Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
08.06.12, 21:17
Aktualisiert
18.06.12, 14:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
46/2012
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BdR Büro des Rates
Auskunft erteilt:
Frau Patruck / Frau Sunkovsky
Telefon:
05208/991-105 05208/991-114
Datum:
18. Juni 2012
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
21.06.2012
Rat
28.06.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung
2012 nebst Anlagen in seiner Sitzung am 29. März 2012 eine Kürzung der bezahlten Fraktionssitzungen von
bisher 25 auf 20 Sitzungen beschlossen. Da die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld
gezahlt wird, in der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe beschränkt wird, ist diese entsprechend zu
ändern.
Es ergibt sich somit folgende Änderungssatzung:
9. Satzung
vom
______________
zur Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Leopoldshöhe
vom 30. März 1995
in der Fassung der Änderung vom 21. Februar 2008
Aufgrund von § 7 Absatz 3 in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666 ff.) in
der z. Z. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am _____________ die nachfolgende
9. Satzung vom ___________ zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 30. März
1995 in der Fassung der Änderung vom 21. Februar 2008 beschlossen:
Artikel 1
§ 11 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Sachkundige Bürger erhalten für die Teilnahme an Ausschuss- und Fraktionssitzungen ein Sitzungsgeld
nach Maßgabe der EntschVO. Dies gilt unabhängig vom Eintritt des Vertretungsfalles auch für die
-2-
Teilnahme an Fraktionssitzungen als stellvertretendes Ausschussmitglied. Die Anzahl der
Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld gezahlt wird, wird auf 20 Sitzungen im Jahr beschränkt.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Gemeinde Leopoldshöhe entsprechend dem Entwurf zu beschließen.
Schemmel