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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Regenrückhaltemöglichkeiten des Bleibaches in Scheven)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Regenrückhaltemöglichkeiten des Bleibaches in Scheven) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Regenrückhaltemöglichkeiten des Bleibaches in Scheven)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 185/2007 05.11.2007 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt den Haushalt 2008. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 7 Regenrückhaltemöglichkeiten des Bleibaches in Scheven Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Gewässerunterhaltung den vorhandenen Querschnitt des Durchlasses am Bleibach zu reduzieren. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2008 zur Verfügung gestellt. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die 21. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.06.2007 (TOP 9). In dieser Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, die Machbarkeit von Rückstaumöglichkeiten des Bleibaches sowie die Finanzierbarkeit zu prüfen. Eine Ortsbesichtigung hat stattgefunden. Grundsätzlich sind beim technischen Hochwasserschutz folgende Maßnahmen möglich: - Gewässerausbau Deiche und Mauern Hochwasserspeicher (Rückhaltebecken). Um eine Verbesserung der Situation in der Ortslage Scheven bei starken Regenereignissen zu erreichen, gibt es 2 Möglichkeiten. - Ausbau des Bleibaches in der Ortslage Scheven Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens im Bereich des Durchlasses am Verbindungsweg nach Dottel (s. Kartenausschnitt). Vorlagen-Nr. 185/2007 Seite 2 Es wird darauf hingewiesen, dass die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) gem. § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Planfeststellung durch die zuständige Behörde bedarf. Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, stehen dem Gewässerbau gleich. Das Planfeststellungsverfahren für einen Gewässerausbau, für den nach dem UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (UVP-pflichtiger Gewässerausbau), muss den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechen. Ein Ausbau des Bleibaches in der Ortslage Scheven ist aus Kostengründen aus Sicht der Verwaltung kurzfristig nicht realisierbar. Für den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens nach den Regeln der Technik oberhalb des Durchlasses würden nach grober Kostenschätzung Kosten in Höhe von ca. 250.000,-- € anfallen. Wegen der hohen Kosten und der langen Planungs- und Genehmigungsphase schlägt die Verwaltung vor, den Querschnitt des vorhandenen Durchlasses in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde auf ein Mindestmaß zu reduzieren und das natürliche Rückhaltevolumen bis zur Straßenoberkante auszunutzen. Diese Maßnahme entspricht zwar nicht einem umfassenden Hochwasserschutz. Es würde aber mit einem relativ geringen finanziellen Aufwand eine Verbesserung der jetzigen Situation erzielt. Für diese Maßnahme ist kein aufwendiges Genehmigungsverfahren erforderlich.