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Mitteilungsvorlage (Konkretisierung und Erweiterung des SPD-Antrages)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
116 kB
Datum
30.08.2012
Erstellt
17.08.12, 21:16
Aktualisiert
17.08.12, 21:16
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Konkretisierung und Erweiterung des SPD-Antrages; Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 15.03.2012 Anpflanzung von hochwertigen Solitärbäumen außerhalb der Ausgleichsflächen und Erhalt von Baumbeständen auf öffentlichen Flächen in der Gemeinde Leopoldshöhe Neubaugebiete Solitärbaum als prägendes Element in einer neuen Siedlung Im Bebauungsplan kann die Pflanzung eines Solitärbaumes berücksichtigt werden. Um möglichst rasch eine optische Wirkung zu erzielen, sollten Hochstämme mit mindestens 12-14 cm Stammumfang gepflanzt werden. Die Grundstückseigentümer der Siedlung beteiligen sich anteilmäßig (pro Grundstück) an den Kosten, die durch die Pflanzung und Pflegeschnitt entstehen. und/oder Die Grundstücksinhaber, deren Grundstücke an den Solitärbaum angrenzen, beteiligen sich anteilmäßig an den Kosten, die durch die Pflanzung und Pflegeschnitt entstehen. Sie übernehmen die Patenschaft für diesen Baum. Dies beinhaltet die regelmäßige Wässerung des Baumes. Sollte keine Bereitschaft für die Pflanzung und Pflege eines Solitärbaumes auf öffentlichen Flächen in der Siedlung vorhanden sein, so entfällt die Pflanzung. Planung eines Grünzuges in Neubaugebieten Zur Auflockerung eines Bebauungsgebietes soll im Bebauungsplan ein Grünzug mit eingeplant werden. Grundsätzlich kann eine Grünfläche von der Gemeinde gestaltet werden. Hier kann z. B. eine Baumallee oder Hecke entstehen, wobei auf regionaltypische und standortgerechte Bäume bzw. Hecken zu achten ist. Eine Eingrünung von Bebauungsflächen zur freien Landschaft hin, soll ebenfalls erfolgen. Sichtschutz und Begrenzung mit Hilfe von Bäumen bzw. Hecken In modernen Eigenheimanlagen mit sehr dichter Bebauung und kleinen Gartenflächen können Gehölze als Sicht- und Lärmschutz gegenüber der nachbarschaftlichen Außenwelt dienen. In kleineren Gärten hat man keinen Platz zu verschenken. Um die Attraktivität der Wohnbaugebiete zu erhöhen, soll bei der Planung und gut überlegter Sortenwahl das Pflanzen von Hecken und Bäumen berücksichtigt werden. Bäume sorgen für Privatsphäre Ein einziger, gut überlegt gesetzter Solitärbaum kann einen störenden Ausblick wie etwa ein Gebäude, das Nachbarfenster oder ähnliches verdecken, während eine Hecke aus verschiedenen Baumarten einen Garten wirkungsvoll abschirmt. In vielen Gärten bestehen Hecken oft nur aus einer einzigen Art. Der entscheidende Anspruch an das Gehölz ist in diesem Fall oft, dass es möglichst schnell wachsen soll. Diese Gehölze, z. B. Zypressen oder Kirschlorbeer sind zwar praktisch, günstig und schnell zu bekommen, sinnvoll sind diese Monokulturen aber nicht. Eine unabhängige Beratung der Bauinteressenten, hinsichtlich von ökologischer Grundstücksbegrünung soll von der Gemeindeverwaltung gewährleistet werden. Die Gemeinde stellt den Bauinteressenten Informationsmaterial zur Verfügung, hinsichtlich von ökologisch wertvollen Mischhecken. Eine Kombination von sommer-und immergrünen Gehölzen sorgt für einen abwechslungsreichen Sichtschutz im Laufe der Jahreszeiten. Als Anregung hier noch eine kleine Liste an sommergrünen und immergrünen Bäumen, die sich zur Heckenpflanzung oder als Solitärbaum zum Sichtfang eignen. Sommergrün • • • • • Spitzahorn/Kugelahorn (Ahornarten) Hainbuche Weißdorn/Rotdorn Zierapfel Mehlbeere • Felsenbirne • ....... Immergrün • • • • Ilex (immergrüne Stechpalmen) Buchsbaum Eiben ........ Solitärbäume auf öffentlichen Flächen Die Verwaltung prüft gemeindeeigene Flächen, ob ortsprägende Solitärbäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne gepflanzt werden können. Eigentümer von öffentlichen Institutionen werden hinsichtlich der Pflanzung von Solitärbäumen, Hecken beraten. Baumpaten, die die Kosten für die Pflege übernehmen oder die Wässerung des Baumes übernehmen, werden von der Gemeinde geworben. Eine Ehrung dieses ehrenamtlichen Engagements für öffenliche Flächen wird regelmäßig durch die Gemeinde erfolgen. Baumpaten können sein: Einzelpersonen, Familien; Vereine (z. B. Heimat-, Schützen-, Gesangs-, Geflügelverein, ....), Verbände, z. B. Naturschutzverbände, Parteien, Firmen ....! Solitärbäume in der Landwirtschaft Landschaftselemente erfüllen wichtige Funktionen für den Umwelt- und Naturschutz. Früher dienten Solitärbäume z. B. als Schattenspender für den Menschen und als Schutz vor Unwetter für das Vieh. Aus Sicht der Artenvielfalt haben sie in der Agrarlandschaft häufig eine herausragende Bedeutung, indem sie besondere Lebensräume bieten. Gleichzeitig stellen sie eine Bereicherung des Landschaftsbildes dar. Landwirte können Direktzahlungen erhalten, wenn bestimmte Bewirtschaftungsauflagen eingehalten werden. Folgende Landschaftselemente stehen unter "Cross Compliance-Schutz", d. h. es ist verboten, diese ganz oder teilweise zu beseitigen: • Hecken oder Knicks ab einer Länge von 10 Metern Baumreihen, die aus mindestens fünf Bäumen bestehen und eine Länge von mindestens 50 Metern aufweisen Feldgehölze mit einer Größe von mindestens 50 Quadratmetern bis höchstens 2 000 Quadratmetern Einzelbäume, freistehende Bäume, die als Naturdenkmale im Sinne des § 28 des BNatSchG geschützt sind. Feldraine über 2 Meter Breite • usw. • • • • Weitere Informationen, z. B. über Fördermöglichkeiten sind bei der Landwirtschaftskammer erhältlich. http://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/crosscompliance/index.htm Einzelbäume sind nicht nach §32 NatSchG geschützt, besonders große und alte Bäume sind jedoch häufig als "Naturdenkmal" oder "geschützter Landschaftsbestandteil" ausgewiesen. Obwohl manche Bäume ein sehr hohes Alter erreichen, sollten auch rechtzeitig junge Bäume nachgepflanzt werden, die später deren Funktion übernehmen könnten. Zwecks Förderung der Pflanzung und Pflege eines Solitärbaumes auf landwirtschaftlichen Flächen soll eine Ehrung im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements durch die Gemeinde erfolgen. Gertrud Drewes-Meyer Sachkundige Bürgerin im Umweltausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe