Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
26.08.14, 12:02
Aktualisiert
26.08.14, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 35/2014
21.07.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
04.09.2014
Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen e. V., auf Gewährung
eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I
für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen,
Mühlenstraße 13
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen
e. V.,zu den Kosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in
der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Mühlenstraße 13, einen Zuschuss in Höhe von
9.598,00 € zu gewähren.
-2Begründung:
Der Deutsche Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen e. V.,bittet mit Antrag vom 20.05.2014
(Eingang am 03.07.2014) um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung einer
Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in
53879 Euskirchen, Mühlenstraße 13.
Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband
Euskirchen e. V., auf 9.598,00 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei
Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 9.598,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
9.598,00 €
9.598,00 €
0,00 €
1. Gesamtkosten
2. Kreiszuschuss
3. Trägeranteil
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)