Daten
Kommune
Wesseling
Größe
249 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
20.06.16, 17:06
Aktualisiert
20.06.16, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
I.
Zeichnerische Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung
(gemäß § 9 BauGB in Verbindung mit der BauNVO und der PlanZV)
(gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 1 und 4 BauNVO sowie § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
WA
z.B.
2.
1 Wo
Allgemeines Wohngebiet
Beschränkung der Zahl der Wohnungen
(hier: max. 1 Wohnung je Wohngebäude)
Maß der baulichen Nutzung
(gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 16 bis 20 BauNVO)
z.B.
0,4
Grundflächenzahl (GRZ)
Zahl der Vollgeschosse:
z.B.
z.B.
z.B.
II
II-III
II
als Höchstmaß
als Mindest- und Höchstmaß
zwingend
Höhe baulicher Anlagen:
3.
z.B.
TH 6,0-7,0 Traufhöhe in Meter als Mindest- und Höchstmaß (siehe auch Planungsrechtliche Festsetzung Nr. 2.3)
z.B.
FH 11,0
Firsthöhe als Höchstmaß (siehe auch Planungsrechtliche Festsetzung Nr. 2.3)
z.B.
GH 7,0
Gebäudehöhe als Höchstmaß (siehe auch Planungsrechtliche Festsetzung Nr. 2.4)
Bauweise, Baugrenzen
(gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 22 und 23 BauNVO)
o / ao
offene Bauweise / abweichend offene Bauweise
E
nur Einzelhäuser zulässig
ED
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
H
nur Hausgruppen zulässig
g
geschlossene Bauweise
Baugrenze
Baulinie
4.
Flächen für den Gemeinbedarf
(gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Flächen für den Gemeinbedarf
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
nur Hausgruppen zulässig
geschlossene Bauweise
Baugrenze
Baulinie
4.
Flächen für den Gemeinbedarf
(gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Flächen für den Gemeinbedarf
Zweckbestimmung:
Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
5.
Öffentliche Verkehrsflächen
(gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Straßenverkehrsfläche
Straßenbegrenzungslinie
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
6.
Flächen für Versorgungsanlagen
(gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB)
Fläche für Versorgungsanlagen
Zweckbestimmung:
Fernwärme / Elektrizität
7.
Grünflächen
(gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Öffentliche Grünfläche
Zweckbestimmung:
Parkanlage
Spielflächen, dezentrale Spielstationen
8.
RW
Anlagen zur Niederschlagswasserrückhaltung und -ableitung
AG
Abstandsgrün
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft - Pflanz- und Erhaltungsgebote
(gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB)
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Anpflanzen eines Laubbaumes
8.
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft - Pflanz- und Erhaltungsgebote
(gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB)
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Anpflanzen eines Laubbaumes
(Standort kann um bis zu 3,0 m abweichen)
Erhalt eines Baumes
LB
Geschützter Landschaftsbestandteil
(gemäß § 9 Abs. 6 BauGB))
9.
Vorkehrungen und Flächen für besondere Anlagen zum Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Umgrenzung von Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BundesImmissionschutzgesetzes
S2m S3m
Schallschirm: Höhe 2,0 m / 3,0 m über Straßenniveau
(gemessen senkrecht entlang des baugebietsseitigen Fahrbahnrandes der Urfelder bzw. Eichholzer Straße)
z.B.
LPB IV
Lärmpegelbereich (gemäß DIN 4109), hier: Stufe IV
Trennlinie zwischen unterschiedlichen Lärmpegelbereichen
(bei freier Schallausbreitung)
10.
Sonstige Planzeichen
St/Ga
Umgrenzung von Flächen für Stellplätze (St) und Garagen (Ga)
(gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
(gemäß § 9 Abs. 7 BauGB)
Abgrenzung der Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
der Bauweise sowie der Dachform
(gemäß § 1 Abs. 4; § 16 Abs. 5 BauNVO)
z.B.
OK 55,3
Oberkante Straßenausbauhöhe in Meter über NN
(zur Ermittlung des unteren Bezugspunktes gemäß § 18 Abs. 1 BauNVO – siehe auch Planungsrechtliche Festsetzung Nr. 2.1)
Dachform:
FD/SD/ZD/PD Flachdach / Satteldach / Zeltdach / Pultdach (siehe auch Gestalterische Festsetzung Nr. 4)
(gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1, 4 BauO NW)
Ausrichtung des Hauptfirstes (bei geneigten Dächern der Hauptgebäude)
(gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1, 4 BauO NW)
Vorgartensignatur
(siehe auch Gestalterische Festsetzung Nr. 10)
(gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1, 4 BauO NW)
Dachform: Flachdach / Satteldach / Zeltdach / Pultdach
(s.a. Gestalterische Festsetzung Nr. 4)
(gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1, 4 BauO NW)
Ausrichtung des Hauptfirstes (bei geneigten Dächern der Hauptgebäude)
(gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1, 4 BauO NW)
Vorgartensignatur (siehe auch Gestalterische Festsetzung Nr. 10)
(gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1, 4 BauO NW)
II.
Sonstige zeichnerische Darstellungen
(ohne Festsetzungscharakter)
1.
Zeichnerische Darstellungen
(unverbindlich, ohne Festsetzungscharakter)
Baugebiete: Vorgeschlagene Grundstücksaufteilung / Stellplatzanlage
Verkehrsflächen: Vorgeschlagene Straßengliederung/Platzgestaltung
Grünflächen: Vorgeschlagene Fußwege
Vorgeschlagene Anordnung der Gebäude und Garagen
Vorgeschlagene Baumstandorte innerhalb der Verkehrsflächen
Vorgeschlagene Böschungen für den Straßenbau
z.B.
2.
14,0
Abstandsmaß in Meter
Darstellungen des Bestandes
(Stand: September 2015)
14
Hauptgebäude mit Hausnummer
Nebengebäude / Garage
Flurstücksgrenzen mit Grenzpunkten
1970
Flurstücksnummer
Flurgrenze
Kreisgrenze
Böschung
Baum