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Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
08.06.12, 21:17
Aktualisiert
18.06.12, 14:56
Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 46/2012 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BdR Büro des Rates Auskunft erteilt: Frau Patruck / Frau Sunkovsky Telefon: 05208/991-105 05208/991-114 Datum: 18. Juni 2012 Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 21.06.2012 Rat 28.06.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2012 nebst Anlagen in seiner Sitzung am 29. März 2012 eine Kürzung der bezahlten Fraktionssitzungen von bisher 25 auf 20 Sitzungen beschlossen. Da die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gezahlt wird, in der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe beschränkt wird, ist diese entsprechend zu ändern. Es ergibt sich somit folgende Änderungssatzung: 9. Satzung vom ______________ zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 30. März 1995 in der Fassung der Änderung vom 21. Februar 2008 Aufgrund von § 7 Absatz 3 in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666 ff.) in der z. Z. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am _____________ die nachfolgende 9. Satzung vom ___________ zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 30. März 1995 in der Fassung der Änderung vom 21. Februar 2008 beschlossen: Artikel 1 § 11 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Sachkundige Bürger erhalten für die Teilnahme an Ausschuss- und Fraktionssitzungen ein Sitzungsgeld nach Maßgabe der EntschVO. Dies gilt unabhängig vom Eintritt des Vertretungsfalles auch für die -2- Teilnahme an Fraktionssitzungen als stellvertretendes Ausschussmitglied. Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld gezahlt wird, wird auf 20 Sitzungen im Jahr beschränkt. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe entsprechend dem Entwurf zu beschließen. Schemmel