Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
08.06.12, 21:17
Aktualisiert
18.06.12, 14:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
55/2012
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB I Innerer Service / Personal /
Finanzen
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Lange
Telefon:
05208 / 991-100
Datum:
18. Juni 2012
Auflösung des Schulverbandes „Fröbelschule Oerlinghausen“
hier: Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Verteilung von Vermögen,
Schulden und Eigenkapital des Schulverbandes "Fröbelschule Oerlinghausen"
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
21.06.2012
Rat
28.06.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2010 der Auflösung des
Schulzweckverbandes Fröbelschule zum 31. Juli 2011 zugestimmt. Am 12. Juli 2011 hat der Rat der
Gemeinde Leopoldshöhe einstimmig beschlossen, zum 01. August 2011 aus dem Schulverband
Fröbelschule auszuscheiden. Die Aufsichtsbehörde hat die Auflösung des Schulverbandes Fröbelschule mit
Bescheid vom 19. August 2011 genehmigt. Ab dem 01. August 2011 wurde die Schulträgerschaft von der
Stadt Lage übernommen; die Albert-Scheitzer-Schule in Lage wurde um den Teilstandort Oerlinghausen
erweitert.
Der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Entwurf der öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die
Verteilung von Vermögen, Schulden und Eigenkapital des Schulzweckverbandes Fröbelschule dient der
abschließenden Abrechnung. Die Gemeinde Leopoldshöhe und die Stadt Oerlinghausen sind
übereingekommen, dass nach der Auflösung des Schulzweckverbandes Fröbelschule und der Erstellung
einer Schlussbilanz das verbleibende Eigenkapital anhand des Verhältnisses der Verbandsumlagen der
letzten 3 Jahre aufzuteilen. Hieraus ergab sich für die Gemeinde Leopoldshöhe ein Verhältnisanteil von
48,47%. Der Rat der Stadt Oerlinghausen hat diese Vereinbarung in seiner Sitzung am 29. März 2012
einstimmig beschlossen.
Nach den vorliegenden Entwürfen der Jahresabschlüsse für die Jahre 2008 bis 2010 und der vorläufigen
Schlussbilanz zum 31. Juli 2011 beträgt der Wert des Eigenkapitals 439.718,40 €. Bei einem Anteil vom
48,47% entfällt auf die Gemeinde Leopoldshöhe ein Ausgleichswert in Höhe von 213.131,51 €, von dem
bereits eine Abschlagszahlung in Höhe von 200.000 € im Jahr 2011 erfolgt ist. Im Haushaltsplan für das
Jahr 2011 waren zunächst 300.000 € als Erträge aus der Auflösung von Finanzanlagen veranschlagt.
Insgesamt bedeutet dies für das Jahr 2011 eine Ergebnisverschlechterung von knapp 87.000 €. Die
verbleibende Restzahlung in Höhe von 13.131,51 € führt jedoch im Haushaltsjahr 2012 zu einer
Verbesserung in der Finanzrechnung.
-2-
Nach Mitteilung des Wirtschaftsprüfers reichen die beglaubigten Auszüge der Beschlüsse der Stadt
Oerlinghausen und Gemeinde Leopoldshöhe aus, um die Vermögensübertragung im Grundbuch ohne
notarielle Beurkundung durchführen zu können.
Beschlussvorschlag:
1)
2)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, dem Abschluss des
dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Entwurfes der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die
Verteilung von Vermögen, Schulden und Eigenkapital des Schulzweckverbandes Fröbelschule
zuzustimmen.
Für den Fall, dass das Grundbuchamt formale Änderungen an der Vereinbarung verlangt, die keine
inhaltlichen Auswirkungen haben, wird die Verwaltung ermächtigt, die Vereinbarung entsprechend zu
ändern.
Erläuterung:
zu Beschlussvorschlag Nr. 1:
Nach § 13 der Satzung des Schulzweckverbandes Fröbelschule vom 26. Juni 1981 haben die
Verbandsmitglieder bei Auflösung des Schulverbandes eine Vereinbarung über die Verteilung des nach
Abzug der Verbindlichkeiten verbleibenden Vermögens zu treffen. Dem dient der dieser Vorlage als Anlage
beigefügte Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Verteilung von Vermögen, Schulden und
Eigenkapital des Schulzweckverbandes Fröbelschule.
zu Beschlussvorschlag Nr. 2:
Zum Nachweis der Übertragung wird das Grundbuchamt einen Nachweis in öffentlicher Urkunde nach § 29
Grundbuchordnung fordern. Der dieser Vorlage als Anlage beigefügte Entwurf der Vereinbarung stellt eine
solche Urkunde dar. Die Einzelheiten ihres Inhaltes werden noch mit dem Grundbuchamt abgesprochen, um
die dortigen Erfordernisse in der Urkunde berücksichtigen zu können. Darüber hinaus dürfte es seitens des
Grundbuchamtes keiner notariellen Urkunde bedürfen. Es handelt sich bei der Auflösung und Abwicklung
um einen Hoheitsakt, für den zivilrechtliche Bestimmungen (§§ 873 und 929 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
nicht anwendbar sind.
In Vertretung
Lange