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Beschlussvorlage (Aufstellung der Maßnahmen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
05.09.16, 17:05
Aktualisiert
05.09.16, 17:05
Beschlussvorlage (Aufstellung der Maßnahmen) Beschlussvorlage (Aufstellung der Maßnahmen) Beschlussvorlage (Aufstellung der Maßnahmen) Beschlussvorlage (Aufstellung der Maßnahmen)

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Inhalt der Datei

Anlage lfd. Nr. Maßnahme Ansatz üpl. / apl. *) Ausgabe Erläuterung 1. konsumtive Maßnahmen (Hinweis: Durch die Bereitstellung von Mitteln noch im laufenden Haushaltsjahr für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen, die ursprünglich für das kommende Haushaltsjahr geplant waren, wird der Ergebnishaushalt 2017 entlastet.) 1 Kreisel Mühlenweg / Hubertusstraße (Zufahrten) 200.000 € apl. 2 Erstellung eines Verkehrsund Parkraumkonzepts, einschließlich Radwegekonzept 180.000 € üpl. 3 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 200.000 € üpl. 4 Kreuzung Rodenkirchener Str. / Keldenicher Str. / Eichholzerstr., Planungskosten Neues Rathaus: Erneuerung der Trinkwasserverrohrung und der Entwässerung Neues Rathaus: Sanierung der Toilettenanlagen und Einbau von Behindertentoiletten Feuerwehrgerätehaus Berzdorf: Teilerneuerung Elektroanlage, Sanierung des Flachdachs Realschule: Erneuerung der Elektroanlage 5 6 7 8 *) überplanmäßig / außerplanmäßig 21.000 € apl. 90.000 € üpl. 100.000 € üpl. Aus Verkehrssicherheitsgründen müssen die Geschwindigkeiten von in den Kreisel einfahrenden und aus dem Kreisel ausfahrenden Fahrzeugen reduziert werden. Dazu müssen die Zu- und Abfahrten baulich umgestaltet werden (engere Radien). In seiner Sitzung vom 07.06.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Erstellung eines Verkehrs- und Parkraumkonzepts für den Stadtteil Weseling-Mitte beschlossen. Auf die Vorlage-Nr. 221/2015, 1. Ergänzung wird verwiesen (s. Ziffer 8 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen sowie Ziffer I.2 des Antrags der SPD-Fraktion). In seiner Sitzung vom 30.06.2016 hat der ASU die Einleitung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beschlossen. Zur Notwendigkeit wird auf die VorlageNr. 110/2016 verwiesen. Bereitstellung von Mitteln für die Planung des Kreisels Thelens Wiese (s. Ziffer 3 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen) Die in der Entstehungszeit des Rathauses verlegten Rohre (46 Jahre alt) sind abgängig, mehrere Rohrbrüche wurden repariert. Sowohl die Abwasser- als auch die Frischwasserleitungen sind zu erneuern. Die Toilettenanlagen sind aus der Entstehungszeit und sanierungsbedürftig. Zusätzlich sollen noch 2 Behindertentoiletten geschaffen werden. 120.000 € üpl. Die elektrischen Anlagen sind aufgrund des Alters nicht mehr Sachverständigenabnahmefähig. Das Flachdach wurde wegen Undichtigkeit mehrfach repariert und ist in seiner Gänze abgängig. 681.000 € üpl. Die elektrischen Anlagen sind aufgrund des Alters zu ertüchtigen. Gleichzeitig ist die Elektrotechnik den Anforderungen an den Einsatz neuer Medien anzupassen. Seite 1 Anlage lfd. Nr. Maßnahme Ansatz üpl. / apl. *) Ausgabe 690.000 € üpl. Erläuterung Die Lernküchen der Realschule und Hauptschule sind aufgrund des Alters nicht mehr gebrauchstüchtig. Die Lüftungsanlage, Böden und Wände müssen saniert werden. Bereitstellung der Haushaltsmittel, die für den 2. Bauabschnitt benötigt werden. Zur Begründung wird auf die Vorlage 92/2016, die der Bau- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung vom 22.06.2016 beraten hat, Bezug genommen. Die Stützen der Laubengänge sind durch Rosteinwirkung nicht mehr standsicher. Die Dächer sind aufgrund des Alters abgängig. 9 Zentraleinheit: Erneuerung der Elektroanlage 10 Zentraleinheit:Sanierung der Lernküchen 135.000 € üpl. 11 Schulzentrum: strukturierte Verkabelung 700.000 € üpl. 12 Schulzentrum, Abbruch der Laubengänge mit Beiarbeiten 40.000 € üpl. 13 Zentraleinheit: Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume Sportentwicklungsplan 545.000 € üpl. 15 Rheinforum: Sanierung der elektrischen Anlagen 245.000 € üpl. 16 Klimaschutzkonzept 14 Summe *) überplanmäßig / außerplanmäßig 25.000 € apl. 70.000 € apl. Die elektrischen Anlagen sind aufgrund des Alters zu ertüchtigen. Gleichzeitig ist die Elektrotechnik den Anforderungen an den Einsatz neuer Medien anzupassen. Die naturwissenschaftlichen Räume sind baulich und technisch zu sanieren. Im Zuge dessen soll auch die Raumgestaltung an die Anforderungen eines zeitgemäßen Unterrichts angepasst werden. Ein Sportentwicklungsplan stellt eine planerische Grundlage insbesondere für Investitionen in Sportstätten dar. Er sollte auch dazu dienen, vorhandene Mittel bedarfsgerecht und nachhaltig einzusetzen. Der Beschluss des Ausschusses für Sport und Freizeit vom 16.06.2016 soll bei der Umsetzung beachtet werden. Danach sollen durch die Verwaltung Basisdaten erarbeitet und das Angebot des Stadtsportverbands zur Erstellung eines Sportentwicklungsplans in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund in die Entscheidung einbezogen werden. (s. Ziffer I.3 des Antrags der SPD-Fraktion) Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten an der vorhandenen Elektrik gemäß vorliegenden TÜV-Gutachten, wie Erweiterung der Sicherheitsbeleuchtung, ELA Nachrüstung, Mängelbehebung Elektroanlage. Es erfolgt eine zweckgebundene Zuweisung an das Sondervermögen Kulturbetriebe der Stadt Wesseling Der Förderantrag muss bis März 2017 gestellt werden. Die Förderquote beträgt 91 %, der Eigenanteil mithin 6.300 €. 4.042.000 € Seite 2 Anlage lfd. Nr. Maßnahme Ansatz üpl. / apl. *) Ausgabe Erläuterung 2. investive Maßnahmen (Hinweis: Durch die Bereitstellung von Mitteln für investive Maßnahmen wird der Ergebnishaushalt nicht belastet.) 17 Flach-Fengler-Straße 18 Auf dem Rheinberg 19 Hermann-Löns-Straße 20 Auf dem Sonnenberg 21: Erneuerung der Kesselanlage, Heizkörper, Lüftung 50.000 € apl. 21 Bau von zwei Brücken im Gehwegnetz im Bereich Vorgebirgsstraße als Ersatz für zwei marode Holzbrücken Sanierung des Alten Rathauses 100.000 € apl. 22 23 Tunnel Fußgängerzone *) überplanmäßig / außerplanmäßig 320.000 € apl. Im Zuge von Baumaßnahmen der Entsorgungsbetriebe Wesseling (Kanalerneuerung), SWW (Erneuerung der Wasserleitung) und der GVG (Erneuerung der Gasleitung) wird der komplette Fahrbahnbelag saniert. Dabei müssen auch die baulich hinfälligen Nebenanlagen (Radwege/Gehwege) mit erneuert werden. Ein Teil der Kosten wird über KAG-Beiträge refinanziert. 66.000 € apl. Die Straße zeigt z.Zt. eher einen provisorischen Zustand, da ein endgültiger Ausbau nie erfolgte. Ein Teil der Kosten wird über KAG-Beiträge refinanziert. Die Straße kann z.Zt. nur durch viele kleinere Reparaturmaßnahmen in einem verkehrssichern Zustand gehalten werden. Eine grundlegende Sanierung der Straße einschließlich der Nebenanlagen ist erforderlich. Die Erneuerung eines Teilabschnitts des Gehwegs muss wegen der Verlegung von Gasrohren durch die GVG vorgezogen werden. Ein Teil der Kosten wird über KAG-Beiträge refinanziert. Die Kesselanlage ist aufgrund des Alters des Kessels abgängig. Weitere Reparaturen sind unwirtschafltich. 950.000 € apl. 1.350.000 € üpl. 306.000 € üpl. Die Brücken sind durch Verrottung des Holzes in einem verkehrsunsicheren Zustand. Deshalb musste eine Brücke im August 2016 bereits gesperrt werden, die Sperrung der zweiten Brücke ist absehbar. Erneuerung von Fenstern, Außen- und Innentüren, Erneuerung der Bodenbeläge und der Elektroinstallation einschließlich Netzwerkverkabelung, Instandsetzen der Lüftungsanlagen, Dämmung oberste Geschossdecke und Kellerdecke, Erneuerung der Heizkörper (einschl. Planung und NK). (Der Ansatz wurde unter Berücksichtigung der im Haushaltsjahr 2016 bereitgestellten Mittel von 270.000 € gebildet. Gesamtkosten: 1.620.000 €.) Im Dezember 2016 muss der Förderantrag für die Maßnahme gestellt werden. Dafür ist die Erteilung von Aufträgen zur Erstellung der Leistungsphasen 4 und 5 HOAI erforderlich. Seite 3 Anlage lfd. Nr. 24 Maßnahme Ansatz üpl. / apl. *) Ausgabe 1.070.000 € apl. Schaffung eines Kunstrasenspielfelds auf dem Sportplatz Kronenweg und Sanierung der Nebenanlagen Summe Saldo *) überplanmäßig / außerplanmäßig 4.212.000 € 650.000 € KAG 3.562.000 € Erläuterung Investitionszuweisung an das Sondervermögen Sportstätten der Stadt Wesseling (s. Ziffer 1 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen sowie Ziffer II.1 des Antrags der SPD-Fraktion) vorbehaltlich einer noch durchzuführenden beitragsrechtlichen Überprüfung Seite 4