Daten
Kommune
Kall
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14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
129/2007
29.08.2007
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei HHSt. 2.760.9870
+ HAR
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
5.550,-750,--
Euro
Euro
TOP 4
Gewährung von Zuschüssen für investive Maßnahmen von Vereinen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, folgende Zuschüsse für investive Maßnahmen
von Vereinen zu gewähren:
1. Bürgerverein Krekel
2. Pfarrgemeinde Keldenich
650,-- €
1.000,-- €
Sachdarstellung:
Im Haushaltsplan 2007 stehen entsprechend dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.09.2004 - TOP 4 - 5.550,00 € für die Bezuschussung investiver Maßnahmen von Vereinen (außer Sportvereinen) zur Verfügung.
Für die Verteilung der Mittel in Höhe von 5.550,00 € liegen z.Z. folgende Anträge vor, die
als Anlage beigefügt sind:
Vorlagen-Nr. 129/2007
lfd.
Nr.
Antragsteller
Seite 2
Maßnahme
voraussichtliche
Kosten
1
Bürgerverein Krekel
2
Pfarrgemeinderat
Keldenich
Isolierverglasung am Bürgerhaus
Krekel
Renovierung des Jugendraumes am
Pfarrheim
2.200,00 €
3.880,-- €
In der Vergangenheit wurden Zuschüsse - soweit Mittel ausreichend zur Verfügung standen
- bis zu einem Drittel der Kosten, bei im Eigentum der Gemeinde stehenden Gebäuden bis
zur Hälfte der Kosten gewährt. Ferner wurde berücksichtigt, ob Eigenleistungen erbracht
wurden.
Die Kostenermittlung des Bürgervereins Krekel ist „inklusive Einbau“ erfolgt. Daher wird
hier ein Zuschuss von 650,-- € vorgeschlagen.
Bei dem Antrag des Pfarrgemeinderates Keldenich ist zunächst zu beraten und zu entscheiden, ob kirchliche Einrichtungen antragsberechtigt sein sollen. Nach Auffassung der Verwaltung sollte dies grundsätzlich nicht der Fall sein. Ausnahmen könnten dann zugelassen werden, wenn - wie im vorliegenden Fall - kirchliche Einrichtungen Aufgaben übernehmen, für
die anderenfalls die Gemeinde zuständig wäre. Von der Verwaltung wird - falls nicht noch
weitere Anträge von Vereinen eingehen - ein Zuschuss von 1.000,-- € befürwortet.