Daten
Kommune
Wesseling
Größe
100 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
31.08.16, 13:00
Aktualisiert
31.08.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
150/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen
- 32 -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW gegen den Bau von Reihenhäusern in allen vier Stadtteilen
zur Unterbringung von Flüchtlingen
hier: Feststellung des Abstimmungsergebnisses
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 32 -
30.08.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 150/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Fliegner
30.08.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW gegen den Bau von Reihenhäusern in allen vier Stadtteilen zur Unterbringung von Flüchtlingen
hier: Feststellung des Abstimmungsergebnisses
Beschlussentwurf:
Der Rat stellt das Ergebnis des Bürgerentscheides vom 28.08.2016 wie folgt fest:
Abstimmungsberechtigte:
Abgegebene Stimmen:
„JA“-Stimmen:
„NEIN“-Stimmen:
Ungültige Stimmen:
28.142
9.409
4.826
4.550
33
Damit ist das nach § 26 Abs. 7 GO NRW erforderliche Quorum von mindestens 20 % der Abstimmungsberechtigten (5.628 Ja-Stimmen) nicht erreicht worden. Der Bürgerentscheid löst keine Rechtswirkung aus.
Sachdarstellung:
Gem. § 16 Abs. 1 der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Wesseling vom
01.07.2016 stellt der Rat das Ergebnis des Bürgerentscheides fest.
Gem. § 16 Abs. 2 der Satzung i.V.m. § 26 Abs.7 GO NRW ist die Frage in dem Sinne entschieden, in dem
sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden mit bis
zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 Prozent der Bürger beträgt.
Das Ergebnis des Bürgerentscheids wurde am 28.08.2016 nach Abschluss der Abstimmungshandlungen
durch Auszählung in den Abstimmungs- und Briefabstimmungslokalen ermittelt und nach Prüfung der Abstimmungsniederschriften vom Abstimmungsleiter bestätigt. Die Zusammenstellung des Ergebnisses ist als
Anlage beigefügt.