Daten
Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
05.09.16, 17:05
Aktualisiert
05.09.16, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage
lfd. Nr.
Maßnahme
Ansatz
üpl. / apl. *)
Ausgabe
Erläuterung
1. konsumtive Maßnahmen
(Hinweis: Durch die Bereitstellung von Mitteln noch im laufenden Haushaltsjahr für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen, die ursprünglich für
das kommende Haushaltsjahr geplant waren, wird der Ergebnishaushalt 2017 entlastet.)
1
Kreisel Mühlenweg /
Hubertusstraße (Zufahrten)
200.000 € apl.
2
Erstellung eines Verkehrsund Parkraumkonzepts,
einschließlich
Radwegekonzept
180.000 € üpl.
3
Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans
200.000 € üpl.
4
Kreuzung Rodenkirchener Str.
/ Keldenicher Str. /
Eichholzerstr.,
Planungskosten
Neues Rathaus: Erneuerung
der Trinkwasserverrohrung
und der Entwässerung
Neues Rathaus: Sanierung
der Toilettenanlagen und
Einbau von
Behindertentoiletten
Feuerwehrgerätehaus
Berzdorf: Teilerneuerung
Elektroanlage, Sanierung des
Flachdachs
Realschule: Erneuerung der
Elektroanlage
5
6
7
8
*) überplanmäßig / außerplanmäßig
21.000 € apl.
90.000 € üpl.
100.000 € üpl.
Aus Verkehrssicherheitsgründen müssen die Geschwindigkeiten von in den
Kreisel einfahrenden und aus dem Kreisel ausfahrenden Fahrzeugen reduziert
werden. Dazu müssen die Zu- und Abfahrten baulich umgestaltet werden (engere
Radien).
In seiner Sitzung vom 07.06.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umwelt die Erstellung eines Verkehrs- und Parkraumkonzepts für den Stadtteil
Weseling-Mitte beschlossen. Auf die Vorlage-Nr. 221/2015, 1. Ergänzung wird
verwiesen (s. Ziffer 8 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen von CDU und
Bündnis 90 / Die Grünen sowie Ziffer I.2 des Antrags der SPD-Fraktion).
In seiner Sitzung vom 30.06.2016 hat der ASU die Einleitung der Neuaufstellung
des Flächennutzungsplans beschlossen. Zur Notwendigkeit wird auf die VorlageNr. 110/2016 verwiesen.
Bereitstellung von Mitteln für die Planung des Kreisels Thelens Wiese
(s. Ziffer 3 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen von CDU und Bündnis 90 /
Die Grünen)
Die in der Entstehungszeit des Rathauses verlegten Rohre (46 Jahre alt) sind
abgängig, mehrere Rohrbrüche wurden repariert. Sowohl die Abwasser- als auch
die Frischwasserleitungen sind zu erneuern.
Die Toilettenanlagen sind aus der Entstehungszeit und sanierungsbedürftig.
Zusätzlich sollen noch 2 Behindertentoiletten geschaffen werden.
120.000 € üpl.
Die elektrischen Anlagen sind aufgrund des Alters nicht mehr
Sachverständigenabnahmefähig. Das Flachdach wurde wegen Undichtigkeit
mehrfach repariert und ist in seiner Gänze abgängig.
681.000 € üpl.
Die elektrischen Anlagen sind aufgrund des Alters zu ertüchtigen. Gleichzeitig ist
die Elektrotechnik den Anforderungen an den Einsatz neuer Medien anzupassen.
Seite 1
Anlage
lfd. Nr.
Maßnahme
Ansatz
üpl. / apl. *)
Ausgabe
690.000 € üpl.
Erläuterung
Die Lernküchen der Realschule und Hauptschule sind aufgrund des Alters nicht
mehr gebrauchstüchtig. Die Lüftungsanlage, Böden und Wände müssen saniert
werden.
Bereitstellung der Haushaltsmittel, die für den 2. Bauabschnitt benötigt werden.
Zur Begründung wird auf die Vorlage 92/2016, die der Bau- und
Vergabeausschuss in seiner Sitzung vom 22.06.2016 beraten hat, Bezug
genommen.
Die Stützen der Laubengänge sind durch Rosteinwirkung nicht mehr standsicher.
Die Dächer sind aufgrund des Alters abgängig.
9
Zentraleinheit: Erneuerung der
Elektroanlage
10
Zentraleinheit:Sanierung der
Lernküchen
135.000 € üpl.
11
Schulzentrum: strukturierte
Verkabelung
700.000 € üpl.
12
Schulzentrum, Abbruch der
Laubengänge mit Beiarbeiten
40.000 € üpl.
13
Zentraleinheit: Sanierung der
naturwissenschaftlichen
Räume
Sportentwicklungsplan
545.000 € üpl.
15
Rheinforum: Sanierung der
elektrischen Anlagen
245.000 € üpl.
16
Klimaschutzkonzept
14
Summe
*) überplanmäßig / außerplanmäßig
25.000 € apl.
70.000 € apl.
Die elektrischen Anlagen sind aufgrund des Alters zu ertüchtigen. Gleichzeitig ist
die Elektrotechnik den Anforderungen an den Einsatz neuer Medien anzupassen.
Die naturwissenschaftlichen Räume sind baulich und technisch zu sanieren. Im
Zuge dessen soll auch die Raumgestaltung an die Anforderungen eines
zeitgemäßen Unterrichts angepasst werden.
Ein Sportentwicklungsplan stellt eine planerische Grundlage insbesondere für
Investitionen in Sportstätten dar. Er sollte auch dazu dienen, vorhandene Mittel
bedarfsgerecht und nachhaltig einzusetzen. Der Beschluss des Ausschusses für
Sport und Freizeit vom 16.06.2016 soll bei der Umsetzung beachtet werden.
Danach sollen durch die Verwaltung Basisdaten erarbeitet und das Angebot des
Stadtsportverbands zur Erstellung eines Sportentwicklungsplans in
Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund in die Entscheidung einbezogen
werden. (s. Ziffer I.3 des Antrags der SPD-Fraktion)
Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten an der vorhandenen Elektrik gemäß
vorliegenden TÜV-Gutachten, wie Erweiterung der Sicherheitsbeleuchtung, ELA
Nachrüstung, Mängelbehebung Elektroanlage.
Es erfolgt eine zweckgebundene Zuweisung an das Sondervermögen
Kulturbetriebe der Stadt Wesseling
Der Förderantrag muss bis März 2017 gestellt werden. Die Förderquote beträgt
91 %, der Eigenanteil mithin 6.300 €.
4.042.000 €
Seite 2
Anlage
lfd. Nr.
Maßnahme
Ansatz
üpl. / apl. *)
Ausgabe
Erläuterung
2. investive Maßnahmen
(Hinweis: Durch die Bereitstellung von Mitteln für investive Maßnahmen wird der Ergebnishaushalt nicht belastet.)
17
Flach-Fengler-Straße
18
Auf dem Rheinberg
19
Hermann-Löns-Straße
20
Auf dem Sonnenberg 21:
Erneuerung der Kesselanlage,
Heizkörper, Lüftung
50.000 € apl.
21
Bau von zwei Brücken im
Gehwegnetz im Bereich
Vorgebirgsstraße als Ersatz
für zwei marode Holzbrücken
Sanierung des Alten
Rathauses
100.000 € apl.
22
23
Tunnel Fußgängerzone
*) überplanmäßig / außerplanmäßig
320.000 € apl.
Im Zuge von Baumaßnahmen der Entsorgungsbetriebe Wesseling
(Kanalerneuerung), SWW (Erneuerung der Wasserleitung) und der GVG
(Erneuerung der Gasleitung) wird der komplette Fahrbahnbelag saniert. Dabei
müssen auch die baulich hinfälligen Nebenanlagen (Radwege/Gehwege) mit
erneuert werden. Ein Teil der Kosten wird über KAG-Beiträge refinanziert.
66.000 € apl.
Die Straße zeigt z.Zt. eher einen provisorischen Zustand, da ein endgültiger
Ausbau nie erfolgte. Ein Teil der Kosten wird über KAG-Beiträge refinanziert.
Die Straße kann z.Zt. nur durch viele kleinere Reparaturmaßnahmen in einem
verkehrssichern Zustand gehalten werden. Eine grundlegende Sanierung der
Straße einschließlich der Nebenanlagen ist erforderlich. Die Erneuerung eines
Teilabschnitts des Gehwegs muss wegen der Verlegung von Gasrohren durch
die GVG vorgezogen werden. Ein Teil der Kosten wird über KAG-Beiträge
refinanziert.
Die Kesselanlage ist aufgrund des Alters des Kessels abgängig. Weitere
Reparaturen sind unwirtschafltich.
950.000 € apl.
1.350.000 € üpl.
306.000 € üpl.
Die Brücken sind durch Verrottung des Holzes in einem verkehrsunsicheren
Zustand. Deshalb musste eine Brücke im August 2016 bereits gesperrt werden,
die Sperrung der zweiten Brücke ist absehbar.
Erneuerung von Fenstern, Außen- und Innentüren, Erneuerung der Bodenbeläge
und der Elektroinstallation einschließlich Netzwerkverkabelung, Instandsetzen der
Lüftungsanlagen, Dämmung oberste Geschossdecke und Kellerdecke,
Erneuerung der Heizkörper (einschl. Planung und NK). (Der Ansatz wurde unter
Berücksichtigung der im Haushaltsjahr 2016 bereitgestellten Mittel von 270.000 €
gebildet. Gesamtkosten: 1.620.000 €.)
Im Dezember 2016 muss der Förderantrag für die Maßnahme gestellt werden.
Dafür ist die Erteilung von Aufträgen zur Erstellung der Leistungsphasen 4 und 5
HOAI erforderlich.
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Anlage
lfd. Nr.
24
Maßnahme
Ansatz
üpl. / apl. *)
Ausgabe
1.070.000 € apl.
Schaffung eines
Kunstrasenspielfelds auf dem
Sportplatz Kronenweg und
Sanierung der Nebenanlagen
Summe
Saldo
*) überplanmäßig / außerplanmäßig
4.212.000 €
650.000 € KAG
3.562.000 €
Erläuterung
Investitionszuweisung an das Sondervermögen Sportstätten der Stadt Wesseling
(s. Ziffer 1 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen von CDU und Bündnis 90 /
Die Grünen sowie Ziffer II.1 des Antrags der SPD-Fraktion)
vorbehaltlich einer noch durchzuführenden beitragsrechtlichen Überprüfung
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