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Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
132 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
15.02.16, 17:05
Aktualisiert
23.06.16, 17:05
Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006) Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006) Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006) Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006) Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 36/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II IIA 22 51 Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche IIA 22 51 03.02.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 36/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 03.02.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006 Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV NRW S. 496) in Verbindung mit dem 4. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – SGB VIII – (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz) vom 30. Oktober 2007 (GV NRW S. 462), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze vm 17.Juni 2014 (GV NRW S.336) und den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8.September 2015 (GV NRW S.666), hat der Rat der Stadt Wesseling in seinen Sitzungen am 20.06.2006, 05.09.2006, 17.04.2007, 12.06.2007, 11.03.2008, 30.06.2009, 12.01.2010, 24.02.2015, 14.04.2015 und __.__.____ folgende Beitragssatzung beschlossen: Artikel 1 Die Anlage zu § 4 Absatz 1 der Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wird wie folgt gefasst: „Beitragstabellen (Anlage zu § 4 Absatz 1) Tabelle 1 Jahreseinkommen Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren *) Monatlicher Elternbeitrag für vereinbarte durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit von bis zu 15 25 35 45 nur Tagespflege bis 18.000 € bis 27.500 € bis 40.000 € bis 52.500 € bis 65.000 € bis 77.500 € über 77.500 € Tabelle 2 Jahreseinkommen - € 26,00 € 44,00 € 73,00 € 116,00 € 151,00 € 188,00 € Stunden - € 43,00 € 74,00 € 121,00 € 192,00 € 252,00 € 312,00 € - € 50,00 € 86,00 € 138,00 € 218,00 € 291,00 € 363,00 € - € 71,00 € 120,00 € 195,00 € 286,00 € 353,00 € 420,00 € Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung für Kinder über 3 Jahren *) Monatlicher Elternbeitrag für vereinbarte durchschnittliche 15 25 35 45 nur Tagespflege bis 18.000 € bis 27.500 € bis 40.000 € bis 52.500 € bis 65.000 € bis 77.500 € über 77.500 € - € 18,00 € 30,00 € 50,00 € 81,00 € 105,00 € 130,00 € Stunden - € - € 29,00 € 35,00 € 52,00 € 59,00 € 83,00 € 95,00 € 132,00 € 150,00 € 174,00 € 200,00 € 215,00 € 250,00 € - € 48,00 € 82,00 € 134,00 € 197,00 € 243,00 € 290,00 € *) Maßgeblich ist das tatsächliche Alter des Kindes. Der Beitragssatz wird mit dem Monat, der auf den Geburtstag folgt, angepasst.“ Artikel 2 In § 4 der Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wird nach Absatz 1 ein neuer Absatz 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Die Beitragssätze steigen jährlich, jeweils zum Beginn des neuen Kindergartenjahres, linear um den Prozentsatz, um den die Kindpauschalen nach § 19 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) ansteigen. Sie werden dabei nach der kaufmännischen Rundungsmethode auf volle Euro-Beträge gerundet.“ Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3. Artikel 3 Artikel 1 dieser Änderungssatzung tritt am 1. August 2016 in Kraft und gilt erstmals für das Kindergartenjahr 2016 / 2017. Artikel 2 dieser Änderungssatzung tritt am 1. August 2017 in Kraft und gilt erstmals für das Kindergartenjahr 2017 / 2018. Sachdarstellung: 1. Problem Mit der Vorlage-Nr. 224/2015 zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 02.11.2015 und zur Sitzung des Rates vom 15.12.2015 hatte die Verwaltung dargestellt, dass am 30.9.2015 der Verband der kommunalen Arbeitgeber (VKA) und die Gewerkschaften nach dreitägigen Verhandlungen einen Tarifkompromiss für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst erzielt haben. Das Kostenvolumen liegt mit rund 315 Millionen € um rund 9 Millionen € über der seinerzeitigen Schlichterempfehlung. Die Vereinbarung sieht vor, dass zumeist jüngere Erzieherinnen und Erzieher in den unteren Erfahrungsstufen besser gestellt werden als zuvor. Der Tarifabschluss soll rückwirkend ab 1.7.2015 eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Das Verhandlungsergebnis wurde nun auch von den Gewerkschaften angenommen. Die Tarifauseinandersetzung ist damit beendet. Für die Stadt bedeutet der Tarifabschluss Mehrbelastungen im Personaletat 2016 von rd. 239.000 €, von denen 29.000 € auf den Kernhaushalt und rd. 210.000 € auf das Sondervermögen „Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling“ entfallen. Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltssituation führt der Anstieg der Personalaufwendungen ohne eine mindestens teilweise Gegenfinanzierung zur Gefährdung der Ziele des Haushaltssicherungskonzepts (HSK). Können die mit der Genehmigung des HSK für die Jahre 2017 ff. verbindlich gewordenen Defizitobergrenzen nicht eingehalten werden, wird die Stadt keine Genehmigung für ihren Haushalt erhalten. Die Stadt befindet sich dann wieder im sog. Nothaushalt. Sie darf in diesem Fall nur Aufwendungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist. Nicht zulässig ist die Leistung von freiwilligen Aufwendungen. 2. Lösung Mit der Vorlage-Nr. 224/2015 hatte die Verwaltung deshalb vorgeschlagen, die Elternbeiträge mit Wirkung ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 anzuheben. Jugendhilfeausschuss und Rat haben in ihren Sitzungen vom 02.11. und 15.12.2015 entschieden: „Die Abstimmung über eine mögliche Erhöhung der Elternbeiträge wird auf die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.02.2016 vertagt. Die Verwaltung lädt vorher Vertreter der stimmberechtigten Mitglieder des JHA sowie des Jugendsamtelternbeirates zu einer offenen Gesprächsrunde ein. Zur Vorbereitung auf dieses Treffen wird die Verwaltung die vorliegenden Zahlen und Fakten darstellen und diese zusätzlichen Informationen allen Beteiligten rechtzeitig zur Verfügung stellen.“ Die Gesprächsrunde fand am 02.02.2016 im Rathaus statt. Zu dieser Sitzung hatte die Verwaltung eine Vorlage gefertigt und darin folgende Ausführungen gemacht: „Die Anhebung der Elternbeiträge ist - wie oben ausgeführt - aufgrund der städtischen Haushaltssituation geboten. Da der Forderung nach einer Erstattung von Elternbeiträgen mit der Begründung gefolgt wurde, dass die Stadt streikbedingt Personalaufwendungen eingespart hat, so ist es auch konsequent, dass die Stadt zu zusätzlichem Erträgen aus Elternbeiträgen kommen muss, wenn die Personalaufwendungen steigen. Die Verwaltung schlägt deshalb eine lineare Anhebung der Elternbeiträge um 12% vor. Eine Anhebung um diesen Prozentsatz bedeutet für die Stadt Mehrerträge von rd. 100.000 € jährlich. Die Mehraufwendungen aus der Tariferhöhung werden damit nur im Umfang von knapp 42% ausgeglichen. Im Haushaltsjahr 2016 werden Mehrerträge in Höhe von (5/12 =) rd. 47.700 € erzielt. Eine stärkere Anhebung der Beiträge schlägt die Verwaltung derzeit nicht vor, um die Beitragspflichtigen nicht zu überfordern. (Hinweis: Um eine vollständige Gegenfinanzierung der Auswirkungen der Tariferhöhung zu erreichen, müssten die Beiträge um 28,5% steigen.) Die Nachbarkommune Brühl hat kürzlich die Einführung eines Beitrags für Geschwisterkinder in Höhe von 50% beschlossen. Derzeit schlägt die Verwaltung noch keine Einführung eines Geschwisterkinderbeitrags vor. Sollte die Haushaltssituation weitere Konsolidierungsmaßnahmen auch im Jugendhilfeetat erfordern, muss auch eine solche Maßnahme in Betracht gezogen werden.“ In der Gesprächsrunde vom 02.02.2016 haben die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die Vertreterin des Jugendamtselternbeirats und die Verwaltung über die vorgeschlagene Beitragsanhebung intensiv diskutiert. Dabei wurde übereinstimmend festgestellt, dass zwar Bedenken gegen eine abermalige Beitragsanhebung bestehen, die Anhebung in dem vorgeschlagenen Umfang aber aufgrund der Kostenentwicklung in den Kindertageseinrichtungen und vor dem Hintergrund der angespannten haushaltswirtschaftlichen Lage nicht zu vermeiden ist. Aufgrund der in § 19 Absatz 2 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) geregelten Dynamisierung der Kindpauschalen um jährlich 1,5%, die jährlich zusätzliche Lasten (von rd. 90.000 € für das Kindergartenjahr 2016/2017) für den städtischen Haushalt bedeutet, wurde in der Sitzung vom 02.02.2016 zudem festgestellt, dass eine entsprechende Dynamisierung der Elternbeiträge geboten ist. Damit wird auch Planungssicherheit für die Eltern erreicht. Eine Anhebung der Beiträge aufgrund der Dynamisierung soll erstmals zum Kindergartenjahr 2017/2018, das am 01.08.2017 beginnt, erfolgen. Die sich aufgrund der Dynamisierung ergebenden Beiträge sollen jeweils frühzeitig veröffentlicht werden. Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Beitragsanhebungen auf die einzelnen Beitragssätze ergeben sich aus der anliegenden Tabelle (Anlage 1). Bei einem Betreuungsumfang von 45 Std. und einem Einkommen zwischen 18.000 € und 27.500 € steigt der Beitrag für ein Kind unter drei Jahren von 63 € um 8 € auf 71 € und bei einem Kind über drei Jahren von 43 € um 5 € auf 48 € an. Bei einem Betreuungsumfang von 45 Stunden und einem Einkommen über 77.500 € steigt der Beitrag bei einem Kind unter drei Jahren von 375 € um 45 € auf 420 € und bei einem Kind über drei Jahren von 259 € um 31 € auf 290 € an. Aus der Tabelle ist zudem ersichtlich, dass auch nach der vorgeschlagenen Anhebung die Beitragsätze für Kinder unter drei Jahren noch immer geringer ausfallen als die Beiträge für Kinder unter zwei Jahren in der bis zum 31.07.2015 geltenden Beitragstabelle. Als Anlagen 2 - 4 sind Übersichten über die kompletten Elternbeitragsstaffeln der Nachbarkommunen, die sich in einer vergleichbaren Haushaltssituation befinden, beigefügt. Es handelt sich, dabei um die Städte Brühl, Bornheim und Kerpen. Zudem ist als Anlage 5 eine Tabelle mit konkreten Beispielsfällen im Vergleich mit den übrigen Städten im Rhein-Erft-Kreis sowie den Städten Bornheim, Bonn und Köln beigefügt. Aus den Anlagen 3 bis 6 wird deutlich, dass die Beitragssätze der Stadt im interkommunalen Vergleich auch nach der vorgeschlagenen Anhebung noch immer „konkurrenzfähig“ sind. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Mehrbelastungen im Personaletat 2016 aus dem erzielten Tarifabschluss belaufen sich auf rund 239.000 € (29.000 € Kernhaushalt und rd. 210.000 € Sondervermögen). Durch die Anpassung der Elternbeiträge zum 01.08.2016 werden hiervon jährlich lediglich 100.000 € Einnahmen erzielt und dem städtischen Haushalt zugeführt.