Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW gegen den Bau von Reihenhäusern in allen vier Stadtteilen zur Unterbringung von Flüchtlingen hier: Feststellung des Abstimmungsergebnisses)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
100 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
31.08.16, 13:00
Aktualisiert
31.08.16, 13:00
Beschlussvorlage (Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW gegen den Bau von Reihenhäusern in allen vier Stadtteilen zur Unterbringung von Flüchtlingen
hier: Feststellung des Abstimmungsergebnisses) Beschlussvorlage (Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW gegen den Bau von Reihenhäusern in allen vier Stadtteilen zur Unterbringung von Flüchtlingen
hier: Feststellung des Abstimmungsergebnisses) Beschlussvorlage (Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW gegen den Bau von Reihenhäusern in allen vier Stadtteilen zur Unterbringung von Flüchtlingen
hier: Feststellung des Abstimmungsergebnisses)

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 150/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen - 32 - Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW gegen den Bau von Reihenhäusern in allen vier Stadtteilen zur Unterbringung von Flüchtlingen hier: Feststellung des Abstimmungsergebnisses Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 32 - 30.08.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 150/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Fliegner 30.08.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW gegen den Bau von Reihenhäusern in allen vier Stadtteilen zur Unterbringung von Flüchtlingen hier: Feststellung des Abstimmungsergebnisses Beschlussentwurf: Der Rat stellt das Ergebnis des Bürgerentscheides vom 28.08.2016 wie folgt fest: Abstimmungsberechtigte: Abgegebene Stimmen: „JA“-Stimmen: „NEIN“-Stimmen: Ungültige Stimmen: 28.142 9.409 4.826 4.550 33 Damit ist das nach § 26 Abs. 7 GO NRW erforderliche Quorum von mindestens 20 % der Abstimmungsberechtigten (5.628 Ja-Stimmen) nicht erreicht worden. Der Bürgerentscheid löst keine Rechtswirkung aus. Sachdarstellung: Gem. § 16 Abs. 1 der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Wesseling vom 01.07.2016 stellt der Rat das Ergebnis des Bürgerentscheides fest. Gem. § 16 Abs. 2 der Satzung i.V.m. § 26 Abs.7 GO NRW ist die Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 Prozent der Bürger beträgt. Das Ergebnis des Bürgerentscheids wurde am 28.08.2016 nach Abschluss der Abstimmungshandlungen durch Auszählung in den Abstimmungs- und Briefabstimmungslokalen ermittelt und nach Prüfung der Abstimmungsniederschriften vom Abstimmungsleiter bestätigt. Die Zusammenstellung des Ergebnisses ist als Anlage beigefügt.