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Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch" hier: - erneuter Aufstellungsbeschluss - Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
08.06.12, 21:17
Aktualisiert
08.06.12, 21:17
Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch"
hier: - erneuter Aufstellungsbeschluss
        - Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch"
hier: - erneuter Aufstellungsbeschluss
        - Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 56/2012 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 8. Juni 2012 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch" hier: - erneuter Aufstellungsbeschluss - Auslegungsbeschluss Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 20.06.2012 Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr 20.06.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss fasste bereits im Juli 2005 einen Aufstellungsbeschluss (Druckdache 26/2005) für die vorgestellte Planung. Der damalige Geltungsbereich weicht geringfügig vom mittlerweile erreichten Planungsstand ab. Im damaligen Geltungsbereich waren Teile der Bebauung am Starenweg mit enthalten. Aus Gründen der Klarstellung empfiehlt die Verwaltung, einen erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen, der den im Juli 2005 gefassten ersetzt. Der Geltungsbereich des erneuten Aufstellungsbeschlusses ist aus der beiliegenden Anlage zu entnehmen. Die Planung wurde in vorangegangenen Hochbau- und Planungsausschüssen bereits intensiv diskutiert. Auf Grundlage der Diskussionsergebnisse und der in der letzten Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vorgestellten Planungskonzeption (Sitzung vom 03.05.2012) hat das Planungsbüro Dress & Huesmann einen Entwurf zur Auslegung erarbeitet. Die 11. Änderung des Bebauungsplanes („Stichwort Großwerbeanlagen“) wird als eigenständiges Verfahren fortgeführt und ist nicht Bestandteil dieses Änderungsverfahrens. Mit dem Bebauungsplanverfahren wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Flächennutzungsplan zu berichtigen (siehe Anlage „Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung“). Der Bebauungsplan ist damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Ein eigenständiges Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes entfällt damit. -2- Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Ausführungen zur erneuten Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zur Kenntnis und beschließt die erneute Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Ausführungen zur erneuten Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB. Der Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe, welche durch die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ ausgelöst wird, zur Kenntnis. Im Auftrag Oortman