Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
185/2007
05.11.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt den Haushalt 2008.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
Regenrückhaltemöglichkeiten des Bleibaches in Scheven
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der
Gewässerunterhaltung den vorhandenen Querschnitt des Durchlasses am Bleibach zu reduzieren. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2008 zur Verfügung
gestellt.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die 21. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
vom 18.06.2007 (TOP 9). In dieser Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, die Machbarkeit von Rückstaumöglichkeiten des Bleibaches sowie die Finanzierbarkeit zu prüfen. Eine
Ortsbesichtigung hat stattgefunden.
Grundsätzlich sind beim technischen Hochwasserschutz folgende Maßnahmen möglich:
-
Gewässerausbau
Deiche und Mauern
Hochwasserspeicher (Rückhaltebecken).
Um eine Verbesserung der Situation in der Ortslage Scheven bei starken Regenereignissen
zu erreichen, gibt es 2 Möglichkeiten.
-
Ausbau des Bleibaches in der Ortslage Scheven
Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens im Bereich des Durchlasses am Verbindungsweg nach Dottel (s. Kartenausschnitt).
Vorlagen-Nr. 185/2007
Seite 2
Es wird darauf hingewiesen, dass die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder
seiner Ufer (Gewässerausbau) gem. § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Planfeststellung durch die zuständige Behörde bedarf. Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, stehen dem Gewässerbau gleich. Das Planfeststellungsverfahren für
einen Gewässerausbau, für den nach dem UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (UVP-pflichtiger Gewässerausbau), muss den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechen.
Ein Ausbau des Bleibaches in der Ortslage Scheven ist aus Kostengründen aus Sicht der
Verwaltung kurzfristig nicht realisierbar.
Für den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens nach den Regeln der Technik oberhalb
des Durchlasses würden nach grober Kostenschätzung Kosten in Höhe von ca. 250.000,-- €
anfallen.
Wegen der hohen Kosten und der langen Planungs- und Genehmigungsphase schlägt die
Verwaltung vor, den Querschnitt des vorhandenen Durchlasses in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde auf ein Mindestmaß zu reduzieren und das natürliche Rückhaltevolumen bis zur Straßenoberkante auszunutzen.
Diese Maßnahme entspricht zwar nicht einem umfassenden Hochwasserschutz. Es würde
aber mit einem relativ geringen finanziellen Aufwand eine Verbesserung der jetzigen Situation erzielt. Für diese Maßnahme ist kein aufwendiges Genehmigungsverfahren erforderlich.