Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016; Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Ausgaben)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
283 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
05.09.16, 17:05
Aktualisiert
05.09.16, 17:05
Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016;
Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Ausgaben) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016;
Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Ausgaben) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016;
Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Ausgaben) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016;
Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Ausgaben) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016;
Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Ausgaben)

öffnen download melden Dateigröße: 283 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 131/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016; Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Ausgaben Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 26.07.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 131/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 26.07.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016; Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Ausgaben Beschlussentwurf: Der Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Absatz 1 und 2 GO NRW für die Realisierung der Maßnahmen, die in der der Vorlage 131/2016 als Anlage beigefügten Aufstellung beschrieben sind, wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem 1.1 Haushaltswirtschaft 2016 / 2017 In der Sitzung des Rates vom 30.06.2016 hat der Kämmerer die haushaltswirtschaftliche Lage der Stadt im Haushaltsjahr 2016 beschrieben und den Anstieg von Ertragspositionen im Haushalt und die damit verbundenen Wirkungen, insbesondere auch auf den Haushalt 2017 beschrieben. a) Haushalt 2016 Aufgrund von Gewerbesteuernachzahlungen für Vorjahre werden im laufenden Haushaltsjahr zusätzliche Gewerbesteuererträge in Höhe von rd. 9,4 Mio. € erzielt. Nach Abzug der darauf entfallenden Gewerbesteuerumlagen von rd.1,4 Mio. € verbleiben Netto-Mehrerträge im Umfang vor rd. 8,0 Mio. €. Die Mehrerträge haben zusätzliche Kreisumlagezahlungen zur Folge, die das kommende Haushaltsjahr belasten. Aufgrund der geringen Gewerbesteuererträge im Haushaltsjahr 2014 (die Mindererträge gegenüber dem Haushaltsansatz von 23,7 Mio. € betragen rd. 9,0 Mio. €) erhält die Stadt um rd. 8,9 Mio. € höhere Schlüsselzuweisungen als kalkuliert. Darauf entfallen Kreisumlagezahlungen von rd. 3,9 Mio. €, so dass im städtischen Haushalt Mehrerträge von netto rd. 5,0 Mio. € verbleiben. Insgesamt ergeben sich Verbesserungen im Haushalt 2016 von rd. 13 Mio. €. Das Defizit im Haushaltsplan 2016 beträgt 11,2 Mio. €, so dass das laufende Haushaltsjahr mit einem geringen Überschuss der Ergebnisrechnung abschließen wird. b) Haushalt 2017 Aufgrund der Gewerbesteuernachzahlungen steigt die Finanzkraft der Stadt an. Der Anstieg der Finanzkraft wirkt sich auf den kommunalen Finanzausgleich wie folgt aus: Im Haushaltsjahr 2017 wird die Stadt keine Schlüsselzuweisungen erhalten. Kalkuliert wurden allerdings Erträge aus den Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 5,2 Mio. € Aufgrund der zusätzlichen Steuererträge steigt zudem die Kreisumlage an. Sie beträgt 2017 voraussichtlich rd. 23,9 Mio.€. Der Finanzplan sieht einen Ansatz von rd. 19,5 Mio. € vor; der Mehraufwand für die Kreisumlage beläuft sich mithin auf rd. 4,4 Mio. €. Die Verschlechterungen für die Haushaltswirtschaft 2017 aus den Mindererträgen bei den Schlüsselzuweisungen und den Mehraufwendungen bei der Kreisumlage beträgt somit rd. 9,6 Mio. €. Das bisher für 2017 geplante Defizit von rd. 10,0 Mio. € steigt mithin auf fast 20 Mio. € an. c) Defizitentwicklung 2016 / 2017 Die Defizitentwicklung im laufenden und im kommenden Haushaltsjahr zeigt das folgende Diagramm: 2016 2016 2017 2017 Plan erwartet Plan erwartet 5.000 1.849 0 -5.000 -10.000 -9.913 -11.174 -15.000 -20.000 in Tsd. € -19.491 -25.000 Auch wenn im Haushaltsjahr Nachzahlungen bei der Gewerbeteuer in einer Größenordnung wie 2016 vereinnahmt würden, könnten die Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen und die Mehraufwendungen bei der Kreisumlage nicht vollständig finanziert werden. Das Haushaltsdefizit wird somit höher als in der Finanzplanung beschrieben ausfallen. Deshalb müssen Maßnahmen zur Begrenzung des Defizits getroffen werden. 1.2 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Verwendung der Mehrerträge bei den Gewerbesteuern (Vorlage-Nr. 130/2016), Antrag der SPD zur Verwendung der Haushaltsverbesserungen (Vorlage 145/2016) Mit Schreiben vom 30.06.2016 haben die Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen und mit Scheiben vom 02.08.2016 die SPD-Fraktion Vorschläge zur Verwendung von Überschüssen aufgrund der zusätzlichen Erträge im städtischen Haushalt 2016 gemacht. In beiden Anträgen werden neben der Durchführung von Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung Projekte/Maßnahmen vorgeschlagen. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, Maßnahmen, die für den Haushalt 2017 geplant waren, vorzuziehen und die für deren Umsetzung benötigten Haushaltsmittel noch im laufenden Jahr bereitzustellen. Damit wird der Ergebnishaushalt 2017 entlastet und somit das Defizit begrenzt, weil diese Maßnahmen 2017 nicht mehr finanziert werden müssen. Die Verwaltung hat die in Betracht kommenden Maßnahmen in der der Vorlage als Anlage beigefügten Aufstellung dargestellt und erläutert. Berücksichtigt wurden auch von den Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen sowie der SPD vorgeschlagene Projekte/Maßnahmen. Der Kämmerer ist bereit, die für die Realisierung dieser Maßnahmen notwendigen Haushaltsmittel gemäß § 83 Absatz 1 und 2 GO NRW über- bzw. außerplanmäßig bereitzustellen. Zuvor bedarf es allerdings der Zustimmung des Rates. Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben bieten die unter Ziffer 1 beschriebenen Mehrerträge und Mehreinzahlungen bei den Gewerbesteuern und Schlüsselzuweisungen. Die Aufstellung eines Nachtragshaushalts schlägt die Verwaltung nicht vor, weil mit deren Inkrafttreten nicht vor Ende des Haushaltsjahres gerechnet werden kann und damit ein Beginn der Maßnahmen, wie angestrebt noch im laufenden Jahr, nicht mehr möglich ist. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.