Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
116 kB
Datum
30.08.2012
Erstellt
17.08.12, 21:16
Aktualisiert
17.08.12, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Konkretisierung und Erweiterung des SPD-Antrages;
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 15.03.2012
Anpflanzung von hochwertigen Solitärbäumen außerhalb der Ausgleichsflächen
und Erhalt von Baumbeständen auf öffentlichen Flächen in der
Gemeinde Leopoldshöhe
Neubaugebiete
Solitärbaum als prägendes Element in einer neuen Siedlung
Im Bebauungsplan kann die Pflanzung eines Solitärbaumes berücksichtigt werden.
Um möglichst rasch eine optische Wirkung zu erzielen, sollten Hochstämme mit
mindestens 12-14 cm Stammumfang gepflanzt werden.
Die Grundstückseigentümer der Siedlung beteiligen sich anteilmäßig (pro
Grundstück) an den Kosten, die durch die Pflanzung und Pflegeschnitt entstehen.
und/oder Die Grundstücksinhaber, deren Grundstücke an den Solitärbaum
angrenzen, beteiligen sich anteilmäßig an den Kosten, die durch die Pflanzung und
Pflegeschnitt entstehen. Sie übernehmen die Patenschaft für diesen Baum. Dies
beinhaltet die regelmäßige Wässerung des Baumes.
Sollte keine Bereitschaft für die Pflanzung und Pflege eines Solitärbaumes auf
öffentlichen Flächen in der Siedlung vorhanden sein, so entfällt die Pflanzung.
Planung eines Grünzuges in Neubaugebieten
Zur Auflockerung eines Bebauungsgebietes soll im Bebauungsplan ein Grünzug mit
eingeplant werden. Grundsätzlich kann eine Grünfläche von der Gemeinde gestaltet
werden. Hier kann z. B. eine Baumallee oder Hecke entstehen, wobei auf
regionaltypische und standortgerechte Bäume bzw. Hecken zu achten ist. Eine
Eingrünung von Bebauungsflächen zur freien Landschaft hin, soll ebenfalls erfolgen.
Sichtschutz und Begrenzung mit Hilfe von Bäumen bzw. Hecken
In modernen Eigenheimanlagen mit sehr dichter Bebauung und kleinen
Gartenflächen können Gehölze als Sicht- und Lärmschutz gegenüber der
nachbarschaftlichen Außenwelt dienen. In kleineren Gärten hat man keinen Platz zu
verschenken. Um die Attraktivität der Wohnbaugebiete zu erhöhen, soll bei der
Planung und gut überlegter Sortenwahl das Pflanzen von Hecken und Bäumen
berücksichtigt werden.
Bäume sorgen für Privatsphäre
Ein einziger, gut überlegt gesetzter Solitärbaum kann einen störenden Ausblick wie
etwa ein Gebäude, das Nachbarfenster oder ähnliches verdecken, während eine
Hecke aus verschiedenen Baumarten einen Garten wirkungsvoll abschirmt.
In vielen Gärten bestehen Hecken oft nur aus einer einzigen Art. Der entscheidende
Anspruch an das Gehölz ist in diesem Fall oft, dass es möglichst schnell wachsen
soll. Diese Gehölze, z. B. Zypressen oder Kirschlorbeer sind zwar praktisch, günstig
und schnell zu bekommen, sinnvoll sind diese Monokulturen aber nicht.
Eine unabhängige Beratung der Bauinteressenten, hinsichtlich von ökologischer
Grundstücksbegrünung soll von der Gemeindeverwaltung gewährleistet werden.
Die Gemeinde stellt den Bauinteressenten Informationsmaterial zur Verfügung,
hinsichtlich von ökologisch wertvollen Mischhecken. Eine Kombination von
sommer-und immergrünen Gehölzen sorgt für einen abwechslungsreichen
Sichtschutz im Laufe der Jahreszeiten.
Als Anregung hier noch eine kleine Liste an sommergrünen und immergrünen
Bäumen, die sich zur Heckenpflanzung oder als Solitärbaum zum Sichtfang eignen.
Sommergrün
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Spitzahorn/Kugelahorn (Ahornarten)
Hainbuche
Weißdorn/Rotdorn
Zierapfel
Mehlbeere
• Felsenbirne
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Immergrün
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Ilex (immergrüne Stechpalmen)
Buchsbaum
Eiben
........
Solitärbäume auf öffentlichen Flächen
Die Verwaltung prüft gemeindeeigene Flächen, ob ortsprägende Solitärbäume
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der
Bebauungspläne gepflanzt werden können.
Eigentümer von öffentlichen Institutionen werden hinsichtlich der Pflanzung von
Solitärbäumen, Hecken beraten.
Baumpaten, die die Kosten für die Pflege übernehmen oder die Wässerung des
Baumes übernehmen, werden von der Gemeinde geworben.
Eine Ehrung dieses ehrenamtlichen Engagements für öffenliche Flächen wird
regelmäßig durch die Gemeinde erfolgen.
Baumpaten können sein: Einzelpersonen, Familien; Vereine (z. B. Heimat-,
Schützen-, Gesangs-, Geflügelverein, ....), Verbände, z. B. Naturschutzverbände,
Parteien, Firmen ....!
Solitärbäume in der Landwirtschaft
Landschaftselemente erfüllen wichtige Funktionen für den Umwelt- und
Naturschutz.
Früher dienten Solitärbäume z. B. als Schattenspender für den Menschen und als
Schutz vor Unwetter für das Vieh.
Aus Sicht der Artenvielfalt haben sie in der Agrarlandschaft häufig eine
herausragende Bedeutung, indem sie besondere Lebensräume bieten.
Gleichzeitig stellen sie eine Bereicherung des Landschaftsbildes dar.
Landwirte können Direktzahlungen erhalten, wenn bestimmte
Bewirtschaftungsauflagen eingehalten werden.
Folgende Landschaftselemente stehen unter "Cross Compliance-Schutz", d. h. es ist
verboten, diese ganz oder teilweise zu beseitigen:
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Hecken oder Knicks ab einer Länge von 10 Metern
Baumreihen, die aus mindestens fünf Bäumen bestehen und eine Länge von mindestens 50
Metern aufweisen
Feldgehölze mit einer Größe von mindestens 50 Quadratmetern bis höchstens 2 000
Quadratmetern
Einzelbäume, freistehende Bäume, die als Naturdenkmale im Sinne des § 28 des BNatSchG
geschützt sind.
Feldraine über 2 Meter Breite
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usw.
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Weitere Informationen, z. B. über Fördermöglichkeiten sind bei der Landwirtschaftskammer
erhältlich.
http://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/crosscompliance/index.htm
Einzelbäume sind nicht nach §32 NatSchG geschützt, besonders große und alte
Bäume sind jedoch häufig als "Naturdenkmal" oder "geschützter
Landschaftsbestandteil" ausgewiesen.
Obwohl manche Bäume ein sehr hohes Alter erreichen, sollten auch rechtzeitig junge
Bäume nachgepflanzt werden, die später deren Funktion übernehmen könnten.
Zwecks Förderung der Pflanzung und Pflege eines Solitärbaumes auf
landwirtschaftlichen Flächen soll eine Ehrung im Rahmen des ehrenamtlichen
Engagements durch die Gemeinde erfolgen.
Gertrud Drewes-Meyer
Sachkundige Bürgerin im Umweltausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe