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Mitteilungsvorlage (1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012 hier: § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 €)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
12.09.12, 21:16
Aktualisiert
12.09.12, 21:16
Mitteilungsvorlage (1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012
hier: § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 €) Mitteilungsvorlage (1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012
hier: § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 €)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 66/2012 1. Ergänzung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Lange Telefon: 05208/991-100 Datum: 12. September 2012 1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012 hier: § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 € Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 12.09.2012 Rat 27.09.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Bei der Anpassung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 13,5 Mio. € handelt es sich lediglich um die Fortschreibung einer Entwicklung der Liquidität, die zu Jahresanfang in der Form nicht bekannt gewesen, bzw. anders beurteilt worden ist. Hierzu gehören die nach Mitteilung des Wirtschaftsprüfers zu erwartenden Verschlechterungen der Rechnungsergebnisse des Kernhaushaltes aus den Jahren 2010/2011, die dringend eine Verbesserung der Liquidität erfordern. Nähere Erläuterungen hierzu werden von dem Wirtschaftsprüfer im Rahmen der nächsten Sitzungen des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses vorgetragen. Des Weiteren sind ebenfalls die von den Eigenbetrieben der Gemeinde Leopoldshöhe an den Kernhaushalt im Rahmen des Cash-Poolings geleisteten Kredite zur Liquiditätssicherung zu berücksichtigen; die Verwaltung war davon ausgegangen, dass diese Mittelumschichtungen in der Haushaltssatzung nicht besonders dargestellt werden müssen (es handelt sich hierbei insgesamt um 1,6 Mio. €). Die Erhöhung des Höchstbetrages auf 13,5 Mio. € heißt jedoch nicht, dass dieser Betrag tatsächlich aufgenommen werden muss, sondern beinhaltet alle evtl. zu berücksichtigenden einnahmeschwachen Zeiträume des verbleibenden Haushaltsjahres. Die Anhebung des Höchstbetrages in Etappen erfordert auch immer wieder ein neues Verfahren zur Verabschiedung weiterer Nachtragssatzungen. Dies ist jedoch nicht leistbar und schon gar nicht zweckdienlich. Aus dem Grunde hat auch die Kommunalaufsicht des Kreises Lippe bereits im Vorfeld des Verfahrens ihre Zustimmung zu einem Höchstbetrag von 13,5 Mio. € signalisiert. Darüber hinaus müssen die 13,5 Mio. € den Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung vom 1. Januar 2013 bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung 2013 abdecken. Die Verwaltung geht davon aus, dass wie in den letzten Jahren die Gemeinde Leopoldshöhe am 1. Januar 2013 noch keinen rechtskräftigen Haushalt haben wird. Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen dürfte vor diesem Hintergrund die Liquiditätsplanung realistisch sein. Gegenwärtig sind keine Anzeichen erkennbar, die auf gravierende Einnahmeverschlechterungen schließen lassen; ansonsten wird der Rat rechtzeitig unterrichtet, um möglicherweise weitergehende Beschlüsse fassen zu können. -2- Die Liquidität für den laufenden Monat September bis zur Ratssitzung am 27. September 2012 sieht mit heutigem Stand wie folgt aus: Kassenistbestand per 12.09.2012 wieder voraussichtliche Ausgaben: voraussichtliche Einnahmen: rd. 1.330.000,-- € (incl. der oben erwähnten Mittelumschichtungen, die bis zum Ende des Jahres den Eigenbetrieben zur Verfügung zu stellen sind) rd. 1.653.000,-- € (870.000,-- € Kreisumlage 500.000,-- € Personalkostenanteil 143.000,-- € Zins- und Tilgungsleistungen 140.000,-- € lfd. Rechnungen) rd. 818.000,-- € (100.000,-- € Betriebskostenzuschüsse KiTa 718.000,-- € Schlüsselzuweisungen pp.) Nach vorstehender Berechung wird Ende September 2012 mit einem Kassenistbestand von rd. 495.000,-- € gerechnet. Nach den aktuellen Feststellungen ist im laufenden Monat mit Ab- bzw. Teilabrechnungen großer Baumaßnahmen, wie z. B. dem Rathaus, nicht zu rechnen, so dass auf den Dringlichkeitsbeschluss verzichtet werden kann. Bei Abfassung dieses Beschlussvorschlages war die Verwaltung noch von anderen Voraussetzungen ausgegangen. Es würde daher reichen, wenn der Rat in seiner nächsten Sitzung am 27. September 2012 die Nachtragssatzung wie vorgeschlagen verabschieden würde. Das eingeleitete Verfahren nach den Bestimmungen der GO ist auf diesen Termin abgestellt. Schemmel