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Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen für investive Maßnahmen von Vereinen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 129/2007 29.08.2007 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei HHSt. 2.760.9870 + HAR über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch 5.550,-750,-- Euro Euro TOP 4 Gewährung von Zuschüssen für investive Maßnahmen von Vereinen Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, folgende Zuschüsse für investive Maßnahmen von Vereinen zu gewähren: 1. Bürgerverein Krekel 2. Pfarrgemeinde Keldenich 650,-- € 1.000,-- € Sachdarstellung: Im Haushaltsplan 2007 stehen entsprechend dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.09.2004 - TOP 4 - 5.550,00 € für die Bezuschussung investiver Maßnahmen von Vereinen (außer Sportvereinen) zur Verfügung. Für die Verteilung der Mittel in Höhe von 5.550,00 € liegen z.Z. folgende Anträge vor, die als Anlage beigefügt sind: Vorlagen-Nr. 129/2007 lfd. Nr. Antragsteller Seite 2 Maßnahme voraussichtliche Kosten 1 Bürgerverein Krekel 2 Pfarrgemeinderat Keldenich Isolierverglasung am Bürgerhaus Krekel Renovierung des Jugendraumes am Pfarrheim 2.200,00 € 3.880,-- € In der Vergangenheit wurden Zuschüsse - soweit Mittel ausreichend zur Verfügung standen - bis zu einem Drittel der Kosten, bei im Eigentum der Gemeinde stehenden Gebäuden bis zur Hälfte der Kosten gewährt. Ferner wurde berücksichtigt, ob Eigenleistungen erbracht wurden. Die Kostenermittlung des Bürgervereins Krekel ist „inklusive Einbau“ erfolgt. Daher wird hier ein Zuschuss von 650,-- € vorgeschlagen. Bei dem Antrag des Pfarrgemeinderates Keldenich ist zunächst zu beraten und zu entscheiden, ob kirchliche Einrichtungen antragsberechtigt sein sollen. Nach Auffassung der Verwaltung sollte dies grundsätzlich nicht der Fall sein. Ausnahmen könnten dann zugelassen werden, wenn - wie im vorliegenden Fall - kirchliche Einrichtungen Aufgaben übernehmen, für die anderenfalls die Gemeinde zuständig wäre. Von der Verwaltung wird - falls nicht noch weitere Anträge von Vereinen eingehen - ein Zuschuss von 1.000,-- € befürwortet.