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Beschlussvorlage (Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis90/Die Grünen: Verwendung der Mehrerträge bei den Gewerbesteuern im Haushaltsjahr 2016 hier: Stellungnahme der Verwaltung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
129 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
05.09.16, 17:05
Aktualisiert
05.09.16, 17:05
Beschlussvorlage (Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis90/Die Grünen: Verwendung der Mehrerträge bei den Gewerbesteuern im Haushaltsjahr 2016
hier: Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorlage (Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis90/Die Grünen: Verwendung der Mehrerträge bei den Gewerbesteuern im Haushaltsjahr 2016
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hier: Stellungnahme der Verwaltung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 130/2016 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis90/Die Grünen: Verwendung der Mehrerträge bei den Gewerbesteuern im Haushaltsjahr 2016 hier: Stellungnahme der Verwaltung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 26.07.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 130/2016 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 26.07.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis90/Die Grünen: Verwendung der Mehrerträge bei den Gewerbesteuern im Haushaltsjahr 2016 hier: Stellungnahme der Verwaltung Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem In der Sitzung des Rates vom 30.06.2016 hat der Kämmerer die haushaltswirtschaftliche Lage der Stadt im Haushaltsjahr 2016 beschrieben und den Anstieg von Ertragspositionen im Haushalt und die damit verbundenen Wirkungen, insbesondere auch auf den Haushalt 2017 beschrieben. Er hat vorgeschlagen, Maßnahmen, insbesondere konsumtive Maßnahmen, die für den Haushalt 2017 geplant waren, vorzuziehen und die für deren Umsetzung benötigten Haushaltsmittel noch im laufenden Jahr bereitzustellen. Damit würde der Ergebnishaushalt 2017 entlastet und somit das Defizit begrenzt, weil diese Maßnahmen dann 2017 nicht mehr finanziert werden müssten. Mit Schreiben vom 30.06.2016 haben die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Vorschläge zur Verwendung von Überschüssen aufgrund der zusätzlichen Erträge im städtischen Haushalt 2016 gemacht. 2. Lösung Zu den vorgeschlagenen Projekten wird wie folgt Stellung genommen: - zu 1. – Schaffung eines Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Kronenweg und Sanierung der Nebenanlagen Ein Vorziehen der Maßnahme ist wegen des schlechten Zustands, in dem sich der Sportplatz Kronenweg (roter Aschenplatz) derzeit befindet, geboten. Die Stadt hatte deshalb für die Herstellung des Kunstrasenspielfeldes Fördermittel in Höhe von 90% aus dem Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beantragt. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt. Zur Begründung der Maßnahme wird auf die Vorlage 198/2015 verwiesen. Die Verwaltung wird eine Vorlage über die Bereitstellung der für die Umsetzung der Maßnahme benötigten Haushaltsmittel fertigen. - zu 2. – Schaffung einer multifunktionalen Sportfläche für den Schulbedarf, Vereinssport und zur Freizeitnutzung auf dem Sportplatz Urfeld (Realisierung 2018) Ab dem Wirtschaftsjahr 2018, d.h. nach Ausfinanzierung der Sanierung der Fünffachturnhalle, bietet der Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Sportstäten der Stadt Wesseling“ finanzielle Spielräume zur Realisierung der Maßnahme. Der Bereitstellung von Mitteln aus dem Kernhaushalt 2016 bedarf es daher nicht. Es wird daher vorgeschlagen, die Maßnahme in die Beratungen des Wirtschaftsplans 2017 und des Investitionsprogramms 2015 bis 2020 der Sportstätten zu vertagen und die Mittel für 2018 vorzusehen. - zu 3. – Bereitstellung der vorläufigen Planungskosten für den Bau des Kreisels Thelens Wiese (Kreuzung Rodenkirchener-, Keldenicher- und Eichholzer Straße) Die Maßnahme würde rd. 21.000 € kosten und bedarf der Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis. Die Verwaltung wird in Verhandlungen mit dem Kreis eintreten. Die Verwaltung wird eine Vorlage über die Bereitstellung der für eine Vorfinanzierung der Maßnahme benötigten Haushaltsmittel fertigen. Voraussetzung für eine Vorfinanzierung ist der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Kreis über die Erstattung des vorfinanzierten Betrages. - zu 4 – Neugestaltung des Dorfplatzes Keldenich mit Rückbau der Lichtmasten. Die Entfernung Lichtmasten ist erfolgt und wurde aus Mitteln der Bauunterhaltung im finanziert. - zu 5 - Fußballplatz Berzdorf: Auswechseln Kunststoffteppich mit Verfüllung von Neugummigranulat (Realisierung 2019) Ab dem Wirtschaftsjahr 2018, d.h. nach Ausfinanzierung der Sanierung der Fünffachturnhalle, bietet der Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Sportstäten der Stadt Wesseling“ finanzielle Spielräume zur Realisierung der Maßnahme. Der Bereitstellung von Mitteln aus dem Kernhaushalt 2016 bedarf es daher nicht. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Maßnahme in die Beratungen des Wirtschaftsplans 2017 und des Investitionsprogramms 2015 bis 2020 der Sportstätten zu vertagen und die Mittel für 2019 vorzusehen. 2019 ist der Kunstrasen verschlissen. Die Verwaltung schlägt vor, dann den Kunststoffteppich zu erneuern und Neugummigranulat einzubringen. - zu 6 – Sanierung des Fahrradwegs entlang der Brühler Straße in Berzdorf (Vorfinanzierung) Die Maßnahme würde ca. 385.000 € kosten und bedarf der Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen und ist daher noch nicht entscheidungsreif. Die Verwaltung wird in Verhandlungen mit dem Landesbetrieb eintreten. - zu 7 - Überprüfung des Ankaufs weiterer Flächen zur Realisierung des Grüngürtels Der Ankauf von Flächen stellt eine investive Maßnahme dar. Mit ihrem Vorziehen ist somit keine Entlastung des Ergebnishaushalts 2017 verbunden. Zur (Teil-)Finanzierung des Ankaufs von Flächen stehen im Sondervermögen Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling Ausgleichszahlungen nach dem BauGB in Höhe sowie Überschüsse aus Vorjahren, die auf neue Rechnung vorgetragen wurden, von rd. 100.000 € zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme in die Beratungen des Wirtschaftsplans 2017 der Wald- und Parkanlagen zu vertagen. - zu 8 – Erstellung eines Verkehrs- und Parkraumkonzepts (einschließlich Radwegekonzepts) In seiner Sitzung vom 07.06.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Erstellung eines Verkehrs- und Parkraumkonzepts für den Stadtteil Wesseling-Mitte beschlossen. Auf die VorlageNr. 221/2015, 1. Ergänzung wird verwiesen Die Verwaltung wird eine Vorlage über die Bereitstellung der für die Umsetzung der Maßnahme benötigten Haushaltsmittel fertigen. 3. Alternativen entfällt 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt