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Beschlussvorlage (Auflösung des Schulverbandes „Fröbelschule Oerlinghausen“ hier: Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Verteilung von Vermögen, Schulden und Eigenkapital des Schulverbandes "Fröbelschule Oerlinghausen")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
08.06.12, 21:17
Aktualisiert
18.06.12, 14:56
Beschlussvorlage (Auflösung des Schulverbandes „Fröbelschule Oerlinghausen“ 
hier: Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Verteilung von Vermögen, Schulden und Eigenkapital des Schulverbandes "Fröbelschule Oerlinghausen") Beschlussvorlage (Auflösung des Schulverbandes „Fröbelschule Oerlinghausen“ 
hier: Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Verteilung von Vermögen, Schulden und Eigenkapital des Schulverbandes "Fröbelschule Oerlinghausen")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 55/2012 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Lange Telefon: 05208 / 991-100 Datum: 18. Juni 2012 Auflösung des Schulverbandes „Fröbelschule Oerlinghausen“ hier: Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Verteilung von Vermögen, Schulden und Eigenkapital des Schulverbandes "Fröbelschule Oerlinghausen" Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 21.06.2012 Rat 28.06.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2010 der Auflösung des Schulzweckverbandes Fröbelschule zum 31. Juli 2011 zugestimmt. Am 12. Juli 2011 hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe einstimmig beschlossen, zum 01. August 2011 aus dem Schulverband Fröbelschule auszuscheiden. Die Aufsichtsbehörde hat die Auflösung des Schulverbandes Fröbelschule mit Bescheid vom 19. August 2011 genehmigt. Ab dem 01. August 2011 wurde die Schulträgerschaft von der Stadt Lage übernommen; die Albert-Scheitzer-Schule in Lage wurde um den Teilstandort Oerlinghausen erweitert. Der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Entwurf der öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die Verteilung von Vermögen, Schulden und Eigenkapital des Schulzweckverbandes Fröbelschule dient der abschließenden Abrechnung. Die Gemeinde Leopoldshöhe und die Stadt Oerlinghausen sind übereingekommen, dass nach der Auflösung des Schulzweckverbandes Fröbelschule und der Erstellung einer Schlussbilanz das verbleibende Eigenkapital anhand des Verhältnisses der Verbandsumlagen der letzten 3 Jahre aufzuteilen. Hieraus ergab sich für die Gemeinde Leopoldshöhe ein Verhältnisanteil von 48,47%. Der Rat der Stadt Oerlinghausen hat diese Vereinbarung in seiner Sitzung am 29. März 2012 einstimmig beschlossen. Nach den vorliegenden Entwürfen der Jahresabschlüsse für die Jahre 2008 bis 2010 und der vorläufigen Schlussbilanz zum 31. Juli 2011 beträgt der Wert des Eigenkapitals 439.718,40 €. Bei einem Anteil vom 48,47% entfällt auf die Gemeinde Leopoldshöhe ein Ausgleichswert in Höhe von 213.131,51 €, von dem bereits eine Abschlagszahlung in Höhe von 200.000 € im Jahr 2011 erfolgt ist. Im Haushaltsplan für das Jahr 2011 waren zunächst 300.000 € als Erträge aus der Auflösung von Finanzanlagen veranschlagt. Insgesamt bedeutet dies für das Jahr 2011 eine Ergebnisverschlechterung von knapp 87.000 €. Die verbleibende Restzahlung in Höhe von 13.131,51 € führt jedoch im Haushaltsjahr 2012 zu einer Verbesserung in der Finanzrechnung. -2- Nach Mitteilung des Wirtschaftsprüfers reichen die beglaubigten Auszüge der Beschlüsse der Stadt Oerlinghausen und Gemeinde Leopoldshöhe aus, um die Vermögensübertragung im Grundbuch ohne notarielle Beurkundung durchführen zu können. Beschlussvorschlag: 1) 2) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, dem Abschluss des dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Entwurfes der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Verteilung von Vermögen, Schulden und Eigenkapital des Schulzweckverbandes Fröbelschule zuzustimmen. Für den Fall, dass das Grundbuchamt formale Änderungen an der Vereinbarung verlangt, die keine inhaltlichen Auswirkungen haben, wird die Verwaltung ermächtigt, die Vereinbarung entsprechend zu ändern. Erläuterung: zu Beschlussvorschlag Nr. 1: Nach § 13 der Satzung des Schulzweckverbandes Fröbelschule vom 26. Juni 1981 haben die Verbandsmitglieder bei Auflösung des Schulverbandes eine Vereinbarung über die Verteilung des nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibenden Vermögens zu treffen. Dem dient der dieser Vorlage als Anlage beigefügte Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Verteilung von Vermögen, Schulden und Eigenkapital des Schulzweckverbandes Fröbelschule. zu Beschlussvorschlag Nr. 2: Zum Nachweis der Übertragung wird das Grundbuchamt einen Nachweis in öffentlicher Urkunde nach § 29 Grundbuchordnung fordern. Der dieser Vorlage als Anlage beigefügte Entwurf der Vereinbarung stellt eine solche Urkunde dar. Die Einzelheiten ihres Inhaltes werden noch mit dem Grundbuchamt abgesprochen, um die dortigen Erfordernisse in der Urkunde berücksichtigen zu können. Darüber hinaus dürfte es seitens des Grundbuchamtes keiner notariellen Urkunde bedürfen. Es handelt sich bei der Auflösung und Abwicklung um einen Hoheitsakt, für den zivilrechtliche Bestimmungen (§§ 873 und 929 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht anwendbar sind. In Vertretung Lange