Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
08.06.12, 21:17
Aktualisiert
08.06.12, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
56/2012
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
8. Juni 2012
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch"
hier: - erneuter Aufstellungsbeschluss
- Auslegungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
20.06.2012
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
20.06.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss fasste bereits im Juli 2005 einen Aufstellungsbeschluss (Druckdache
26/2005) für die vorgestellte Planung.
Der damalige Geltungsbereich weicht geringfügig vom mittlerweile erreichten Planungsstand ab. Im
damaligen Geltungsbereich waren Teile der Bebauung am Starenweg mit enthalten.
Aus Gründen der Klarstellung empfiehlt die Verwaltung, einen erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen,
der den im Juli 2005 gefassten ersetzt.
Der Geltungsbereich des erneuten Aufstellungsbeschlusses ist aus der beiliegenden Anlage zu entnehmen.
Die Planung wurde in vorangegangenen Hochbau- und Planungsausschüssen bereits intensiv diskutiert.
Auf Grundlage der Diskussionsergebnisse und der in der letzten Sitzung des Hochbau- und
Planungsausschusses vorgestellten Planungskonzeption (Sitzung vom 03.05.2012) hat das Planungsbüro
Dress & Huesmann einen Entwurf zur Auslegung erarbeitet.
Die 11. Änderung des Bebauungsplanes („Stichwort Großwerbeanlagen“) wird als eigenständiges Verfahren
fortgeführt und ist nicht Bestandteil dieses Änderungsverfahrens.
Mit dem Bebauungsplanverfahren wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Flächennutzungsplan
zu berichtigen (siehe Anlage „Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung“). Der
Bebauungsplan ist damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Ein eigenständiges Änderungsverfahren
des Flächennutzungsplanes entfällt damit.
-2-
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Ausführungen zur erneuten
Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zur Kenntnis und
beschließt die erneute Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Ausführungen zur erneuten
Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zur Kenntnis und
beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB.
Der Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Berichtigung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe, welche durch die 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ ausgelöst wird, zur Kenntnis.
Im Auftrag
Oortman