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Beschlussvorlage (1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012 hier: § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 €)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
24.08.12, 21:15
Aktualisiert
24.08.12, 21:15
Beschlussvorlage (1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012
hier: § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 €)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 66/2012 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Lange Telefon: 05208/991-100 Datum: 24. August 2012 1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012 hier: § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 € Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 12.09.2012 Rat 27.09.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Auf der Grundlage des § 89 GO NRW sieht die gemeindliche Haushaltssatzung 2012 in ihrem § 5 als Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, eine Summe von 9,5 Mio. € vor. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zu erwartenden Verschlechterungen der Rechnungsergebnisse des Kernhaushaltes aus den Jahresabschlüssen 2010/2011, die sich zur z. Zt. in der Prüfung befinden, und der lückenlosen Überbrückung der einnahmeschwachen Zeiträume insbesondere zwischen den vierteljährlichen Steuerterminen und den GFG-Zahlungen des Landes NRW besteht das dringende Erfordernis der Verbesserung der Liquidität. Gemäß der Liquiditätsplanung des Kämmerers wird sich der zusätzliche Bedarf bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2013 auf 4,0 Mio. € belaufen, so dass insoweit der Höchstbetrag auf 13.500.000 € neu festzusetzen ist. Einzelheiten zu dem Jahresabschluss 2010 und der voraussichtlichen Entwicklung 2011 aus der Sicht der Wirtschaftsprüfung werden in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses am 26.09.2012 rechtzeitig vor der Ratssitzung, die für den 27.09.2012 eingeplant ist, vorgetragen. Die übrigen §§ 1 bis 4 sowie 6 bis 8 der Haushaltssatzung 2012 werden durch die Erhöhung der Liquidität nicht berührt, sie bleiben daher unverändert. Der vollständige Entwurf der 1. Nachtragssatzung (ohne Teil 2 „Bekanntmachung“) ist als Anlage beigefügt. Im Vorfeld der Sitzung hat verwaltungsseitig ein Abstimmungsgespräch mit der Kommunalaufsicht des Kreises Lippe stattgefunden. Beschlussvorschlag: Nach erfolgter Einbringung der 1. Nachtragssatzung 2012 am 12. September 2012 und Durchführung des Verfahrens entsprechend §§ 80/81 GO NRW (vgl. hierzu die ebenfalls beigefügten Aufstellungs- und Bestätigungsvermerke) beschließt der Gemeinderat in seiner planmäßigen Sitzung am 27. September 2012 die Nachtragssatzung in der eingebrachten Fassung. Schemmel