Daten
Kommune
Wesseling
Größe
131 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
05.09.16, 17:05
Aktualisiert
05.09.16, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
145/2016 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der SPD-Fraktion: Verwendung der Mittel aus den Haushaltsverbesserungen aus dem Jahr
2014 / Konkretisierung der Planung weiterer Projekte
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
30.08.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 145/2016 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
30.08.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Antrag der SPD-Fraktion: Verwendung der Mittel aus den Haushaltsverbesserungen aus dem Jahr 2014 /
Konkretisierung der Planung weiterer Projekte
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Rates vom 30.06.2016 hat der Kämmerer die haushaltswirtschaftliche Lage der Stadt im
Haushaltsjahr 2016 beschrieben und den Anstieg von Ertragspositionen im Haushalt und die damit verbundenen Wirkungen, insbesondere auch auf den Haushalt 2017 beschrieben.
Er hat vorgeschlagen, Maßnahmen, insbesondere konsumtive Maßnahmen, die für den Haushalt 2017 geplant waren, vorzuziehen und die für deren Umsetzung benötigten Haushaltsmittel noch im laufenden Jahr
bereitzustellen. Damit würde der Ergebnishaushalt 2017 entlastet und somit das Defizit begrenzt, weil diese
Maßnahmen dann 2017 nicht mehr finanziert werden müssten.
Mit Schreiben vom 02.08. 2016 hat die SPD-Fraktion Vorschläge zur Verwendung von Überschüssen aufgrund der zusätzlichen Erträge im städtischen Haushalt 2016 gemacht.
2. Lösung
Zu den vorgeschlagenen Projekten wird wie folgt Stellung genommen:
I.
-
zu 1. – Dringend erforderliche Umsetzungen von Infrastrukturmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden,
Straßen sowie Parkplatzflächen und Gehwegen.
Die Verwaltung hat eine Priorisierung der anstehenden Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden und Verkehrsflächen vorgenommen. Sie wird eine Vorlage über die Bereitstellung der für die Umsetzung dieser Maßnahmen benötigten Haushaltsmittel fertigen.
-
zu 2. – Erstellung eines Verkehrs- und Parkraumkonzepts (einschließlich Radwegekonzepts)
In seiner Sitzung vom 07.06.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Erstellung
eines Verkehrs- und Parkraumkonzepts für den Stadtteil Wesseling-Mitte beschlossen. Auf die VorlageNr. 221/2015, 1. Ergänzung wird verwiesen
Die Verwaltung wird eine Vorlage über die Bereitstellung der für die Umsetzung der Maßnahme benötigten Haushaltsmittel fertigen.
-
zu 3. – Bereitstellung der Mittel für einen Sportentwicklungsplan
Ein Sportentwicklungsplan stellt eine planerische Grundlage insbesondere für Investitionen in Sportstätten dar. Er sollte auch dazu dienen, vorhandene Mittel bedarfsgerecht und nachhaltig einzusetzen.
Die Verwaltung wird eine Vorlage über die Bereitstellung der für die Umsetzung der Maßnahme benötigten Haushaltsmittel fertigen. Der Beschluss des Ausschusses für Sport und Freizeit vom 16.06.2016 soll
bei der Umsetzung beachtet werden. Danach sollen durch die Verwaltung Basisdaten erarbeitet und das
Angebot des Stadtsportverbands zur Erstellung eines Sportentwicklungsplans in Zusammenarbeit mit
dem Kreissportbund in die Entscheidung einbezogen werden.
-
zu 4. – Finanzierung weiterer notwendiger Maßnahmen im Gartenhallenbad, z.B. behindertengerechter
Einstieg ins Wasser, Treppenlift zum Schwimmbad.
Mit den Wirtschaftsplänen 2015 und 2016 der Sportstätten der Stadt Wesseling wurden Haushaltsmittel
für Sanierungsmaßnahmen im Gartenhallenbad in Höhe von 1 Mio. € bereitgestellt. Aus diesen Mittel
können die Maßnahmen finanziert werden. Über den Einsatz der Mittel entscheidet der Arbeitskreis.
-
zu 5. – Anhebung des Haushaltsansatzes für inklusive und integrative Maßnahmen an Kitas und Schulen.
Für bauliche Maßnahmen im Rahmen der Inklusion wurden in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 Mittel in Höhe von 550.000 € bereitgestellt. Vor der Umsetzung von Baumaßnahmen bedarf es eines Konzepts, in dem etwa festgelegt wird, welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen, welche Grundschulen für welche Arten von Behinderungen spezialisiert werden und welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind. Die Verwaltung hatte Verhandlungen mit dem LVR Rheinland mit dem Ziel aufgenommen,
im Rahmen eines Modellprojekts ein Inklusionskonzept mit den notwendigen Maßnahmen durch einen
Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin des LVR erstellen zu lassen. Leider hat der der LVR kürzlich mitgeteilt,
dass er dafür keine Mitarbeiterin / keinen Mitarbeiter einsetzen kann. Die Verwaltung beabsichtigt nun,
die Arbeiten zur Erstellung des Inklusionskonzepts an ein Beratungsunternehmen zu vergeben. Der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel zum jetzigen Zeitpunkt bedarf es nicht.
-
zu 6. – Bereitstellung der Mittel für das beschlossene Klimaschutzkonzept
Das Klimaschutzkonzept wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
am 19.04.2016 beschlossen (Vorlage 41/2016). Die Gesamtkosten beziffern sich auf 70.000 €. Die Förderung wird 91 % betragen. Der Eigenanteil in Höhe von 6.300 € müsste jetzt bereitgestellt werden, da
der Förderantrag bis März 2017 zu stellen ist. Der Eigenanteil muss finanziert sein.
Die Verwaltung wird eine Vorlage über die Bereitstellung der für die Umsetzung der Maßnahme benötigten Haushaltsmittel fertigen.
II.
-
zu 1. – Die Planungen zur Schaffung eines Kunstrasenspielfelds auf dem Sportplatz Kronenweg werden
weiterverfolgt und intensiviert.
Ein Vorziehen der Maßnahme ist wegen des schlechten Zustands, in dem sich der Sportplatz Kronenweg (roter Aschenplatz) derzeit befindet, geboten. Die Stadt hatte deshalb für die Herstellung des Kunstrasenspielfeldes Fördermittel in Höhe von 90% aus dem Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beantragt. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt. Zur Begründung der Maßnahme wird auf die Vorlage 198/2015 verwiesen.
-
zu 2. – Die Reaktivierung des Sportplatzes am Schulzentrum wird geplant.
Die Verwaltung wird die notwendigen Planungen einleiten.
-
zu 3. – Die Verwaltung erstellt ein Gesamtkonzept für einen Sportplatz an geeigneter Stelle für FußballLeichtathletik-Breitensport auf der Grundlage des Sportentwicklungsplans.
Sofern der Sportentwicklungsplan Bedarf für einen solchen Sportplatz aufzeigt, wird die Verwaltung ein
Gesamtkonzept entwickeln.
3. Alternativen
entfällt
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt