Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
416 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
08.06.12, 21:17
Aktualisiert
08.06.12, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
ANLAGE
Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung (Barkhauser Bruch)
Die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ soll auf
der Grundlage des § 13a (4) BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen.
Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist für die Standorte der
Sporthalle, der Festhalle und der Parkplatzfläche. Diese sind als „Fläche für den Gemeinbedarf“
dargestellt
Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ ist somit in diesem Teilbereich nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Fläche für den
Gemeinbedarf) abweicht, wird nach § 13a (2) Ziffer 2 BauGB aufgestellt, bevor der Flächennutzungsplan geändert worden ist.
Ein Bebauungsplan der Innenentwicklung, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, kann nach § 13a (2) Nr. 2 BauGB aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt worden ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des
Gemeindegebietes darf nicht beeinträchtigt werden. Die geordnete städtebauliche Entwicklung
ist mit der Aufstellung der10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ gegeben.
Der Flächennutzungsplan wird deshalb, nachdem die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
01/02 „Barkhauser Bruch“ rechtskräftig geworden ist, im Wege der Berichtigung angepasst.
Inhalt der Anpassung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung einer "Wohnbaufläche"
sein.
Die Anpassung hat folgende Größenordnung:
Art der Bodennutzung gem. Flächennutzungsplan
Bisher rd.
Künftig rd.
Fläche für den Gemeinbedarf
Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
(Sporthalle, Festhalle) gem. § 5 (2) Ziffer 2 BauGB)
1,0 ha
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1,0 ha
Wohnbaufläche gem. § 5 (2) Ziffer 1 BauGB)
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