Daten
Kommune
Wesseling
Größe
193 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
29.08.16, 13:01
Aktualisiert
29.08.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
147/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
60
66
80
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen
hier:
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 4/103
Bauleitplanung "Business- und Logistikpark Eichholz"
hier:
- Aufstellungsbeschluss für die 67. Änderung des Flächennutzungsplans
- Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4/128
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
60
66
80
17.08.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 147/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
17.08.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen
hier:
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 4/103
Bauleitplanung "Business- und Logistikpark Eichholz"
hier:
- Aufstellungsbeschluss für die 67. Änderung des Flächennutzungsplans
- Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4/128
Beschlussentwurf:
1.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
4/103 „Gewerbe-/ Industriepark Eichholz-Süd“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB).
2.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt, das Verfahren zur 67. Änderung
des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/128 unter der Bezeichnung
„Business- und Logistikpark Eichholz“ gemäß den §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Die Bauleitplanung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.
Sachdarstellung:
1. Problem
Vorhandene Aufstellungsbeschlüsse
Der Rat der Stadt Wesseling hat am 24.01.1995 die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich südlich der Urfelder Straße zwischen der L 192 und der Autobahn A 555 beschlossen. Ziel der 36. FNP-Änderung war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Entwicklung eines „Gewerbe-/ Industrieparks Eichholz-Süd“ im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Eichholz. Ausgelöst wurde das Änderungsverfahren durch die Überarbeitung des damaligen Gebietsentwicklungsplans (heute „Regionalplan“). Mit dem Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans hat die Stadt Wesseling die Weichen für eine Ausweisung der Flächen als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen – GIB“ im Gebietsentwicklungsplan gestellt. Im heutigen Regionalplan ist der
betreffende Bereich zwischen der L 192 Siebengebirgsstraße und der östlich gelegenen Autobahn entsprechend der geschilderten Historie als GIB ausgewiesen.
Am 13.11.2002 hat der damalige Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz den Aufstellungsbeschluss für den Angebotsbebauungsplan Nr. 4/103 „Gewerbe-/ Industriepark Eichholz“ gefasst, mit dem die
seit 1995 anvisierte Gewerbegebietsentwicklung südlich der Urfelder Straße konkretisiert werden sollte. Aufgrund der ungünstigen Nachfragesituation ist die Planung im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss nicht
weiterverfolgt worden. Für zwei kleinere Teilbereiche entlang der östlichen Plangebietsgrenze sind vorhabenbezogene Bebauungspläne aufgestellt worden, mit denen die Gewerbeansiedlungen „Fruchthansa“ und
„Nextpark“ ermöglicht wurden.
Der Geltungsbereich der nicht weitergeführten Bauleitplanung zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans
und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/103 ist der Anlage zu entnehmen.
2. Lösung
Einleitung der Bauleitplanung „Business- und Logistikpark Eichholz“
Mit Schreiben vom 12.08.2016 ist die TransEuropean V (Wesseling) Limited auf die Stadt Wesseling zugekommen und hat die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens „Business- und Logistikpark Eichholz“ südlich
der Urfelder Straße beantragt. Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine Fondsgesellschaft der britischen Rockspring Gruppe, die über den Projektsteuerer Verdion seit längerem mit der Verwaltung in Verhandlung steht.
Die TransEuropean V (Wesseling) Limited (nachfolgend kurz „TransEuropean“) beabsichtigt die Entwicklung
2
eines Gewerbegebiets mit großen Gewerbehallen (bis zu ~ 10.300 m ) für Nutzungen im Logistikbereich und
2
kleineren Einheiten (~ 1.300 - 4.300 m ) für handwerkliche oder produzierende Betriebe. Die Erschließung
des Gebiets sowie die Errichtung der Hallen sind durch die Fondsgesellschaft vorgesehen. Die Anlagen
verbleiben im Eigentum der TransEuropean und werden an Gewerbetreibende vermietet. Weitere Details zur
Planung können der Kurzbegründung des Planungsbüros Skribbe-Jansen GmbH entnommen werden (Anlage).
Der Geltungsbereich der vorgesehenen Bebauungsplanung umfasst die L 192 Siebengebirgsstraße einschließlich des Knotenpunktes L190/ L192 auf der Westseite und wird im Norden von der Urfelder Straße, im
Osten durch die Gewerbebetriebe Fruchthansa und Nextpark und im Süden durch anschließende landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung unterscheidet sich geringfügig von
jenem des Bebauungsplans. Aufgrund der geringeren Detailschärfe dieses Planwerks sind die L 192 Siebengebirgsstraße und der o.g. Knotenpunkt nicht Teil der FNP-Änderung. Die Trassen sind in ihrer grundsätzlichen Linienführung bereits in der aktuellen Fassung des gesamtstädtischen Flächennutzungsplans
enthalten. Bei den von der Planung betroffenen Liegenschaften handelt es sich um die Gemarkung Urfeld,
Flur 1, Flurstücke Nr. 183, 210, 470, 471, 472, 473, 474, 475, 476, 477, 478, 479, 487 und um Gemarkung
Urfeld, Flur 20, Flurstück Nr. 149.
Das Plangebiet ist derzeit dem planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche aufgrund der nicht fortgeführten 36. Änderung noch als „Fläche für die
Landwirtschaft“ aus. Unter den gegebenen planungsrechtlichen Voraussetzungen sind Vorhaben zur gewerblichen Nutzung an dem Standort nicht zulässig. Es besteht somit das Erfordernis zur Aufstellung eines
Bebauungsplans. Damit dieser aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, muss auch letzterer
geändert werden (Änderung landwirtschaftliche Fläche in gewerbliche Baufläche). Die Erarbeitung des BPlans und der FNP-Änderung soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.
Um auf die inzwischen sehr hohe Nachfrage nach Gewerbeimmobilien in Wesseling reagieren zu können,
empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag der TransEuropean zu folgen und Bauleitplanverfahren zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/128 „Business- und Logistikpark Eichholz“ einzuleiten.
Vorgaben auf Ebene der Regionalplanung und der Fachplanungen
Wie bereits erwähnt, enthält der Regionalplan für das Vorhabengebiet eine Darstellung als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen – GIB“. Die Bauleitplanung eines „Business- und Logistikparks Eichholz“ ist gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung angepasst.
Auf fachplanerischer Ebene sind die Vorgaben des Landschaftsplans für die Bauleitplanung relevant. Der
Landschaftsplan 8 Rheinterrassen weist das Plangebiet fast vollständig als Teil des Landschaftsschutzgebiets 2.2-29 „Eichholz“ aus. Die Schutzgebietsfestsetzung ist temporär und tritt außer Kraft, sobald ein Bebauungsplan mit entgegenstehenden Festsetzungen rechtswirksam wird. Im Plangebiet sind ferner zwei
geschützte Landschaftsbestandteile (LB) festgesetzt. Es handelt es sich um den 0,9 ha großen LB 2.4-19
(„Teich mit natürlicher Vegetationsentwicklung“) südöstlich des Knotenpunktes L 190/ L192 und um den 0,2
ha großen LB 2.4-21 („Feldgehölz“) im Südwesten des Gebiets. Der Umgang mit den geschützten Landschaftsbestandteilen ist im weiteren Verfahren mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises
abzustimmen.
Durch die Bauleitplanung werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, die ausgleichspflichtig sind.
In Vorberatungen wurde der Umfang der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ermittelt und vereinbart,
dass diese über das Ökokonto der Stadt Wesseling abgewickelt werden. Während die Finanzierung der
Ausgleichsmaßnahmen somit der TransEuropean obliegt, erfolgt die Durchführung durch die Stadt Wesseling auf geeigneten Flächen im Stadtgebiet. Entsprechend den Vorberatungen ist die Realisierung der
landschaftspflegerischen/ ökologischen Maßnahmen in zwei Schwerpunkträumen des Wesselinger RegioGrün-Bereichs geplant (Kulturlandschaft Entenfang und Urfeld-Domhüllenweg).
Weitere fachrechtliche Vorgaben mit Bedeutung für das Bauleitplanverfahren sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erkennbar. Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutz- oder Hochwasserschutzgebieten
(keine Darstellung in Hochwassergefahren-/Risikokarten) sowie der angemessenen Abstände von Störfallanlagen. Ob Restriktionen in Bezug auf den Artenschutz oder Anhaltspunkte für das Vorhandensein archäologischer Funde bestehen, ist im weiteren Verfahren in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden zu
klären.
Aufhebung der alten Aufstellungsbeschlüsse
Durch die beabsichtigte Bauleitplanung für einen Business- und Logistikpark Eichholz werden die vorhandenen Aufstellungsbeschlüsse aus den Jahren 1995 und 2002, die einen anderen Geltungsbereich umfassen,
obsolet. Um Rechtsklarheit für das neue Planungsverfahren zu schaffen, empfiehlt die Verwaltung, die alten
Aufstellungsbeschlüsse für die 36. FNP-Änderung und die Aufstellung des BP Nr. 4/103 „Gewerbe-/ Industriepark Eichholz-Süd“ aufzuheben.
3. Alternativen
Als Alternative kann auf die Bauleitplanung verzichtet werden. Die Grundstücke wären somit auch künftig
dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die TransEuropean verpflichtet sich, alle erforderlichen Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. Hierzu gehören auch die Kosten für die erforderlichen Ausgleichmaßnahmen sowie weitere abgestimmte landschaftspflegerische Maßnahmen, die sich inklusive Grundstückserwerb und 30jähriger Pflege durch die
Stadt Wesseling auf ca. 1,05 Mio. € belaufen werden. Die Übernahme der Kosten, der Durchführungszeitraum und weitere Projektdetails sollen in einem städtebaulichen Vertrag und einem Erschließungsvertrag
zwischen der TransEuropean und der Stadt Wesseling festgelegt werden.
Anlagen
Geltungsbereich der nicht abgeschlossenen Bauleitplanung zur 36. FNP-Änderung und zur Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 4/103
Antrag der TransEuropean V (Wesseling) Limited zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens „Businessund Logistikpark Eichholz“
Geltungsbereich der 67. FNP-Änderung „Business- und Logistikpark Eichholz“
Geltungsbereich der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/ 128 „Business- und Logistikpark Eichholz“
Städtebauliches Konzept des „Business- und Logistikparks Eichholz“ (verkleinert)
Kurzbegründung der Bauleitplanung „Business- und Logistikpark Eichholz“ (Planungsgruppe SkribbeJansen GmbH, Münster)