Daten
Kommune
Wesseling
Größe
121 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
29.08.16, 13:01
Aktualisiert
29.08.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
132/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
60
66
80
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
66. Änderung des Flächennutzungsplanes "Einzelhandel Berggeiststraße"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/124 "Einzelhandel Berggeiststraße"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
60
66
80
11.08.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 132/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Svetlana Braun
11.08.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
66. Änderung des Flächennutzungsplanes "Einzelhandel Berggeiststraße"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/124 "Einzelhandel Berggeiststraße"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt den vorliegenden Vorentwurf der
66. Änderung des Flächennutzungsplanes „Einzelhandel Berggeiststraße“ (einschließlich Begründungsvorentwurf) als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt den vorliegenden Vorentwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“ (einschließlich Begründungsvorentwurf) als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 16.03.2016 die Aufstellung
der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes „Einzelhandel Berggeiststraße“ und des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“ beschlossen. Diese Aufstellungsbeschlüsse
wurden am 13.04.2016 ortsüblich bekanntgemacht. Als nächster Verfahrensschritt ist die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erforderlich.
1. Problem
Die Stadt Wesseling bemüht sich seit einigen Jahren die Nahversorgungssituation im Ortsteil Berzdorf zu
verbessern. So wurden verschiedene, aus stadtplanerischer Sicht sinnvolle Potenzialflächen im Siedlungsbereich Berzdorf bezüglich der Eignung, planungsrechtlichen Zulässigkeit und eigentumsrechtlichen Verfügbarkeit für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters untersucht. Zudem wurden Gespräche mit
potenziellen Betreibern von Lebensmittelmärkten geführt. Diese Überlegungen haben jedoch gezeigt, dass
Standorte, die aus stadtplanerischer Sicht gut geeignet und planungsrechtlich genehmigungsfähig wären,
entweder eigentumsrechtlich derzeit nicht verfügbar sind oder aus Betreibersicht als suboptimal eingestuft
wurden.
Als geeignete Alternative soll der Standort östlich der Berggeiststraße für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit ergänzenden kleinteiligen Nutzungen im Eingangsbereich sowie eines Drogeriemarktes entwickelt werden. Der Standort eignet sich aufgrund seiner Lage, Größe, vorhandener Erschließungsanlagen
und natürlichen Gegebenheiten besonders gut für die Entwicklung eines Nahversorgungstandortes in Berzdorf. Die Fläche ist derzeit noch unbebaut, wird jedoch mit den Darstellungen im Flächennutzungsplan und
den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans für eine bauliche Entwicklung vorgesehen.
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Wesseling ist der Standort als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Für
die Umsetzung des Projektes ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Plangebiet
liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/40 „Berzdorfer Feld“, der seit 25.06.1997 rechtskräftig
ist. Der Bebauungsplan setzt für den geplanten Standort ein Gewerbegebiet (GE) mit dem Ausschluss von
Einzelhandelsnutzungen fest.
Aufgrund der derzeitigen planungsrechtlichen Situation ist die geplante Ansiedlung der Einzelhandelsbetriebe östlich der Berggeiststraße in Berzdorf nicht möglich. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Ansiedlung eines Nahversorgungsstandortes auf der oben beschriebenen Fläche zu schaffen, sind die
Aufstellung eines Bebauungsplanes und die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8
Abs. 3 BauGB erforderlich.
Der Vorhabenträger hat mit dem Schreiben vom 11.02.2016 einen Antrag auf die Einleitung der beiden Verfahren gestellt. Die Zielsetzung des Antrages ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimentmarktes (EDEKA) mit maximal 1.800 m² Verkaufsfläche zuzüglich ergänzender kleinteiliger Nutzungen im Eingangsbereich (z. B. Bäckerei, Café, Blumenhändler) mit
insgesamt circa 150 m² Verkaufsfläche. Zur Arrondierung des Angebotes ist darüber hinaus vorgesehen, auf
dem Grundstück einen nicht großflächigen Drogeriemarkt (maximal 800 m² Verkaufsfläche) anzusiedeln.
2. Lösung
Die vorliegenden Vorentwürfe der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“ geben den aktuellen Sachstand der planerischen Festlegungen auf der Grundlage der verfügbaren Informationen wieder. Zur weiteren Konkretisierung
der Planung müssen die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der
erforderlichen Gutachten (Auswirkungsanalyse, Schallschutzuntersuchung, Niederschlagswasserbeseitigungskonzept usw.) abgewartet werden. Das Gutachtenerfordernis wird im Rahmen der Beteiligungsverfahren weiter konkretisiert.
Es wird vorgeschlagen, mit den Vorentwurfsfassungen der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes „Einzelhandel Berggeiststraße“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“ die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der interessierten Öffentlichkeit wird im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung und der Auslage der
Vorentwurfsunterlagen (Aushang im Neuen Rathaus) die Gelegenheit gegeben, sich über die Planung zu
informieren und Anregungen zu äußern.
Durch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können neue Erkenntnisse gewonnen werden, die insbesondere für die durchzuführende Umweltprüfung von Relevanz sind.
Der Vorentwurf der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes „Einzelhandel Berggeiststraße“ sieht eine
Darstellung als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung Einzelhandel“ vor.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“ sieht
als Baugebiet ein sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung Einzelhandel“
vor. Außerdem beinhaltet der Bebauungsplan Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen, zu den Flächen für Stellplätze sowie Flächen für Maßnahmen für den Schallschutz der umliegenden Wohngebiete. Die Inhalte des Bebauungsplanes werden im weiteren Verfahren
weiter konkretisiert.
Im Rahmen der Vorbereitung der Vorentwurfsunterlagen wurden die Geltungsbereiche der 66. Änderung des
Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/124 angepasst (siehe Anlage). Der Vorhabenträger beabsichtigt evtl. die im Nordosten an das Plangebiet angrenzende städtische Fläche zu erwerben, um ggf. weitere Stellplätze (z. B. für die Mitarbeiter) oder Versickerungsanlagen unterbringen zu können. Seitens der Stadt Wesseling wurde grundsätzliches Interesse an der Veräußerung der Flächen signalisiert. Weitere Kaufverhandlungen erfolgen im weiteren Verfahren. Ergänzend wurden in den
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes weitere städtische Flächen einbezogen, die der
Sicherung der Fuß- und Radverbindungen zu den umliegenden Wohngebieten dienen. Diese geplanten
Verbindungen werden vom Vorhabenträger hergestellt, verbleiben jedoch weiterhin im Eigentum der Stadt.
3. Alternativen
Die Alternative bestünde darin, die beiden Verfahren (66. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/124) einzustellen und nicht weiterzuverfolgen. In diesem Fall kann die
geplante Ansiedlung der Einzelhandelsbetriebe an diesem Standort nicht umgesetzt werden. Die Bebaubarkeit des Standortes würde sich nach dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3/40 „Berzdorfer Feld“
richten.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Erarbeitung der 66. FNP-Änderung „Einzelhandel Berggeiststraße“ und für die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“ (einschließlich Umweltbericht und erforderliche Fachgutachten) werden durch den Vorhabenträger getragen. Der Vorhabenträger übernimmt auch die Kosten für die Erstellung eines gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes für den
Bereich der Nahversorgung.
Anlagen:
66. Änderung des Flächennutzungsplanes:
- Geltungsbereich der 66. Änderung des Flächennutzungsplans "Einzelhandel Berggeiststraße"
- Vorentwurf der Planzeichnung der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes „Einzelhandel
Berggeiststraße“
- Vorentwurf der Begründung der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes „Einzelhandel
Berggeiststraße“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“
- Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/124 "Einzelhandel
Berggeiststraße"
- Vorentwurf der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/124 "Einzelhandel
Berggeiststraße" (verkleinert)
- Vorentwurf der Begründung zum vorhabenbezogen Bebauungsplan Nr. 3/124 "Einzelhandel
Berggeiststraße"
Die Fraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Planzeichnung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr.
3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“ im Originalmaßstab.