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Beschlussvorlage (Planzeichnung BP 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
1,7 MB
Datum
13.09.2016
Erstellt
29.08.16, 13:01
Aktualisiert
29.08.16, 13:01
Beschlussvorlage (Planzeichnung BP 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße")

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Inhalt der Datei

Planzeichnung Zeichnerische Festsetzungen Hinweise Art der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet Systems GmbH, Gutachten Fassung 3/2015) Kampfmittelbeseitigung II Zahl der Vollgeschosse (max. 2) 0,4 Denkmalschutz 0,8 TH 3 3 Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425/9039-0, Fax. 02425/9039-199, anzuzeigen und die Versiegelung und Bodenaushub FH * 5 3 Bauweise, Baugrenzen 45 3 1 8 WA 3 Ga 3 45 15 Baugenehmigungen zu beteiligen. Erdbebenzone Baugrenze 0,8 Erdbebenzone und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006), Karte zu DIN 4149 (Fassung April 2005), in der genannten TH 67,50* FH 71,00* 2 Ga 5 3 0,4 II o 3 10 WA 5,5 Ga 0,4 o offene Bauweise Abfallwirtschaft, Bodenschutz II o Sonstige Planzeichen 50 0,8 TH 67,50 FH 71,00 Technische Regelwerke, Fachgutachten Die verwendeten DIN-Normen sowie Fachgutachten sind im Fachbereich Stadtplanung der Stadt ... 3 15 Telekommunikationsanlagen 3 Tel. 0221/3398-18271, Mail Bbb-Koeln@telekom.de in Verbindung setzen. 3 Textliche Festsetzungen 8 Ga 5 festgesetzt. Stadt Wesseling Aufstellungsverfahren Vorentwurf - Stand 10.08.2016 Entwurfsverfasser Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung aucuparia (Vogelbeere), Quercus robur (Stieleiche), Malus floribunde (Wildapfel), Prunus avium (Vogelkirsche). Wesseling, den __.__._____ Neustadt, den ........................... Planunterlage Rechtsgrundlagen Die Planunterlage entspricht der digitalen Liegenschaftskarte Stand .............. 1. Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) in der z.Zt. geltenden Fassung (Auszug aus dem Stadtplan) Ausschnitt aus dem bisher geltenden Bebauungsplan Nr. 3/40 "Berzdorfer Feld" 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) Wesseling, den __.__.____ (BGBI. I S.132) in der z. Zt. geltenden Fassung 3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), abschaltbar sein. in der z. Zt. geltenden Fassung (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256 / SGV. NRW 232), zuletzt in der z. Zt. geltenden Fassung 6. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Neufassung vom 21.07.2000 Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 158) in der z. Zt. geltenden Fassung Aufstellung Der Ausschuss Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am ....................... und 4 BauGB beschlossen, diesen Bebauungsplan aufzustellen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am ....................... worden. erforderlich ist, einzuholen. Wesseling, den ______________________ Offenlagebeschluss Satzungsbeschluss Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am ....................... Rat der Stadt Wesseling am ....................... BauGB beschlossen worden. beschlossen. Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ In Vertretung In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Der Entwurf dieses Bebauungsplanes hat auf Erwin Esser Bekanntmachung/Inkrafttreten Der Satzungsbeschluss sowie Ort und Zeit ....................... bis zum ...................... gem. 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich Stadtentwicklung und Umweltschutz mit sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt die wesentlichen Auswirkungen der Planung worden. Der Bebauungsplan tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft Zeit vom ....................... bis ....................... ....................... im Wesseling, den _______________________ Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. Wesseling vom ....................... gemeinsam mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ In Vertretung In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Erwin Esser