlang der Urfelder Straße eine Mindesthöhe von 2,0 m und im Bereich der geplanten Gemeinbedarfsfläche von 3,0 m aufweisen soll. Neben diesen, an der Schallquelle wirkenden aktiven Schallschutzmaßnahmen, empfiehlt das Gutachten passive Lärmschutzmaßnahmen wie eine an Lärmpegelbereichen orientierte Gebäudedämmung sowie fensterunabhängige Lüftungen in Schlafräumen
und Kinderzimmern. Die im Gutachten vorgeschlagenen Schallschutzmaßnahmen sind als zeichnerische und textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen worden.
Als wesentlicher Konflikt bei der Verwirklichung der Planung kann das Schutzgut Boden bezeichnet
werden. Ca. 52 % der Bestandsfläche im Umgriff des Bebauungsplanes werden als
Wohn- und Erschließungsfläche entwickelt. Dadurch geht ein großer Teil der Pufferwirkungen des
Bodens verloren oder wird bei teilversiegelten Flächen zumindest in ihrer Wertigkeit
stark eingeschränkt. Die möglichen Beeinträchtigungen des Kleinklimas können durch einen zwischen
dem 1. und 2. Bauabschnitt verlaufenden Grünzug verringert werden, der im Südwesten als festgesetzte „öffentliche Grünfläche“ an den Landschaftsraum anknüpft. Begrünte Straßenräume und Platzflächen sowie von der zentralen Grünachse ausgehende „Finger“ sollen ebenfalls mögliche Beeinträchtigungen des Lokalklimas mindern.
Auswirkungen auf das Grundwasser – die insbesondere von der Versiegelung ehemals landwirtschaftlich genutzter Flächen ausgehen, werden durch das vorgesehene Regenwassermanagement minimiert. Die Versickerung des Niederschlagswassers in der „grünen Mitte“ zwischen dem 1. und 2. Bauabschnitt trägt dafür Sorge, dass weiterhin eine Anreicherung des Grundwassers durch Regenwasser
stattfindet. Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen.
Im Rahmen der Umweltprüfung ist anhand einer definierten Bewertungsmethode der Biotopwert des
Plangebiets im Bestand ermittelt worden. Die Bewertung ging hierbei von der Wertigkeit und Größe
der vorhandenen Biotopstrukturen aus. Analog zu dieser Vorgehensweise erfolgte eine Bewertung
des Plangebiets und der nun vorgesehenen Nutzungen nach dem Eingriff gemäß den Festsetzungen
des Bebauungsplans. Aus der Gegenüberstellung der Biotopwerte vor und nach dem Eingriff der Planung ergibt sich ein geringfügiger Biotopwerteüberschuss bei Realisierung der Planung (223.284 Bio4
topwertpunkte im Bestand – 236.625 Biotopwertpunkte gemäß Planung), der insbesondere in der
Schaffung neuer Grünflächen begründet liegt.
Der planungsbedingte Eingriff in den Naturhaushalt kann somit innerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes kompensiert werden.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Die Stadt Wesseling hat sich bereits vor etwa 10 Jahren dazu entschieden, den Ortsteil Keldenich
durch die Planung eines großen Neubaugebiets zu arrondieren. Zur Gewährleistung einer hohen gestalterischen Qualität ist im Jahre 2007 ein städtebaulicher Wettbewerb in Form einer Mehrfachbeauftragung fünf renommierter Planungsbüros durchgeführt worden. In dem Wettbewerb sind Planungsalternativen für die Baugebietsentwicklung aufgezeigt worden. Letztendlich ist die Entscheidung zugunsten der Rahmenplanung gefallen, die nach einer weiteren Überarbeitung die Grundlage der Baugebietsentwicklung Eichholz in zwei Bauabschnitten bildet.
Diese zusammenfassende Erklärung gehört zu dem vom Rat der Stadt Wesseling am ____________
als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 2/ 93.2 „Wohngebiet Eichholz – 2. Bauabschnitt“.
Wesseling, den ______________
Erwin Esser
Bürgermeister
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