Daten
Kommune
Wesseling
Größe
129 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
05.09.16, 17:05
Aktualisiert
05.09.16, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
130/2016 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis90/Die Grünen: Verwendung der Mehrerträge bei den Gewerbesteuern im Haushaltsjahr 2016
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
26.07.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 130/2016 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
26.07.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis90/Die Grünen: Verwendung der Mehrerträge bei den Gewerbesteuern im Haushaltsjahr 2016
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Rates vom 30.06.2016 hat der Kämmerer die haushaltswirtschaftliche Lage der Stadt im
Haushaltsjahr 2016 beschrieben und den Anstieg von Ertragspositionen im Haushalt und die damit verbundenen Wirkungen, insbesondere auch auf den Haushalt 2017 beschrieben.
Er hat vorgeschlagen, Maßnahmen, insbesondere konsumtive Maßnahmen, die für den Haushalt 2017 geplant waren, vorzuziehen und die für deren Umsetzung benötigten Haushaltsmittel noch im laufenden Jahr
bereitzustellen. Damit würde der Ergebnishaushalt 2017 entlastet und somit das Defizit begrenzt, weil diese
Maßnahmen dann 2017 nicht mehr finanziert werden müssten.
Mit Schreiben vom 30.06.2016 haben die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Vorschläge zur
Verwendung von Überschüssen aufgrund der zusätzlichen Erträge im städtischen Haushalt 2016 gemacht.
2. Lösung
Zu den vorgeschlagenen Projekten wird wie folgt Stellung genommen:
-
zu 1. – Schaffung eines Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Kronenweg und Sanierung der Nebenanlagen
Ein Vorziehen der Maßnahme ist wegen des schlechten Zustands, in dem sich der Sportplatz Kronenweg (roter Aschenplatz) derzeit befindet, geboten. Die Stadt hatte deshalb für die Herstellung des Kunstrasenspielfeldes Fördermittel in Höhe von 90% aus dem Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beantragt. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt. Zur Begründung der Maßnahme wird auf die Vorlage 198/2015 verwiesen.
Die Verwaltung wird eine Vorlage über die Bereitstellung der für die Umsetzung der Maßnahme benötigten Haushaltsmittel fertigen.
-
zu 2. – Schaffung einer multifunktionalen Sportfläche für den Schulbedarf, Vereinssport und zur Freizeitnutzung auf dem Sportplatz Urfeld (Realisierung 2018)
Ab dem Wirtschaftsjahr 2018, d.h. nach Ausfinanzierung der Sanierung der Fünffachturnhalle, bietet der
Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Sportstäten der Stadt Wesseling“ finanzielle Spielräume zur Realisierung der Maßnahme. Der Bereitstellung von Mitteln aus dem Kernhaushalt 2016 bedarf es daher
nicht. Es wird daher vorgeschlagen, die Maßnahme in die Beratungen des Wirtschaftsplans 2017 und
des Investitionsprogramms 2015 bis 2020 der Sportstätten zu vertagen und die Mittel für 2018 vorzusehen.
-
zu 3. – Bereitstellung der vorläufigen Planungskosten für den Bau des Kreisels Thelens Wiese (Kreuzung Rodenkirchener-, Keldenicher- und Eichholzer Straße)
Die Maßnahme würde rd. 21.000 € kosten und bedarf der Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis. Die
Verwaltung wird in Verhandlungen mit dem Kreis eintreten.
Die Verwaltung wird eine Vorlage über die Bereitstellung der für eine Vorfinanzierung der Maßnahme
benötigten Haushaltsmittel fertigen. Voraussetzung für eine Vorfinanzierung ist der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Kreis über die Erstattung des vorfinanzierten Betrages.
-
zu 4 – Neugestaltung des Dorfplatzes Keldenich mit Rückbau der Lichtmasten.
Die Entfernung Lichtmasten ist erfolgt und wurde aus Mitteln der Bauunterhaltung im finanziert.
-
zu 5 - Fußballplatz Berzdorf: Auswechseln Kunststoffteppich mit Verfüllung von Neugummigranulat
(Realisierung 2019)
Ab dem Wirtschaftsjahr 2018, d.h. nach Ausfinanzierung der Sanierung der Fünffachturnhalle, bietet der
Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Sportstäten der Stadt Wesseling“ finanzielle Spielräume zur Realisierung der Maßnahme. Der Bereitstellung von Mitteln aus dem Kernhaushalt 2016 bedarf es daher
nicht. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Maßnahme in die Beratungen des Wirtschaftsplans 2017 und
des Investitionsprogramms 2015 bis 2020 der Sportstätten zu vertagen und die Mittel für 2019 vorzusehen. 2019 ist der Kunstrasen verschlissen. Die Verwaltung schlägt vor, dann den Kunststoffteppich zu
erneuern und Neugummigranulat einzubringen.
-
zu 6 – Sanierung des Fahrradwegs entlang der Brühler Straße in Berzdorf (Vorfinanzierung)
Die Maßnahme würde ca. 385.000 € kosten und bedarf der Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen
und ist daher noch nicht entscheidungsreif. Die Verwaltung wird in Verhandlungen mit dem Landesbetrieb eintreten.
-
zu 7 - Überprüfung des Ankaufs weiterer Flächen zur Realisierung des Grüngürtels
Der Ankauf von Flächen stellt eine investive Maßnahme dar. Mit ihrem Vorziehen ist somit keine Entlastung des Ergebnishaushalts 2017 verbunden.
Zur (Teil-)Finanzierung des Ankaufs von Flächen stehen im Sondervermögen Wald- und Parkanlagen
der Stadt Wesseling Ausgleichszahlungen nach dem BauGB in Höhe sowie Überschüsse aus Vorjahren,
die auf neue Rechnung vorgetragen wurden, von rd. 100.000 € zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt
vor, die Maßnahme in die Beratungen des Wirtschaftsplans 2017 der Wald- und Parkanlagen zu vertagen.
-
zu 8 – Erstellung eines Verkehrs- und Parkraumkonzepts (einschließlich Radwegekonzepts)
In seiner Sitzung vom 07.06.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Erstellung
eines Verkehrs- und Parkraumkonzepts für den Stadtteil Wesseling-Mitte beschlossen. Auf die VorlageNr. 221/2015, 1. Ergänzung wird verwiesen
Die Verwaltung wird eine Vorlage über die Bereitstellung der für die Umsetzung der Maßnahme benötigten Haushaltsmittel fertigen.
3. Alternativen
entfällt
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt