Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
12.09.12, 21:16
Aktualisiert
12.09.12, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
66/2012
1. Ergänzung
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB I Innerer Service / Personal /
Finanzen
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Lange
Telefon:
05208/991-100
Datum:
12. September 2012
1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012
hier: § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im
Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 €
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
12.09.2012
Rat
27.09.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Bei der Anpassung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 13,5 Mio. € handelt es sich
lediglich um die Fortschreibung einer Entwicklung der Liquidität, die zu Jahresanfang in der Form nicht
bekannt gewesen, bzw. anders beurteilt worden ist. Hierzu gehören die nach Mitteilung des
Wirtschaftsprüfers zu erwartenden Verschlechterungen der Rechnungsergebnisse des Kernhaushaltes aus
den Jahren 2010/2011, die dringend eine Verbesserung der Liquidität erfordern. Nähere Erläuterungen
hierzu werden von dem Wirtschaftsprüfer im Rahmen der nächsten Sitzungen des Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschusses vorgetragen. Des Weiteren sind ebenfalls die von den Eigenbetrieben der Gemeinde
Leopoldshöhe an den Kernhaushalt im Rahmen des Cash-Poolings geleisteten Kredite zur
Liquiditätssicherung zu berücksichtigen; die Verwaltung war davon ausgegangen, dass diese
Mittelumschichtungen in der Haushaltssatzung nicht besonders dargestellt werden müssen (es handelt sich
hierbei insgesamt um 1,6 Mio. €).
Die Erhöhung des Höchstbetrages auf 13,5 Mio. € heißt jedoch nicht, dass dieser Betrag tatsächlich
aufgenommen werden muss, sondern beinhaltet alle evtl. zu berücksichtigenden einnahmeschwachen
Zeiträume des verbleibenden Haushaltsjahres. Die Anhebung des Höchstbetrages in Etappen erfordert auch
immer wieder ein neues Verfahren zur Verabschiedung weiterer Nachtragssatzungen. Dies ist jedoch nicht
leistbar und schon gar nicht zweckdienlich. Aus dem Grunde hat auch die Kommunalaufsicht des Kreises
Lippe bereits im Vorfeld des Verfahrens ihre Zustimmung zu einem Höchstbetrag von 13,5 Mio. €
signalisiert.
Darüber hinaus müssen die 13,5 Mio. € den Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung vom 1. Januar 2013
bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung 2013 abdecken. Die Verwaltung geht davon aus, dass wie in
den letzten Jahren die Gemeinde Leopoldshöhe am 1. Januar 2013 noch keinen rechtskräftigen Haushalt
haben wird. Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen dürfte vor diesem Hintergrund die Liquiditätsplanung
realistisch
sein.
Gegenwärtig
sind
keine
Anzeichen
erkennbar,
die
auf
gravierende
Einnahmeverschlechterungen schließen lassen; ansonsten wird der Rat rechtzeitig unterrichtet, um
möglicherweise weitergehende Beschlüsse fassen zu können.
-2-
Die Liquidität für den laufenden Monat September bis zur Ratssitzung am 27. September 2012 sieht mit
heutigem Stand wie folgt aus:
Kassenistbestand per 12.09.2012
wieder
voraussichtliche Ausgaben:
voraussichtliche Einnahmen:
rd. 1.330.000,-- € (incl. der oben erwähnten Mittelumschichtungen, die
bis zum Ende des Jahres den Eigenbetrieben
zur Verfügung zu stellen sind)
rd. 1.653.000,-- € (870.000,-- € Kreisumlage
500.000,-- € Personalkostenanteil
143.000,-- € Zins- und Tilgungsleistungen
140.000,-- € lfd. Rechnungen)
rd. 818.000,-- € (100.000,-- € Betriebskostenzuschüsse KiTa
718.000,-- € Schlüsselzuweisungen pp.)
Nach vorstehender Berechung wird Ende September 2012 mit einem Kassenistbestand von rd. 495.000,-- €
gerechnet.
Nach den aktuellen Feststellungen ist im laufenden Monat mit Ab- bzw. Teilabrechnungen großer
Baumaßnahmen, wie z. B. dem Rathaus, nicht zu rechnen, so dass auf den Dringlichkeitsbeschluss
verzichtet werden kann. Bei Abfassung dieses Beschlussvorschlages war die Verwaltung noch von anderen
Voraussetzungen ausgegangen. Es würde daher reichen, wenn der Rat in seiner nächsten Sitzung am 27.
September 2012 die Nachtragssatzung wie vorgeschlagen verabschieden würde. Das eingeleitete
Verfahren nach den Bestimmungen der GO ist auf diesen Termin abgestellt.
Schemmel