Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
24.08.12, 21:15
Aktualisiert
24.08.12, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
66/2012
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB I Innerer Service / Personal /
Finanzen
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Lange
Telefon:
05208/991-100
Datum:
24. August 2012
1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012
hier: § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im
Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 €
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
12.09.2012
Rat
27.09.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Auf der Grundlage des § 89 GO NRW sieht die gemeindliche Haushaltssatzung 2012 in ihrem § 5 als
Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, eine Summe
von 9,5 Mio. € vor.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zu erwartenden Verschlechterungen der Rechnungsergebnisse des
Kernhaushaltes aus den Jahresabschlüssen 2010/2011, die sich zur z. Zt. in der Prüfung befinden, und der
lückenlosen Überbrückung der einnahmeschwachen Zeiträume insbesondere zwischen den vierteljährlichen
Steuerterminen und den GFG-Zahlungen des Landes NRW besteht das dringende Erfordernis der
Verbesserung der Liquidität. Gemäß der Liquiditätsplanung des Kämmerers wird sich der zusätzliche Bedarf
bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2013 auf 4,0 Mio. € belaufen, so dass insoweit der Höchstbetrag auf
13.500.000 € neu festzusetzen ist.
Einzelheiten zu dem Jahresabschluss 2010 und der voraussichtlichen Entwicklung 2011 aus der Sicht der
Wirtschaftsprüfung werden in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses am
26.09.2012 rechtzeitig vor der Ratssitzung, die für den 27.09.2012 eingeplant ist, vorgetragen.
Die übrigen §§ 1 bis 4 sowie 6 bis 8 der Haushaltssatzung 2012 werden durch die Erhöhung der Liquidität
nicht berührt, sie bleiben daher unverändert. Der vollständige Entwurf der 1. Nachtragssatzung (ohne Teil 2
„Bekanntmachung“) ist als Anlage beigefügt. Im Vorfeld der Sitzung hat verwaltungsseitig ein
Abstimmungsgespräch mit der Kommunalaufsicht des Kreises Lippe stattgefunden.
Beschlussvorschlag:
Nach erfolgter Einbringung der 1. Nachtragssatzung 2012 am 12. September 2012 und Durchführung des
Verfahrens entsprechend §§ 80/81 GO NRW (vgl. hierzu die ebenfalls beigefügten Aufstellungs- und
Bestätigungsvermerke) beschließt der Gemeinderat in seiner planmäßigen Sitzung am 27. September 2012
die Nachtragssatzung in der eingebrachten Fassung.
Schemmel