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Mitteilungsvorlage (Mitteilungen aus der Verwaltung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
196 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
12.09.16, 13:01
Aktualisiert
12.09.16, 13:01
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 162/2016 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Mitteilungen aus der Verwaltung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 05.09.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 162/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Jürgen Marx 05.09.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Mitteilungen aus der Verwaltung Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Berufswahlsiegel In der Pestalozzischule, städtische Förderschule für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und Emotionale und Soziale Entwicklung in Brühl, fand am Dienstag, 07.06.2016, die feierliche Verleihung der diesjährigen Berufswahlsiegel statt. Die Wilhelm-Busch-Ganztagshauptschule erhielt ein Rezertifizierung und wurde bereits zum dritten Mal ausgezeichnet. Das Berufswahlsiegel ist eine Qualitätsauszeichnung, die den zertifizierten Schulen eine hervorragende und vorbildliche Berufswahlorientierung bescheinigt. Der Schuldezernent des Rhein-Erft-Kreises, Herr Dr. Christian Nettersheim verlieh die Zertifikate. Programm „Geld oder Stelle“ Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen des Programms „Geld oder Stelle“ auf Antrag der Stadt zur pädagogischen Übermittagsbetreuung und zu ergänzenden Ganztags- und Betreuungsangeboten für die AlbertEinstein-Realschule statt bisher 25.000 € für das Schuljahr 2016/2017 nunmehr 25.750 €, für das KätheKollwitz-Gymnasium statt bisher 20.000 € nunmehr 20.600 € und für die Wilhelm-BuschGanztagshauptschule für außerunterrichtliche Angebote wie bisher 120.000 € als Zuwendungen zukommen lassen. Einweihung der künstlerischen Arbeiten im Schulzentrum Am Montag, 13.06.2016, konnte der Bürgermeister unserer Stadt die von Schülerinnen und Schülern der drei weiterführenden Schulen im Schulzentrum gemeinsam mit dem Künstler Jo Pellenz erstellten und in Mosaikform hinter Plexiglas gebrachten künstlerischen Arbeiten einweihen. Die in jedem Funktionsbereich (Physik, Chemie, Biologie, Medien) anders gestalteten Wände verschönern nun die ja ohnehin schon sanierten Flure in der ersten Etage der Zentraleinheit. Zuwendungen OGS Auf Antrag der Stadt hat die Bezirksregierung Köln für das Schuljahr 2016/2017 für die Betreuung in der OGS für insgesamt 804 Schülerinnen und Schülern an Grundschulen insgesamt 865.473,00 € bereitgestellt. Dieser Betrag wird in zwei gleich hohen Raten am 01.09.2016 und am 01.03.2017 überwiesen. Für 18 Flüchtlingskinder, die in der OGS betreut werden, hat die Bezirksregierung insgesamt 36.054 € bewilligt. Einschulungstermine für die Grundschulen Die Einschulungstermine für das Schuljahr 2017/2018 sind wie folgt terminiert: Dienstag, 25.10.2016 und Mittwoch 26.10.2016 jeweils von 15 – 18 Uhr, Donnerstag, 27.10.2016 von 10 – 12 Uhr. Es gibt 335 schulpflichtige Kinder, deren Erziehungsberechtigte angeschrieben wurden. Davon sind 184 deutscher und 151 ausländischer Herkunft. Im letzten Jahr gab es 300 Schulpflichtige. Bereitstellung von Stellen für multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung Mit dem Haushaltsbeschluss 2016 hat der nordrhein-westfälische Landtag 113 zusätzliche Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte im Landesdienst geschaffen. Es handelt sich dabei um Stellen für multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler unter Befristung bis zum 31.07.2019. Die Stellen sollen dazu beitragen, dass neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter so schnell und so gut wie möglich in die Schulen integriert werden können. Die Kommunen, in denen die neu einzustellenden Fachkräfte tätig werden sollen, ergänzen diese durch eigenes Personal. Dabei ist in der Regel ein Schlüssel von zwei Stellen im Landesdienst zu einer Stelle im kommunalen Dienst anzuwenden. Auf Antrag der Stadt hat die Bezirksregierung Köln eine Landesstelle bewilligt, obwohl im ganzen Regierungsbezirk Köln nur 23 Stellen zur Verfügung stehen. Die Stadt stellt eine halbe Stelle zur Verfügung. Die Ausschreibungsmodalitäten der Landesstellen werden gerade landesweit abgestimmt. Weitere Informationen über die Zuweisung dieser Stelle folgen noch. Fünffachturnhalle Schulzentrum Die Mitglieder des Sportausschusses und des Schulausschusses konnten am Donnerstag, 16.06.2016 die sanierten Hallen 1 – 3 der Fünffachturnhalle im Schulzentrum begutachten und stellten fest, dass durch Einbau von Fenstern und modernisierter Technik eine sehr große Attraktivitätssteigerung für die Hallennutzer/innen geschaffen wurde. Besetzung von Schulleitungsstellen Mit Schreiben der Bezirksregierung Köln am 06.07.2016 wird mitgeteilt, dass die Schulleitungsstellen in der Goetheschule (mit Frau Tina Görg-Mager) und in der Albert-Schweitzer-Schule (mit Frau Andrea Kellerhof) mit sofortiger Wirkung besetzt werden. Erlass des Schulministeriums zur Beschulung von Flüchtlingskindern Mit der Zuweisung an eine bestimmte Kommune beginnt bei neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen die Schulpflicht. Besonderes Augenmerk muss dabei auf einen schnellstmöglichen Erwerb der deutschen Sprache gelegt werden, die das Fundament für die weitere Integration bildet. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung seinen Erlass „Unterricht für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“ überarbeitet. Darüber hinaus wird der herkunftssprachliche Unterricht nunmehr in einem eigenen Erlass geregelt, um seinen besonderen Wert hervorzuheben. In diesem Erlass ist nur noch von Sprachfördergruppen die Rede, nicht mehr von „Willkommensklassen“, „Internationalen Klassen“ oder „Auffangklassen“. Ein großes Problem dürfte die Frage der räumlichen Ressourcen und der unterjährigen Aufnahme von Flüchtlingskindern in Schulen sein. Diese und andere Fragen wird das Ministerium mit den kreisangehörigen Schulträgern der Bezirksregierung Köln in einem Verwaltungsgespräch am 02.11.2016 erörtern. Neu ist, dass die zugewanderten Schülerinnen und Schüler in der ihrem Alter entsprechenden Jahrgangsstufe in einer Regelklasse aufgenommen werden sollen. Klassenbildungen mit neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern sollen vermieden werden. Die Förderung in der deutschen Sprache erfolgt in einer Sprachfördergruppe, die auch jahrgangsübergreifend gebildet werden kann. Der Unterricht in der Sprachfördergruppe umfasst in der Regel 10 – 12 Wochenstunden. In der übrigen Zeit nehmen die Schülerinnen und Schüler am stundenplanmäßigen Unterricht ihrer Klasse teil. Die Verweildauer in einer Sprachfördergruppe soll in der Regel einen Zeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten. Wenn eine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in einer Regelklasse nicht möglich ist, kann die Schulaufsichtsbehörde zeitlich befristet an einer Schule Klassen zur vorübergehenden Beschulung einrichten. Diese Klassen können an allgemeinen Schulen aller Schulformen eingerichtet werden. Die zeitnahe – auch unterjährige – schrittweise Integration in Regelklassen ist anzustreben. Der neue Erlass tritt zum 01.08.2016 in Kraft. Die Regelungen zur Unterrichtsorganisation sind spätestens zum 01.08.2017 anzuwenden. Herkunftssprachlicher Untericht wird unter staatlicher Schulaufsicht ergänzend mit in der Regel fünf Wochenstunden angeboten. Er wird in der Primarstufe angeboten, wenn eine mindestens 15 Schülerinnen und Schüler umfassende Lerngruppe dauerhaft ermöglicht werden kann. In der Sekundarstufe I kann die Herkunftssprache anstelle einer zweiten oder dritten Fremdsprache angeboten werden, wenn dauerhaft mindestens 18 Schülerinnen und Schüler teilnehmen können. Bei Erreichen einer mindestens ausreichenden Gesamtnote in der Sprachprüfung auf dem Anspruchsniveau des Mittleren Schulabschlusses kann diese Sprache in der gymnasialen Oberstufe als fortgeführte Fremdsprache belegt werden. Der Erlass über den herkunftssprachlichen Unterricht tritt sofort in Kraft. Die Neuregelung verändert keine bestehenden schulrechlichen Vorgaben bzw. innerschulischen Organisationsformen. Sie nimmt vielmehr die vielfältigen Entwicklungen in den Schulen in den letzten fünf Jahren auf und gibt ihnen einen sicheren Rahmen. Das bedeutet, dass alle bewährten Organisationsformen der Beschulung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler fortgeführt werden können. Investitionsprogramm für den Schulbereich In einer Presserklärung der Ministerpräsidentin von NRW, Hannelore Kraft, am 06.07.2016, soll mit dem Programm „Gute Schule 2020“ ein Milliarden-Investitionsprogramm für die Schulen aufgelegt werden. Finanzminister Norbert Walter-Borjans habe den Auftrag, dazu jetzt mit der landeseigenen Förderbank NRWBank ein kreditfinanziertes Konzept zu entwickeln. Das Programm stellt sicher, dass für die Kommunen in den kommenden vier Jahren insgesamt zwei Milliarden Euro – ab 2017 jedes Jahr 500 Millionen Euro – für die Renovierung von Gebäuden und Klassenzimmern, aber auch für den digitalen Aufbruch bereitstehen sollen. Die Kommunen koste das Programm nichts, weder Zinsen noch Tilgung, außer gute Pläne und Ideen für die Projekte. Die NRWBank soll die historische Nullzinsphase nutzen. Die Kommunen könnten schon mal in ihre Planungen einsteigen, um sich mit ihren Konzepten um die Kredite zu bewerben. Der nordrheinwestfälische Städte- und Gemeindebund hat sich bisher vergeblich bemüht, weitere Einzelheiten in Erfahrung zu bringen, wird sich aber dafür einsetzen, dass die Kommunen schnellstmöglich Klarheit über die Bedingungen erhalten sollten, damit eine Planung für das Haushaltsjahr 2017 erfolgen kann. Einrichtung von Gemeinsamem Lernen in der Albert-Schweitzer-Schule Das Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis will als Untere Schulaufsichtsbehörde Gemeinsames Lernen in der Albert-Schweitzer-Schule installieren. Nach Rücksprache mit der Leiterin der Schule, Frau Andrea Kellerhof, hat die Verwaltung dem zugestimmt unter der Voraussetzung, dass, falls bei Zuweisung von Kindern mit Förderbedarf ein zusätzlicher Kostenaufwand entsteht, der Schulträger im Einzelfall beteiligt werden muss.