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Beschlussvorlage (Planlegende)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
249 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
20.06.16, 17:06
Aktualisiert
20.06.16, 17:06
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Inhalt der Datei

I. Zeichnerische Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung (gemäß § 9 BauGB in Verbindung mit der BauNVO und der PlanZV) (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 1 und 4 BauNVO sowie § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) WA z.B. 2. 1 Wo Allgemeines Wohngebiet Beschränkung der Zahl der Wohnungen (hier: max. 1 Wohnung je Wohngebäude) Maß der baulichen Nutzung (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 16 bis 20 BauNVO) z.B. 0,4 Grundflächenzahl (GRZ) Zahl der Vollgeschosse: z.B. z.B. z.B. II II-III II als Höchstmaß als Mindest- und Höchstmaß zwingend Höhe baulicher Anlagen: 3. z.B. TH 6,0-7,0 Traufhöhe in Meter als Mindest- und Höchstmaß (siehe auch Planungsrechtliche Festsetzung Nr. 2.3) z.B. FH 11,0 Firsthöhe als Höchstmaß (siehe auch Planungsrechtliche Festsetzung Nr. 2.3) z.B. GH 7,0 Gebäudehöhe als Höchstmaß (siehe auch Planungsrechtliche Festsetzung Nr. 2.4) Bauweise, Baugrenzen (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 22 und 23 BauNVO) o / ao offene Bauweise / abweichend offene Bauweise E nur Einzelhäuser zulässig ED nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig H nur Hausgruppen zulässig g geschlossene Bauweise Baugrenze Baulinie 4. Flächen für den Gemeinbedarf (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) Flächen für den Gemeinbedarf nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig nur Hausgruppen zulässig geschlossene Bauweise Baugrenze Baulinie 4. Flächen für den Gemeinbedarf (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) Flächen für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen 5. Öffentliche Verkehrsflächen (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Bereich ohne Ein- und Ausfahrt 6. Flächen für Versorgungsanlagen (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB) Fläche für Versorgungsanlagen Zweckbestimmung: Fernwärme / Elektrizität 7. Grünflächen (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Öffentliche Grünfläche Zweckbestimmung: Parkanlage Spielflächen, dezentrale Spielstationen 8. RW Anlagen zur Niederschlagswasserrückhaltung und -ableitung AG Abstandsgrün Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Pflanz- und Erhaltungsgebote (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB) Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Anpflanzen eines Laubbaumes 8. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Pflanz- und Erhaltungsgebote (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB) Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Anpflanzen eines Laubbaumes (Standort kann um bis zu 3,0 m abweichen) Erhalt eines Baumes LB Geschützter Landschaftsbestandteil (gemäß § 9 Abs. 6 BauGB)) 9. Vorkehrungen und Flächen für besondere Anlagen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Umgrenzung von Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BundesImmissionschutzgesetzes S2m S3m Schallschirm: Höhe 2,0 m / 3,0 m über Straßenniveau (gemessen senkrecht entlang des baugebietsseitigen Fahrbahnrandes der Urfelder bzw. Eichholzer Straße) z.B. LPB IV Lärmpegelbereich (gemäß DIN 4109), hier: Stufe IV Trennlinie zwischen unterschiedlichen Lärmpegelbereichen (bei freier Schallausbreitung) 10. Sonstige Planzeichen St/Ga Umgrenzung von Flächen für Stellplätze (St) und Garagen (Ga) (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (gemäß § 9 Abs. 7 BauGB) Abgrenzung der Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der Dachform (gemäß § 1 Abs. 4; § 16 Abs. 5 BauNVO) z.B. OK 55,3 Oberkante Straßenausbauhöhe in Meter über NN (zur Ermittlung des unteren Bezugspunktes gemäß § 18 Abs. 1 BauNVO – siehe auch Planungsrechtliche Festsetzung Nr. 2.1) Dachform: FD/SD/ZD/PD Flachdach / Satteldach / Zeltdach / Pultdach (siehe auch Gestalterische Festsetzung Nr. 4) (gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1, 4 BauO NW) Ausrichtung des Hauptfirstes (bei geneigten Dächern der Hauptgebäude) (gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1, 4 BauO NW) Vorgartensignatur (siehe auch Gestalterische Festsetzung Nr. 10) (gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1, 4 BauO NW) Dachform: Flachdach / Satteldach / Zeltdach / Pultdach (s.a. Gestalterische Festsetzung Nr. 4) (gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1, 4 BauO NW) Ausrichtung des Hauptfirstes (bei geneigten Dächern der Hauptgebäude) (gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1, 4 BauO NW) Vorgartensignatur (siehe auch Gestalterische Festsetzung Nr. 10) (gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1, 4 BauO NW) II. Sonstige zeichnerische Darstellungen (ohne Festsetzungscharakter) 1. Zeichnerische Darstellungen (unverbindlich, ohne Festsetzungscharakter) Baugebiete: Vorgeschlagene Grundstücksaufteilung / Stellplatzanlage Verkehrsflächen: Vorgeschlagene Straßengliederung/Platzgestaltung Grünflächen: Vorgeschlagene Fußwege Vorgeschlagene Anordnung der Gebäude und Garagen Vorgeschlagene Baumstandorte innerhalb der Verkehrsflächen Vorgeschlagene Böschungen für den Straßenbau z.B. 2. 14,0 Abstandsmaß in Meter Darstellungen des Bestandes (Stand: September 2015) 14 Hauptgebäude mit Hausnummer Nebengebäude / Garage Flurstücksgrenzen mit Grenzpunkten 1970 Flurstücksnummer Flurgrenze Kreisgrenze Böschung Baum